Rechtsprechung
AG Karlsruhe, 10.06.2008 - 5 C 185/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- captain-huk.de
1,5 Geschäftsgebühr
- verkehrsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Haftpflichtversicherung muß RA-Vergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckungszusage bezahlen
- schadenfixblog.de (Kurzinformation und Rechtsprechungsübersicht)
Haftpflichtversicherung muß RA-Vergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckungszusage bezahlen
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Haftpflichtversicherung muß RA-Vergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckungszusage bezahlen
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Haftpflichtversicherung muß RA-Vergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckungszusage bezahlen
Besprechungen u.ä.
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
Haftpflichtversicherung muß RA-Vergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckungszusage bezahlen
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bühl, 29.04.2010 - 7 C 345/09
Deckungszusage Rechtschutzversicherung - Kosten der Einholung
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Kosten für die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung immer dann geltend gemacht werden können, wenn sich die beklagte Partei in Verzug befunden hatte und daher als Verzugsschaden diese Kosten anzusetzen waren (LG Nürnberg-Fürth AZ 2 O 9658/08 vom 08.09.2009 - Anlage AS 273 zur Akte - AG Schwandorf AZ 2 C 189/08 vom 11.06.2008; vgl. AG Karlsruhe AZ 5 C 185/08 vom 10.06.2008). - AG Perleberg, 08.05.2012 - 10 C 122/11 Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 10.06.2008 im Verfahren 5 C 185/08 eine 1, 5-Geschäftsgebühr ausgeurteilt, die dem klagenden Geschädigten für die Abwicklung seiner Unfallschadenersatzansprüche von seinem Rechtsanwalt in Rechnung gestellt worden sind.