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   BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 19.10   

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https://dejure.org/2011,6754
BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 19.10 (https://dejure.org/2011,6754)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2011 - 5 C 19.10 (https://dejure.org/2011,6754)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 5 C 19.10 (https://dejure.org/2011,6754)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UVG §§ 1, 3, 5 Abs. 1
    Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht; Elternteil; Ersatzpflicht bei rechtswidriger Leistung; Ersatzpflicht eines Elternteils bei rechtswidriger Leistung; Leistungshöchstdauer von Unterhaltsvorschussleistungen; Rückabwicklung; wirtschaftliche -; - von ...

  • openjur.de

    Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht; Elternteil; Ersatzpflicht bei rechtswidriger Leistung; Ersatzpflicht eines Elternteils bei rechtswidriger Leistung; Leistungshöchstdauer von Unterhaltsvorschussleistungen; Rückabwicklung; wirtschaftliche -; - von ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    UVG §§ 1, 3, 5 Abs. 1
    - von Unterhaltsvorschusszahlungen; Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht; Elternteil; Ersatzpflicht bei rechtswidriger Leistung; Ersatzpflicht eines Elternteils bei rechtswidriger Leistung; Leistungshöchstdauer für -; Leistungshöchstdauer von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UhVorschG, § 5 Abs 1 UhVorschG, § 1 UhVorschG
    Leistungshöchstdauer von Unterhaltsvorschussleistungen; Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht; Ersatzpflicht eines Elternteils bei rechtswidriger Leistung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von für Unterhaltsvorschussleistungen von einem Elternteil zurückgezahlten Zeiten auf die Leistungshöchstdauer nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

  • rewis.io

    Leistungshöchstdauer von Unterhaltsvorschussleistungen; Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht; Ersatzpflicht eines Elternteils bei rechtswidriger Leistung

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungshöchstdauer von Unterhaltsvorschussleistungen; Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht; Ersatzpflicht eines Elternteils bei rechtswidriger Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVG § 3; UVG § 5 Abs. 1; UVG §§ 1, 3, 5 Abs. 1
    Anrechnung von für Unterhaltsvorschussleistungen von einem Elternteil zurückgezahlten Zeiten auf die Leistungshöchstdauer nach dem UVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht beim Unterhaltsvorschuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2068
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.07.2007 - 5 C 40.06

    Leistungshöchstdauer von Unterhaltsvorschussleistungen; Anrechnung von

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 19.10
    Auf die Leistungshöchstdauer des § 3 UVG sind Zeiten nicht anzurechnen, für die Unterhaltsvorschussleistungen von einem Elternteil nach § 5 Abs. 1 UVG bestandskräftig zurückverlangt und tatsächlich zurückgezahlt worden sind (Fortführung von Urteil vom 5. Juli 2007 - BVerwG 5 C 40.06 -).

    Die Erwägungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2007 - BVerwG 5 C 40.06 - für den Fall der Aufhebung des Bewilligungsbescheides und der Rückerstattung der zugrunde liegenden Leistung von dem berechtigten Kind (§ 5 Abs. 2 UVG) oder einem Elternteil, mit dem dieses zusammenlebe (§ 5 Abs. 1 UVG), seien auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar, in welcher der Kläger aufgrund der Verrechnung nur verminderte Unterhaltsvorschussleistungen empfangen habe.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2007 - BVerwG 5 C 40.06 - (Buchholz 436.45 § 3 UVG Nr. 1) bereits entschieden, dass der Begriff der "Unterhaltsleistung" in § 3 UVG auf die Leistungsvoraussetzungen des § 1 UVG verweist und es nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht allein auf den tatsächlichen Zufluss der Leistungen und die dadurch bewirkte Verbesserung der finanziellen Situation der Kinder ankommt, sondern darauf, ob die gewährte Unterhaltsleistung rechtlich und wirtschaftlich als rechtmäßig gewährte Leistung nach § 1 UVG den Berechtigten auch verblieben und nicht nach § 5 Abs. 1 oder 2 UVG rückabgewickelt worden ist.

  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 19.10
    Die Ausgestaltung als eine eigenständige, von dem Leistungsverhältnis zu dem Kind formell unabhängige Ersatzpflicht erleichtert außerdem bei objektiv rechtswidriger Leistungsgewährung die tatsächliche Rückabwicklung; der Leistungsträger muss den Bewilligungsbescheid nicht aufheben, um die Ersatzpflicht geltend machen zu können (Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 5 B 42.06 - s.a. Grube, UVG, 2009, § 5 Rn. 4).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Sie sollen ihm indes weder zum Schaden gereichen, noch soll er für ein Fehlverhalten seiner Vertreter einstehen müssen (Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 5 C 19.10 - Buchholz 436.45 § 3 UVG Nr. 2 Rn. 15; Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 5 B 42.06 und 5 PKH 14.06 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2012 - 6 M 100.12

    Unterhaltsvorschuss; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; hinreichende

    Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Fortbestand der Bewilligungsbescheide (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 C 19.10 -, NJW 2011, S. 2068 f., Rn. 16 bei juris m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 28.11.2018 - 3 K 24/18

    Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei Leistung auf

    Der Ersatzanspruch nach § 5 Abs. 1 UVG zielt dabei ähnlich wie die Rücknahme im Verhältnis zum leistungsberechtigten Kind auf die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände bei der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 5 C 19/10 -, Rn. 15, juris.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - 12 A 2525/19

    Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen für den Sohn wegen Verletzung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 5 B 42.06 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 26. Januar 2011- 5 C 19.10 -, juris Rn. 15 f.

    vgl. Urteile vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, juris Rn. 12 ff., und vom 26. Januar 2011 - 5 C 19.10 -, juris Rn. 15 f., Beschluss vom 22. Juni 2006 - 5 C 42.06 -, juris Rn. 4.

  • OVG Sachsen, 03.09.2018 - 5 A 305/16

    Unterhaltsvorschuss, Stiefkind, Doppelbelastung; Existenzminimum, Erlass,

    Im Übrigen käme in derartigen Fallgestaltungen jedenfalls für die unmittelbar gegenüber der Klägerin erhobene Ersatzforderung nach § 5 Abs. 1 UVG, für die das Gesetz der Behörde kein Ermessen einräumt und die auch eine Aufhebung der an die berechtigten Kinder gerichteten Bewilligungsbescheide nicht voraussetzt (BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2011 - 5 C 19.10 -, juris Rn. 14 ff.; Helmbrecht, UVG, 5. Aufl., § 5 Rn. 4), allenfalls ein Erlass aus Billigkeitsgründen in Betracht (vgl. zum sozialrechtlichen Meinungsstand: BSG, Urt. v. 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R -, juris Rn. 26; Urt. v. 31. Oktober 1991 - 7 RAr 60/89 -, juris Rn. 31; Urt. v. 23. März 1995 - 13 RJ 39/94 -, juris Rn. 55 und 57 f.; vgl. aber zu Ersatzforderungen nach § 5 UVG: SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2015 - 5 A 17/13 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschl. v. 29. Januar 2016 - 12 A 130/15 -, juris Rn. 5 ff.), über den nicht bereits mit der hier verfahrensgegenständlichen Ersatzforderung, sondern erst im Rahmen des Beitreibungsverfahrens zu entscheiden wäre (BSG, Urt. v. 23. März 1995 - 13 RJ 39/94 -, juris Rn. 57 f.).
  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382

    Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen wegen wesentlicher Mitbetreuung

    Sie knüpft vielmehr an eine Pflichtverletzung des alleinerziehenden Elternteils an (vgl. BayVGH, B. v. 16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 6; BVerwG, U. v. 26.1.2001 - 5 C 19.10 - NJW 2011, 2068 ff. Rn. 15 f.; HessVGH, B. v. 2.7.2013 - 10 D 2134/12 - NJW 2013, 3321 ff. Rn. 5).
  • VGH Hessen, 02.07.2013 - 10 D 2134/12

    Kostenersatzanspruch nach § 5 Abs. 1 UVG

    Aus diesem Grunde setzt der Ersatzanspruch nach § 5 Abs. 1 UVG anders als der Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X die Aufhebung des ursprünglichen Bewilligungsbescheides an das Kind nicht voraus (vgl. zu alledem BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 5 B 42/06. u.a. -, Juris-Ausdruck, Rn. 4; Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 C 19/10 -, NJW 2011, 2068, Juris-Ausdruck Rn. 15f.; Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20/11 -, NJW 2013, 405, Juris-Ausdruck Rn. 14, 18).
  • VG Gießen, 26.04.2013 - 7 K 462/13

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschussleistungen

    Es handelt sich vielmehr um einen Ersatzanspruch, der durch Rückabwicklung rechtswidriger Zahlungen auf die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände bei der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen gerichtet ist (BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 19.10 -, Rz. 15 f. in juris).
  • OVG Sachsen, 04.07.2018 - 5 D 72/17

    Prozesskostenhilfe, hinreichende Erfolgsaussicht, Unterhaltsvorschuss,

    5 Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Ersatzanspruch gemäß § 5 Abs. 1 UVG, der sich nicht gegen das leistungsberechtigte Kind richtet, abweichend von § 50 SGB X unabhängig von der Aufhebung des Bewilligungsbescheids durch Leistungsbescheid beim Elternteil bzw. gesetzlichen Vertreter geltend zu machen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, juris Rn. 10 bis 16, und v. 26. Januar 2011 - 5 C 19.10 -, juris Rn. 15/16).
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