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   BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01   

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BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01 (https://dejure.org/2002,523)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 (https://dejure.org/2002,523)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 (https://dejure.org/2002,523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    SGB VIII §§ 22, 24, 74, 79, 80
    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten; Zuständigkeit für die Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe.

  • Wolters Kluwer

    Revision - Förderung von Kindergärten - Freie Jugendhilfe - Zuständigkeit - Öffentliche Jugendhilfe - Betriebskostenzuschuss - Bedarfsdeckung - Haushaltsvorbehalt - Planungsverantwortung - Rubrumberichtigung - Förderungsanspruch

  • Judicialis

    SGB VIII § 22; ; SGB VIII § 24; ; SGB VIII § 74; ; SGB VIII § 79; ; SGB VIII § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII §§ 22 24 74 79 80
    Kinder- und Jugendhilferecht - Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten; Zuständigkeit für die Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 226
  • NJW 2003, 1202 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1382
  • FamRZ 2003, 373 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1415
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001 - BVerwG 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001 - BVerwG 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99

    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
    Zwar bestimmt sich der Bedarf an Kindergartenplätzen anders als der an Kinderkrippenplätzen (vgl. dazu BVerwGE 110, 320) insofern an der tatsächlichen Nachfrage, als nach § 24 Satz 1 SGB VIII jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
    Liegt eine Jugendhilfeplanung nicht vor, hindert das die Förderung nach § 74 SGB VIII nicht (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 5 B 27.96 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 2).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    (d) Ebenso wenig vermittelt § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ein kapazitätsunabhängiges subjektives Recht, zwischen frühkindlicher Förderung in öffentlich-rechtlicher oder in freier Trägerschaft zu wählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 zu dem Anspruch auf Besuch eines Kindergartens nach § 24 Abs. 1 SGB VIII a.F.).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Ein Anspruch auf eine Förderung in bestimmter, hier über die bewilligte Förderung hinausgehender Höhe kommt nur in Betracht, wenn das Förderermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf Null reduziert ist (s. etwa BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1967 - BVerfG 2 BvF 3/62 u.a. - BVerfGE 22, 180 ; BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 5 B 27.96 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 2; Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226; aus dem Schrifttum etwa Münder u.a., FK SGB VIII, 5. Aufl. 2006, § 74 Rn. 27 ff.; Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 74 Rn. 24, 41; Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, § 74 Rn. 12; Frings/Siemes, ZfF 1995, 1; Wabnitz, ZfJ 2003, 165; weitergehend wohl Baltz, NDV 1996, 360 ; Häbel, ZfJ 1997, 109 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür geklärt, dass eine vorliegende Jugendhilfeplanung bei der Förderung nach § 74 SGB VIII zu beachten ist (Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - 5 BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226) ausgeführt hat, ist eine Beschränkung auf einzelne Kindergartenplätze zulässig, wenn sich die Betriebskosten kindergartenplatzbezogen errechnen lassen.

    Eine Förderungsentscheidung kann somit auf der Grundlage einer vorliegenden Jugendhilfeplanung, aber auch einzelfallbezogen getroffen werden (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226; siehe auch: BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - BVerwG 5 B 27.96 -, FEVS 47, 529).

    Somit kann eine Förderung von weiteren Maßnahmen (von weiteren Kindergartenplätzen) abgelehnt werden, wenn die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Maßnahmen (Kindergartenplätze) bereits vorhanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).

    Der pädagogischen Ausrichtung eines Kindergartens (z.B. gemeindlicher, kirchlicher oder Waldorf - Kindergarten) sowie seiner Betreuungsorganisation (z.B. in Bezug auf Vormittags- und Nachmittagsgruppen) kommt daher im Rahmen der Ermessensentscheidung Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226) sind maßgebliche Ermessensgesichtspunkte für die institutionelle Förderung nach § 74 SGB VIII z.B. die Ortsnähe eines Kindergartens, aber auch die günstige Verkehrsverbindung des Kindergartens zu Arbeitsstätten der Eltern sowie die pädagogische Ausrichtung eines Kindergartens.

    Wie bereits ausgeführt worden ist, kommt der pädagogischen Ausrichtung eines Kindergartens (z.B. gemeindlicher, kirchlicher oder wie hier Waldorf-Kindergarten) im Rahmen der Ermessensentscheidung Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).

    Wenn aber angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden, bedarf es einer besonderen Erklärung (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294).

    Denn die institutionelle Förderung von Kindergärten bzw. Kindergartenplätzen nach § 74 SGB VIII ist nicht individuell auf ein konkretes Kind und dessen Wünsche im Einzelfall bezogen, sondern auf Kindergärten insgesamt oder auf ein bestimmtes Kontingent von Kindergartenplätzen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe institutionell primär deshalb fördert, damit sie Kindern aus seinem Gebiet offen stehen, er ihnen gegenüber also seine Verpflichtung aus § 24 Satz 1 SGB VIII erfüllen kann (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) herausgestellt hat, bedürfte es gerade einer besonderen Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Das BVerwG (Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 m.w.N.) hat mehrfach betont, dass es zur Förderung nach § 74 SGB VIII einer Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII nicht zwingend bedarf.

    Von daher gibt es keinen Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).

    Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für diesen Aufgabenbereich ergibt sich im Übrigen schon aus § 27 Abs. 2 SGB I. Von der sachlichen Zuständigkeit der örtlichen Träger für die Förderung von Kindergärten freier Träger nach § 74 SGB VIII geht auch das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus (so im Ergebnis wohl auch schon BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    a) Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 25.04.2002 (- 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ) eine Reihe von zu berücksichtigenden Ermessensgesichtspunkten genannt, u.a. die Ortsnähe der Einrichtung, eine günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung sowie die Betreuungsorganisation.

  • VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Er beinhaltet jedoch jedenfalls keinen Anspruch auf einen bestimmten Kinderkrippenplatz oder eine bestimmte Kinderkrippe (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2002 - 5 C 18/01 - juris Rn. 17 zum Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    3.1.2 Diesen Bindungen des Normgebers in Bezug auf Differenzierungen bei der Ausgestaltung des Fördersystems steht nicht entgegen, dass insbesondere § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 SGB VIII einem Einrichtungsträger keinen unmittelbaren, bundesgesetzlichen Förderungsanspruch verleihen und aus dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten auch kein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten folgt (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Die tatsächliche Nachfrage nach einem Kindergartenplatz mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung begründet deswegen keinen subjektiv-öffentlichrechtlichen Anspruch auf dessen Bereitstellung oder Förderung in bestimmter Höhe, weil bei der institutionellen Förderung von Kindergärten alle maßgeblichen Kriterien (z.B. die Ortsnähe, die Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung und die Betreuungsorganisation) einzustellen und abzuwägen sind (Urteile vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 5 = FEVS 56, 294).

  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

    Denn aus § 74 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ergibt sich, dass die Förderung auch dazu genutzt werden kann, ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen, um die Rechtsansprüche aus § 24 SGB VIII erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 -, juris, Rn. 15).

    Besondere Bedeutung kommt auch der Betreuungsorganisation der Kindertagesstätten wie etwa Öffnungszeiten oder die Betreuung in Vormittags- und Nachmittagsgruppen oder die Bereitstellung einer Mittagsversorgung zu (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. September 2005 - 10 UE 3025/04 -, Rn. 42 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 -, Rn. 26; jeweils juris).

    Denn nach § 74 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII kann die Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen, um Rechtsansprüche aus § 24 SGB VIII erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 -, juris, Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18

    Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur

    Siehe BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, juris, Rn. 17, vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 -, juris, Rn. 12 ff. sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 16 ff.; im Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 -, juris, Rn. 37 findet sich lediglich der Hinweis darauf, dass (in einem Bundesland) die Kindertagesbetreuung als Pflegesatzfinanzierung nach § 77 SGB VIII ausgestaltet sei.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur

    Der Anspruch richtet sich jedoch nicht - wie vom Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen - auf die Bereitstellung eines konkreten Platzes in einer bestimmten Einrichtung (zu der insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.2010 - 5 CN 1.09 - ferner Urt. v. 25.4.2002 - 5 C 18.01 -).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    In der Rechtsprechung des Senats (s. BVerwGE 116, 226) sind maßgebliche Ermessensgesichtspunkte für die institutionelle Förderung nach § 74 SGB VIII angeführt, z.B. die Ortsnähe des Kindergartens, aber auch die günstige Verkehrsanbindung des Kindergartens zu Arbeitsstätten der Eltern sowie die pädagogische Ausrichtung eines Kindergartens, ohne diesen Kriterien aber ein bestimmtes Abwägungsgewicht zuzusprechen.

    Es bedürfte besonderer Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden (BVerwGE 116, 226 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2523/13

    Finanzielle Förderung für eine privat-gewerblich in einem Stadtgebiet betriebene

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 27.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

  • VG Göttingen, 09.08.2018 - 2 A 297/15

    Auswärtig; Bedarfsplan; Förderung; Institutionelle Förderung; Kindergarten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 2822/01

    Förderantrag freier Träger der Jugendhilfe

  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2908

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • VG Stuttgart, 14.10.2008 - 5 K 4299/07

    Kostenausgleich für Betrieb einer Kindertageseinrichtung; Ermesssensentscheidung;

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 26.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 28.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2909

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • OVG Thüringen, 06.04.2006 - 3 KO 237/05

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten;

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01

    Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag; Teilnahmebeitrag, Übernahme eines -

  • VG Würzburg, 13.01.2009 - W 1 K 08.1820

    Wunsch- und Wahlrecht; Mitfinanzierung des auswärtigen Kindergartenplatzes;

  • VG Düsseldorf, 05.11.2009 - 24 K 1012/09

    Zahlungsklage der Stadt Wülfrath wegen Kindergartenbetreuung abgewiesen

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01

    Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe;

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2013 - 7 A 11237/12

    Personalkostenförderung für nicht im Bedarfsplan berücksichtigte

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085

    Förderung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach dem KiBiG BY

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 7 A 10974/07

    Landkreise können zur Beteiligung an Personalkosten für Waldorfkindergarten

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297

    Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit von Plätzen in Kindertageseinrichtungen

  • VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08

    Abwägung; Bedarfsgerechtigkeit; Ermessen; Ermessensentscheidung; freier Träger;

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05

    Verfahren zur Zuschussvergabe zu den Personalkosten für das Angebot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 12 A 55/13

    Erstattungsanspruch der Betreuungskosten für die Unterbringung eines Kindes in

  • VGH Hessen, 09.11.2009 - 10 B 1653/09
  • VG Göttingen, 19.12.2007 - 1 B 250/07

    Ermessensreduzierung; Ermessensreduzierung auf Null; Förderbedarf; Förderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 12 S 2472/06

    Klagbarer Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung nach § 74

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 799/08

    Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 803/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs einer Kindertageseinrichtung auf Finanzierung und

  • VG Stuttgart, 18.04.2008 - 9 K 3804/07

    Förderung eines Waldkindergartens

  • VG Düsseldorf, 09.03.2006 - 24 K 5271/04

    Rechtmäßigkeit einer mit einem Überhang an Kindergartenplätzen begründeten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - 12 A 2779/09

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit i.S.d. § 86 SGB VIII bei Umzug der Eltern in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2003 - 7 A 10859/02
  • VG Braunschweig, 15.04.2010 - 3 A 122/09

    Defizitausgleich; Elterninitiative; freier Jugendhilfeträger; Förderung;

  • VG Schleswig, 20.06.2017 - 12 A 333/15

    Gewährung von Finanzmitteln zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 12 ZB 08.491

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Förderung der Betreuung außerhalb der

  • VG München, 08.01.2014 - M 18 E 13.4877

    Anordnungsgrund; Herantragen des Bedarfs

  • VG Minden, 14.10.2013 - 6 L 577/13

    Kein Anspruch auf Übernahme des Betriebskostenzuschusses i.H.v. 130 EUR für den

  • VG Stade, 29.01.2003 - 4 B 2117/02

    Auslastung; Bedarf; Ermessen; Förderung; Jugendhilfe; Planung

  • VG Minden, 05.12.2002 - 7 K 691/01

    Stadt Minden muss für Waldkindergarten Heisterholz nicht zahlen

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