Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 18.10.1983 | BVerwG, 09.11.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,817
BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1987,817)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1987 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1987,817)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1987 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1987,817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 59
  • FamRZ 1987, 1089
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
    Diese Frage entscheidet sich allein danach, ob das Kind bereits über eine Berufsausbildung verfügt, "die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen ... am besten entspricht" (so BGHZ 69, 190 ).

    Den entsprechenden Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof dazu entwickelt hat (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - <BGHZ 69, 190>; Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115> und Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>), hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - a.a.O.; BVerwGE 60, 231 ; die Grundsätze sind ebenfalls nunmehr in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).

    Von den Fällen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine solche Ausnahme in Betracht kommen, läßt sich insbesondere nach dem jetzigen Sachstand nicht ausschließen, ob die erste Ausbildung des Klägers auf einer deutlichen Fehleinschätzung seiner Begabung beruhte (siehe dazu BGHZ 69, 190 ) oder ob sich bis zum Ende der ersten Ausbildung des Klägers Anhaltspunkte für eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit ergeben haben (BGH, Urt. vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - a.a.O.).

    Auch für einen solchen Fall kommt in Betracht, daß die Eltern trotz des Abschlusses einer ersten Berufsausbildung ihrer Verpflichtung noch nicht voll entsprochen haben, die Kosten einer angemessenen Berufsausbildung zu tragen (BGHZ 69, 190 ).

  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 554/80

    Anspruch eines Bundeslandes auf Erstattung von Ausbildungsförderungsbeträgen -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
    Den entsprechenden Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof dazu entwickelt hat (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - <BGHZ 69, 190>; Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115> und Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>), hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - a.a.O.; BVerwGE 60, 231 ; die Grundsätze sind ebenfalls nunmehr in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).

    Von den Fällen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine solche Ausnahme in Betracht kommen, läßt sich insbesondere nach dem jetzigen Sachstand nicht ausschließen, ob die erste Ausbildung des Klägers auf einer deutlichen Fehleinschätzung seiner Begabung beruhte (siehe dazu BGHZ 69, 190 ) oder ob sich bis zum Ende der ersten Ausbildung des Klägers Anhaltspunkte für eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit ergeben haben (BGH, Urt. vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt hat, wollte der Gesetzgeber durch § 11 Abs. 3 BAföG Förderungsleistungen ohne die grundsätzlich gebotene Anrechnung elterlichen Einkommens und Vermögens (§ 11 Abs. 2 BAföG) in den Fällen gewähren, in denen die Eltern nach dem zivilen Unterhaltsrecht dem Auszubildenden gegenüber nicht mehr verpflichtet sind, die Kosten der unternommenen Ausbildung zu tragen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - ; ferner BVerwGE 60, 231 ).

    Den entsprechenden Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof dazu entwickelt hat (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - <BGHZ 69, 190>; Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115> und Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>), hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - a.a.O.; BVerwGE 60, 231 ; die Grundsätze sind ebenfalls nunmehr in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78

    Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt hat, wollte der Gesetzgeber durch § 11 Abs. 3 BAföG Förderungsleistungen ohne die grundsätzlich gebotene Anrechnung elterlichen Einkommens und Vermögens (§ 11 Abs. 2 BAföG) in den Fällen gewähren, in denen die Eltern nach dem zivilen Unterhaltsrecht dem Auszubildenden gegenüber nicht mehr verpflichtet sind, die Kosten der unternommenen Ausbildung zu tragen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - ; ferner BVerwGE 60, 231 ).

    Den entsprechenden Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof dazu entwickelt hat (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - <BGHZ 69, 190>; Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115> und Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>), hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - a.a.O.; BVerwGE 60, 231 ; die Grundsätze sind ebenfalls nunmehr in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).

  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80

    Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
    Den entsprechenden Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof dazu entwickelt hat (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - <BGHZ 69, 190>; Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115> und Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>), hat sich das Bundesverwaltungsgericht für den Regelungsbereich des § 11 Abs. 3 BAföG bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - a.a.O.; BVerwGE 60, 231 ; die Grundsätze sind ebenfalls nunmehr in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).
  • Drs-Bund, 11.01.1979 - BT-Drs 8/2461
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
    Dies wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 6. BAföG-Änderungsgesetz, in dessen Fassung § 11 Abs. 3 BAföG hier anzuwenden ist, ebenfalls betont (BT-Drucks. 8/2461 S. 13).
  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79

    Fachrichtungswechsel - Ausbildungsabschnitt - Auszubildende

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
    Die vorangegangene Ausbildung kann vielmehr auch eine Berufsausbildung sein, die, wie im Fall des Klägers die Banklehre, nicht die Merkmale einer förderungsfähigen Ausbildung aufweist (so bereits ohne nähere Begründung Urteil des Senats vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - ; die gleiche Auffassung liegt Tz. 11.3.11 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 zugrunde; gleicher Meinung ferner Humborg in Rothe/Blanke, BAföG 4. Aufl. 1986, § 11 Rdnr. 30.3).
  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    c) Dieses die bisherigen Grundsätze des Bundesgerichtshofs modifizierende Verständnis der gesetzlichen Regelung über den Ausbildungsunterhalt weicht auch von der bisherigen Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ab, der sich in seinen Entscheidungen vom 25. Juni und 25. Juli 1986 (BVerwG 5 B 78/85 und 5 B 102/85 = Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 9) und vom 12. Juni 1987 (BVerwG 5 C 2/83 = Buchholz aaO Nr. 11) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen hat.
  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Kommunikationshilfe; Kommunikationshelfer;

    Das Merkmal der betrieblichen Durchführung der Berufsausbildung dient nicht der Differenzierung zwischen dem betrieblichen und dem schulischen Teil der dualen Ausbildung, sondern der Abgrenzung zwischen der dualen "Lehrlingsausbildung" und den rein schulischen oder schulisch geprägten Ausbildungen und Hochschulausbildungen, welche nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) förderungsfähig sind (vgl. § 2 BAföG i.d.F. der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 <BGBl I S. 645, 1680> beziehungsweise der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 <BGBl I S. 1952 und 2012 I S. 197> sowie hierzu Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 11 S. 4; Petzold, in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB 111, 2.
  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Abgesehen davon, daß das Medizinstudium des Klägers in Konsequenz dieser Auffassung nach § 7 Abs. 1 BAföG und nicht, wie das Berufungsgericht entschieden hat, nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG zu fördern wäre, weil betriebliche Ausbildungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht gefördert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - und Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 5 B 69.88 - ) und infolgedessen auch nicht zum Verlust des Grundanspruchs nach § 7 Abs. 1 BAföG führen (s. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - ), kann der Annahme, die Krankenpflegehelfer- und die Krankenpflegerausbildung seien als betrieblich-arbeitsrechtlich ausgestaltete, mithin nicht-schulische Ausbildungen anzusehen, förderungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 35.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Regelungsgegenstand des § 36 Abs. 1 S. 2 BAföG ,

    Auch § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG setzte nicht voraus, daß die der weiteren Ausbildung vorausgegangene erste Ausbildung eine förderungsfähige Ausbildung i. S. der §§ 2, 7 Abs. 1 BAföG war, ließ vielmehr auch betriebliche und vergleichbare Ausbildungen genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - [Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 11]).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Die Klägerin macht geltend, das Oberverwaltungsgericht weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1987 - BVerwG 5 B 103.86 - (NJW 1988, 154 [BVerwG 30.04.1987 - 5 B 103/86] und von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - FamRZ 1987, 1089) ab und beruhe auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 5 B 147.96

    Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung - Begriff der "in sich

    Das Berufungsurteil weicht nicht, wie von der Klägerin gerügt, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - (Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 11) ab.

    Vielmehr versteht das Berufungsgericht den Begriff der "in sich selbständigen Ausbildung" in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und unter Hinweis auf diese (Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - und Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 11 B 8.92 - ) dahin, daß eine weitere Ausbildung im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG in sich selbständig ist, wenn sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind, und daß es sich um eine hinsichtlich ihrer Zugangsvoraussetzungen und ihrer Durchführung von der berufsqualifizierend abgeschlossenen ersten Ausbildung völlig unabhängige weitere Ausbildung handelt, die zu einem eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluß führt.

  • BVerwG, 12.11.1996 - 5 B 151.96

    Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung - Auslegung des Begriffs der

    Das Berufungsurteil weicht nicht, wie von der Klägerin gerügt, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - (Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 11) ab.

    Vielmehr versteht das Berufungsgericht den Begriff der "in sich selbständigen Ausbildung" in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und unter Hinweis auf diese (Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - und Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 11 B 8.92 - ) dahin, daß eine weitere Ausbildung im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG in sich selbständig ist, wenn sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind, und daß es sich um eine hinsichtlich ihrer Zugangsvoraussetzungen und ihrer Durchführung von der berufsqualifizierend abgeschlossenen ersten Ausbildung völlig unabhängige weitere Ausbildung handelt, die zu einem eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluß führt.

  • BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 23.92

    BAföG - Abschlußprüfung

    Damit sind die Merkmale erfüllt, die einen in sich selbständigen Studiengang kennzeichnen (vgl. - zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG F. 1981 - BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - BVerwG 5 B 76.87 - ; s. auch - zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG F. 1979 bzw. 1983 - Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - sowie Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 11 B 8.92 -).
  • BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 36.95

    Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung - Rechtmäßigkeit einer Ablehnung

    Auch § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG setzte nicht voraus, daß die der weiteren Ausbildung vorausgegangene erste Ausbildung eine förderungsfähige Ausbildung i.S. der §§ 2, 7 Abs. 1 BAföG war, ließ vielmehr auch betriebliche und vergleichbare Ausbildungen genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - ).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 5 B 76.89

    Ausbildungsförderung - Elternunabhängigkeit - Zweitausbildung -

    Wie schon dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 entnommen werden kann (a.a.O., S. 855), hat der beschließende Senat keine Bedenken, diese Rechtsprechung auch der Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG zugrunde zu legen; soweit dem frühere Entscheidungen des Senats, neben den schon angeführten Beschlüssen vom 25. Juni und 25. Juli 1986 etwa das Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - (Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 11), entgegenstehen, wird an diesen Entscheidungen - auch dies ist bereits aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 ersichtlich - nicht festgehalten.
  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 63.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtenswerte Neigungen eines

  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 ER 650.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 17.05.1988 - 5 B 69.88

    Weitere Ausbildung - Elternunabhängige Ausbildungsförderung -

  • BVerwG, 10.09.1992 - 11 B 8.92

    BAföG - Berufsqualifizierung

  • VGH Hessen, 20.09.1988 - 9 UE 1585/85

    Elternunabhängige Förderung: Erfüllung der Unterhaltspflicht

  • OVG Bremen, 27.10.1987 - 2 BA 27/87

    Elternunabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1993 - 16 A 826/92

    Ausbildungsförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1989 - 16 A 2726/86
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1983 - 5 C 2.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7205
BVerwG, 18.10.1983 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1983,7205)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1983,7205)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1983,7205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,7205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1983 - 5 C 2.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6700
BVerwG, 09.11.1983 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1983,6700)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1983,6700)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 5 C 2.83 (https://dejure.org/1983,6700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,6700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht