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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2006 - 5 C 194/05   

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https://dejure.org/2006,39224
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2006 - 5 C 194/05 (https://dejure.org/2006,39224)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 18.01.2006 - 5 C 194/05 (https://dejure.org/2006,39224)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 5 C 194/05 (https://dejure.org/2006,39224)
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  • AG Köln, 18.02.2003 - 201 C 537/02
    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2006 - 5 C 194/05
    Das bedeutet, dass alle Kosten, die auf gewerbliche Nutzflächen entfallen, vorweg abzuziehen sind (Amtsgericht Osnabrück in WM 2004, Seite 668) bzw. muss erläutert werden, warum ein Vorwegabzug ausnahmsweise nicht erforderlich sein soll (LG Berlin in MM 2004, Seite 374; Amtsgericht Köln ZMR 2003, Seite 684).
  • OLG München, 14.07.1989 - 21 U 2279/89

    Ist die Kautionsrückzahlung ein Verzicht auf Schadensersatz gegen Mieter?

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2006 - 5 C 194/05
    Gibt er jedoch die Kaution vorbehaltlos frei, gibt er damit konkludent zu erkennen, dass er keine Ansprüche mehr gegen den Mieter hat bzw. auf etwaig bestehende Ansprüche verzichtet (OLG Düsseldorf in MZM 2001, Seite 893; OLG München in NJW-RR 1990, Seite 20).
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