Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.09.1997

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   BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97   

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https://dejure.org/1998,325
BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97 (https://dejure.org/1998,325)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1998 - 5 C 19.97 (https://dejure.org/1998,325)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 5 C 19.97 (https://dejure.org/1998,325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sozialhilfe für Anschaffung einer Waschmaschine

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Waschmaschine - Einmalige Leistung der Sozialhilfe für eine Waschmaschine - Einmalige Leistung für eine Waschmaschine

  • Judicialis

    BSHG § 12 Abs. 1; ; BSHG § 21 Abs. 1 a Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 12 Abs. 1 § 21 Abs. 1 a Nr. 6
    Sozialhilferecht - Sozialhilfe, einmalige Leistungen für eine Waschmaschine; Waschmaschine, einmalige Leistung der Sozialhilfe für eine -; einmalige Leistung für eine Waschmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 234
  • NJW 1999, 664
  • NVwZ 1999, 423 (Ls.)
  • NJ 1999, 158
  • FamRZ 1999, 379
  • DVBl 1999, 457
  • DÖV 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92

    Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

  • BVerwG, 09.03.1992 - 5 B 12.92

    Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Die Waschmaschine kann deshalb vom Sozialhilfeträger auch leihweise oder in wirtschaftlich vergleichbaren Formen (z.B. zinsloses Darlehen mit Sicherungsübereignungsabrede) zur Verfügung gestellt werden, was insbesondere dann in Betracht zu ziehen ist, wenn das Ende der Hilfebedürftigkeit absehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1975 - BVerwG 5 C 43.74 - sowie Beschluß vom 9. März 1992 - BVerwG 5 B 12.92 - ).
  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Der Zuerkennung einer einmaligen Beihilfe zur Beschaffung eines Gebrauchsgutes von längerer Gebrauchsdauer und höherem Anschaffungswert steht - wie der erkennende Senat in seinem für die Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 7.95 - (NJW 1998, 1967) im Einzelnen näher ausgeführt hat - das geschlossene Regelsatzsystem bereits wegen der Einfügung des § 21 Abs. 1 a BSHG durch Art. 7 Nr. 6 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG - vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944) nicht entgegen.
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    § 7 Abs. 3 Satz 2 des oben genannten Arbeitsentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit weist weiter zutreffend darauf hin, daß Kosten für neue Gebrauchsgüter nicht übernommen zu werden brauchen, wenn sie in gebrauchtem Zustand zumutbar (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 5 C 70.86 ) und in angemessener Qualität preisgünstiger erwerbbar sind.
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf sich der Hilfesuchende, wenn der Sozialhilfeträger die Hilfegewährung rechtswidrig ablehnt, um der Effektivität des Rechtsschutzes willen selbst helfen und vom Sozialhilfeträger die Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten verlangen (BVerwGE 94, 127 ; 96, 152 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Zwar ist das Gericht nach dem Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 83, 24 ).
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf sich der Hilfesuchende, wenn der Sozialhilfeträger die Hilfegewährung rechtswidrig ablehnt, um der Effektivität des Rechtsschutzes willen selbst helfen und vom Sozialhilfeträger die Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten verlangen (BVerwGE 94, 127 ; 96, 152 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Fernseher - Tuberkulosehilfe

  • OVG Niedersachsen, 23.04.1997 - 4 L 7050/95

    Alleinstehender Sozialhilfeempfänger; Notwendiger Bedarf; Waschmaschine;

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Dieses System pauschalisierter Regelleistungen nach dem SGB II beinhaltet ausweislich der Gesetzesbegründung somit eine grundlegend neue Konzeption gegenüber dem BSHG, welches gemäß §§ 3, 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG dem Individualisierungsgrundsatz als tragendem Grundsatz verpflichtet war und stets die individuelle Bedarfsprüfung mit der Konsequenz der detaillierten justitiellen Überprüfung mit entsprechenden materiellen Entscheidungsspielräumen im Instanzenweg ermöglichte (vgl. z. B. BVerwGE 107, 234, 236 - Waschmaschine; 106, 99, 104 f. - Fernseher; 92, 6, 7 - Schultüte; 92, 109, 111 -Tauffeier).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat unter diese Vorschrift zwanglos die Beschaffung einer Waschmaschine subsumiert (BVerwGE 107, 234).
  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15

    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern

    Hingegen sind die Kosten für die Anschaffung eines (gebrauchten) Staubsaugers (20,00 Euro) und einer (gebrauchten) Waschmaschine (50,00 Euro) grundsätzlich zu berücksichtigen, da diese Gegenstände für eine geordnete Haushaltsführung unabdingbar sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 2007 - L 20 AS 12/07; BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 19/97 - BVerwGE 107, 234 zur Waschmaschine; BSG, Urteil vom 19. August 2008 - B 14 AS 64/07 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 2 zur Waschmaschine; Blüggel in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 24 Rn. 102; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, § 24 Rn. 294, Stand Oktober 2011).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.1997 - 5 PKH 32.97, 5 C 19.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23022
BVerwG, 09.09.1997 - 5 PKH 32.97, 5 C 19.97 (https://dejure.org/1997,23022)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1997 - 5 PKH 32.97, 5 C 19.97 (https://dejure.org/1997,23022)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1997 - 5 PKH 32.97, 5 C 19.97 (https://dejure.org/1997,23022)
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