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   BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13   

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BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13 (https://dejure.org/2014,4714)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2014 - 5 C 19.13 (https://dejure.org/2014,4714)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 5 C 19.13 (https://dejure.org/2014,4714)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Auch die Gesetzessystematik zwingt nicht zu der Annahme, die Antragstellung sei Voraussetzung einer Leistungspflicht im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Der Leistungsanspruch des Berechtigten und der Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind jeweils rechtlich selbständige Ansprüche (BSG, Urteile vom 1. Dezember 1983 - 4 RJ 91/82 - BSGE 56, 69 , vom 22. Juli 1987 -1 RA 63/85 - SozR 1300 § 105 SGB 10 Nr. 5 S. 12 und vom 28. April 1999 - B 9 V 8/98 - BSGE 84, 61 ).

    Dazu zählt ein Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung nicht (vgl. BSG, Urteil vom 28. April 1999 a.a.O.).

    Anderenfalls hätte es dieser in der Hand, die gesetzlich vorgesehene Finanzierungsverantwortung dadurch zu korrigieren, dass er es unterlässt, einen Leistungsantrag zu stellen (BSG, Urteil vom 28. April 1999 a.a.O. S. 64 f.).

    Der Senat lässt dahingestellt, ob für den Erstattungsanspruch dann ein Antrag des Berechtigten auf Erbringung der Sozialleistung erforderlich ist, wenn ein Antragserfordernis (auch) die Dispositionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten schützt (so BSG, Urteil vom 28. April 1999 a.a.O. S. 64 f.).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen in sinngemäßer Anwendung des § 291 Satz 1 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB Prozesszinsen zu entrichten, wenn das einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - BVerwGE 114, 61 = Buchholz 435.12 § 108 SGB X Nr. 1 S. 2 m.w.N.).

    Aus § 108 SGB X folgt nichts Gegenteiliges (Urteil vom 22. Februar 2001 a.a.O. S. 65 f. bzw. S. 5).

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Dem steht nicht entgegen, dass § 95 Satz 1 SGB XII den erstattungsberechtigten Träger der Sozialhilfe ermächtigt, die Feststellung einer Sozialleistung zu betreiben sowie Rechtsmittel einzulegen und damit den an sich dem Leistungsberechtigten zustehenden Anspruch auf Bewilligung der Sozialleistung im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft behördlich und gerichtlich geltend zu machen, ohne dass es dessen Mitwirkung bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 1998 - B 9 VG 6/96 R - BSGE 82, 112 ).

    Hinzu kommt, dass der Anspruch auf Erstattung und derjenige auf Feststellung nebeneinander bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 1998 a.a.O. S. 116).

  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Daran hält der Senat fest, auch wenn das Bundessozialgericht für den Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens die Gewährung von Prozesszinsen bei Erstattungsansprüchen zwischen Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträgern ablehnt (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 - juris Rn. 8 m.w.N.; ferner BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64 - BSGE 22, 150 ).
  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Sie halten den Schuldner, auch wenn er sich in redlichem Glauben, zur Zahlung nicht verpflichtet zu sein, auf einen Prozess einlässt, nach dem das gesamte Rechtsleben beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben für verpflichtet, dem Gläubiger für die Nutzungen Ersatz zu leisten, die er diesem während der Dauer des Prozesses vorenthalten hat (Urteil vom 7. Juni 1958 - BVerwG 5 C 272.57 - BVerwGE 7, 95 = Buchholz 409.2 § 45 AbgeltG Nr. 1 S. 4).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Daran hält der Senat fest, auch wenn das Bundessozialgericht für den Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens die Gewährung von Prozesszinsen bei Erstattungsansprüchen zwischen Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträgern ablehnt (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 - juris Rn. 8 m.w.N.; ferner BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64 - BSGE 22, 150 ).
  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Auch die Gesetzessystematik zwingt nicht zu der Annahme, die Antragstellung sei Voraussetzung einer Leistungspflicht im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Der Leistungsanspruch des Berechtigten und der Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind jeweils rechtlich selbständige Ansprüche (BSG, Urteile vom 1. Dezember 1983 - 4 RJ 91/82 - BSGE 56, 69 , vom 22. Juli 1987 -1 RA 63/85 - SozR 1300 § 105 SGB 10 Nr. 5 S. 12 und vom 28. April 1999 - B 9 V 8/98 - BSGE 84, 61 ).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Internat im Sinne des § 6 Abs. 1 HärteV ist gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 HärteV ein der besuchten Ausbildungsstätte angegliedertes Wohnheim, in dem der Auszubildende außerhalb der Unterrichtszeit pädagogisch betreut wird und in Gemeinschaft mit anderen Auszubildenden Verpflegung und Unterkunft erhält (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2009 - BVerwG 5 C 33.08 - BVerwGE 135, 310 = Buchholz 436.36 § 14a BAföG Nr. 4).
  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 63/85

    Erstattungsanspruch - Fehlen einer Leistungsverpflichtung - Unzuständigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Auch die Gesetzessystematik zwingt nicht zu der Annahme, die Antragstellung sei Voraussetzung einer Leistungspflicht im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Der Leistungsanspruch des Berechtigten und der Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind jeweils rechtlich selbständige Ansprüche (BSG, Urteile vom 1. Dezember 1983 - 4 RJ 91/82 - BSGE 56, 69 , vom 22. Juli 1987 -1 RA 63/85 - SozR 1300 § 105 SGB 10 Nr. 5 S. 12 und vom 28. April 1999 - B 9 V 8/98 - BSGE 84, 61 ).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 3.11

    Bedarf; erzieherischer Bedarf; behinderungsbedingter Bedarf; Behinderung;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 19.13
    Ein entsprechender Erstattungsanspruch nach diesen Bestimmungen setzt damit voraus, dass Leistungspflichten (mindestens) zweier Leistungsträger nebeneinander bestehen und miteinander konkurrieren, wobei die Verpflichtung eines der Leistungsträger der Leistungspflicht des anderen nachgehen muss (stRspr, vgl. Urteil vom 9. Februar 2012 - BVerwG 5 C 3.11 - BVerwGE 142, 18 = Buchholz 436.511 § 10 SGB VIII Nr. 7 jeweils Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialleistung - Unterbrechung der Verjährung

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   AG Kehl, 30.08.2013 - 5 C 19/13   

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https://dejure.org/2013,21900
AG Kehl, 30.08.2013 - 5 C 19/13 (https://dejure.org/2013,21900)
AG Kehl, Entscheidung vom 30.08.2013 - 5 C 19/13 (https://dejure.org/2013,21900)
AG Kehl, Entscheidung vom 30. August 2013 - 5 C 19/13 (https://dejure.org/2013,21900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Verhältnis von ADSp und Gerichtsstandsklausel in Transportbedingungen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Individuelle" AGB gehen einbezogenen weiteren AGB vor

  • kanzlei.biz

    "Individuell' formulierte AGB gehen "allgemeinen' AGB vor

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr 30.2 ADSp, § 305 BGB, § 38 ZPO, § 281 ZPO
    Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Transportbedingungen: Wirksamkeit bei gleichzeitiger Vereinbarung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Individuelle" AGB gehen einbezogenen AGB vor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen Transportbedingungen und die ADSp

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zum Vorrang einer unter Kaufleuten vereinbarten Gerichtsstandsvereinbarung vor dem Gerichtsstand nach ADSp

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Auszug aus AG Kehl, 30.08.2013 - 5 C 19/13
    Es liegt auf der Hand, dass die Beklagte mit Verwendung dieser Gerichtsstandsklausel sicherstellen will, nur an einem bestimmten Gericht verklagt werden zu können (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 02.06.2006, Az. 2 W 80/06, veröffentlicht bei juris.de).
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