Rechtsprechung
BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Sozialhilfe - Örtlicher Sozialhilfeträger - Auslandsreisen eines Hilfeempfängers - Urlaubsreise - Wohnungserhaltungsbedarf
- Judicialis
BSHG § 97 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 97 Abs. 1 S. 1
Sozialhilferecht - Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während -; Sozialhilfeträger, Zuständigkeit des örtlichen - bei Auslandsreisen eines Hilfeempfängers; Urlaubsreise, Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe während -; Wohnungserhaltungsbedarf ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.07.1993 - M 15 K 93.1437
- VGH Bayern, 02.06.1997 - 12 B 93.2676
- BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 572
- DVBl 1999, 1119
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
Übernahme der Kosten für eine Urlaubspflegekraft
Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).Bei einer Urlaubsreise ins Ausland kann eine Zuständigkeit des für den Inlandsaufenthaltsort zuständigen Trägers für einen mit dem Urlaub verbundenen besonderen Bedarf bestehen, wenn der geltend gemachte Bedarf bereits am Inlandsaufenthaltsort gegenwärtig war, was der Senat für den Fall einer bereits vor Reiseantritt fälligen Rechnung des Reiseunternehmens über vertraglich vereinbarte Kosten für eine besondere Pflegekraft während des Urlaubs bejaht hat (Urteil vom 17. November 1994, a.a.O. S. 103, 105 bzw. S. 3).
Bei den vom Kläger geltend gemachten Ansprüchen handelt es sich nicht um einen speziellen Urlaubs- oder Erholungsbedarf im Sinne eines urlaubsbedingten zusätzlichen Bedarfs, wie er dem Urteil des Senats vom 17. November 1994 (a.a.O.) zugrunde lag.
Dieser Kostenbedarf war - anders als in der dem Urteil vom 17. November 1994 (a.a.O.) zugrunde liegenden besonderen Fallgestaltung - nicht infolge einer fälligen, vor Reiseantritt zu begleichenden Rechnung bereits am inländischen Aufenthaltsort entstanden, sondern entstand erst während der Reise und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Beklagten.
- BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort
Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).Eine einmal begründete örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers besteht danach trotz Ortswechsels des Hilfesuchenden fort, wenn die Bedarfslage in seinem Verantwortungsbereich nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt ist, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätte beseitigt werden können (vgl. Urteil vom 24. Januar 1994, a.a.O. S. 60, 63 bzw. S. 4, für den Fall eines durch einmalige Leistung zu deckenden Bedarfs - Sommerbekleidung).
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).Bei kurzfristigen Ortswechseln kann statt kurzfristig wechselnder Zuständigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Sozialhilfe eine fortdauernde Zuständigkeit eines örtlichen Trägers geboten sein (Urteil vom 23. Juni 1994, a.a.O. S. 152, 154 bzw. S. 3 - Internatsaufenthalt).
- BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85
Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode - …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ). - BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Auch der sozialhilferechtliche Bedarf für das der Erhaltung der Pflegebereitschaft der Pflegeperson dienende (vgl. Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG V C 27.67 - ) Pflegegeld (§ 69 Abs. 3, 4 BSHG), welches der Kläger im Rahmen der Hilfe zur Pflege auch für die Zeit des Auslandsaufenthalts unverändert für sich beansprucht, ist nicht bereits vor der Abreise für die gesamte Dauer der Auslandsreise entstanden, sondern entstand am jeweiligen Aufenthaltsort.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Dies bedeute zwar nicht, dass Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel des SGB XII keine Urlaubsreisen ins Ausland unternehmen dürften; während des Auslandsaufenthalts müssten sie ihren Bedarf allerdings selbst decken (BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 5 C 21.97 zu § 97 Abs. 1 S. 1 BSHG). - BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter …
Der erkennende Senat hat in dem vom Berufungsgericht angezogenen Urteil vom 22. Dezember 1998 als auslegungsleitenden Gesichtspunkt für die Fixierung der örtlichen Zuständigkeit die aus Sinn und Zweck des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG folgende Erwägung herausgestellt, "ob der Grundsatz der Effektivität der Sozialhilfe ein Festhalten des Sozialhilfeträgers an seiner Zuständigkeit erfordert" (Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 10 S. 13 = NVwZ 2000, 572 = DVBl 1999, 1119 = FEVS 51, 145 = ZfSH/SGB 2000, 107 ). - SG Karlsruhe, 15.04.2013 - S 1 SO 1033/13
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - örtliche Zuständigkeit - tatsächlicher …
Dies gilt nicht für vor Antritt der Auslandsreise im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Sozialhilfeträgers bereits entstandene und während der Auslandreise im Inland fortbestehende Bedarfslagen (Anschluss an BVerwG, FEVS 51, 145 ff).Lediglich schon vor Antritt der Auslandsreise im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Sozialhilfeträgers entstandene und während der Auslandreise im Inland fortbestehende Bedarfslagen - hier: Kosten der Unterkunft - sind auch während des Abwesenheitszeitraums weiter zu decken (vgl. BVerwG, FEVS 51, 145 ff).
Ob auch bei einem nur kurzfristigen Auslandsurlaub von nicht länger als einem Monat die örtliche Zuständigkeit des bisherigen Sozialhilfeträgers bestehen bleibt (so BVerwG, FEVS 51, 145 ff), kann vorliegend offen bleiben, da der Auslandsaufenthalt der Klägerin hier vom 11.06.2012 bis zum 06.09.2012, und damit deutlich länger, dauerte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 12 B 308/04
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Behinderte, Sonstige Leistungen, …
vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 5 C 47.91 -, FEVS 45, S. 89 (91), sowie Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 21.97 -, FEVS 51, S. 145 (147), mit weiteren Nachweisen.vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 21.97 -, a.a.O.
vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1994 - 5 C 47.91 -, a.a.O., S. 92 f., vom 5. März 1998 - 5 C 12.97 -, FEVS 48, S. 433 (434) sowie vom 22. Dezember 1998 - 5 C 21.97 -, a.a.O., S. 147.
- SG Hamburg, 12.10.2007 - S 56 SO 350/06
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zuständigkeit für Kostenübernahme - …
In der Rechtsprechung und der Literatur zum Sozialhilferecht ist anerkannt, dass eine durch den tatsächlichen Aufenthalt eines Hilfeempfängers begründete örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers nicht schon bei jeder vorübergehenden Ortsabwesenheit des Hilfeempfängers endet, sondern jedenfalls bei kürzeren Abwesenheitszeiten von bis zu einem Monat die Zuständigkeit fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998, Az.: 5 C 21/97, DVBl. 1999, 1119; Urteil vom 5.3.1998, Az.: 5 C 12/97, DVBl. 1998, 1132; Urteil vom 17.11.1994, Az.: 5 C 13/92, BVerwGE 97, 103;… Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage 2006, § 98 Rn. 13;… Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 98 Rn. 29;… Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rn. 14).In der Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird das Fortbestehen der Zuständigkeit des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers ferner davon abhängig gemacht, dass es sich um einen Bedarf handelt, der bereits während des tatsächlichen Aufenthaltes im Bereich dieses Träger entstanden und gegenwärtig ist und von dem Träger auch hätte beseitigt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998, Az.: 5 C 21/97, DVBl. 1999, 1119; Urteil vom 5.3.1998, Az.: 5 C 12/97, DVBl. 1998, 1132; Urteil vom 17.11.1994, Az.: 5 C 13/92, BVerwGE 97, 103).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 3177/00
Für die Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblicher Zeitpunkt "vor Beginn …
BVerwG, Urteile vom 24.1.1994 - 5 C 47.91 -, FEVS 45, 89, und vom 22.12.1998 - 5 C 21.97 -, FEVS 51, 145, 147. - LSG Baden-Württemberg, 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06 Entsprechend differenziert auch das Bundesverwaltungsgericht in der vom SG wie auch vom VG Münster herangezogenen Entscheidung zur örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei längeren Auslandsurlaubsreisen eines Sozialhilfeempfängers (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 21/97 - FEVS 51, 145).
Ob ein Hilfeempfänger vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt die Übernahme der Wohnungskosten für die Zeit einer längeren Ortsabwesenheit verlangen könne, hänge von der sozialhilferechtlichen Notwendigkeit des Wohnungserhalts und den damit verbundenen Kosten ab, die sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen ließen (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 1560/97
Voraussetzungen des Anspruchs des Trägers einer Klinik und Poliklinik für …
vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 21.97 - FEVS 51, 145 (147) m.w.N. - LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2009 - L 23 SO 109/09
Leistungen zur Erhaltung der Wohnung bei stationärem Aufenthalt; Abgrenzung zu …
Hält sich ein Betroffener nur vorübergehend nicht in seiner Wohnung auf, ist ebenfalls ein Anspruch nicht ausgeschlossen (BVerwG v. 22.09.1998, 5 C 21.97, FEVS 51, 145). - VG Braunschweig, 11.03.2004 - 3 A 382/03
Aufenthaltsort; gewöhnlicher Aufenthalt; Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit
Vielmehr lassen kurzfristige Abwesenheiten die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.1998 - 5 C 12.97 -, FEVS 48, 433 ff. für einen 10-tägigen Zwischenaufenthalt und v. 22.12.1998 - 5 C 21.97 -, FEVS 51, 145 ff. in Bezug auf einen Monat Abwesenheit; abgelehnt für einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt).Eine einmal begründete örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers besteht danach trotz Ortswechsel des Hilfesuchenden fort, wenn die Bedarfslage in seinem Verantwortungsbereich nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt ist, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätte beseitigt werden können (vgl. für alles Vorstehende BVerwG, Urt. v. 22.12.1998, a. a. O.).
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger …
- SG Berlin, 15.08.2007 - S 37 AS 18204/07
Arbeitslosengeld II - kein Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit aus wichtigem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 5519/98
Nachzahlung von Mietnebenkosten an einen Vermieter von Wohnungen an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2004 - 12 A 3993/02
Ersatz der Kosten zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe bei Herbeiführung der …
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06
Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht …
- SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Erhöhung des Bedarfs; Bedarf; räumliche Beschränkung; kurzzeitiger Besuch; …
- SG Neuruppin, 03.06.2009 - S 14 SO 97/08
Kostenübernahme für eine Mietwohnung während einer Langzeittherapie als Leistung …
- SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - …
- LSG Bayern, 30.11.2005 - L 11 B 452/05
Örtlich Zuständigkeit eines Leistungsträgers für die Bewilligung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 175/09
- VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
Sozialamt muss Miete für die Wohnung eines Untersuchungshäftlings tragen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
- SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
- VG Minden, 14.01.2002 - 6 K 4215/99
Übernahme der Kosten einer stationären Behandlung aus Sozialhilfemitteln; …
- VG Minden, 14.01.2002 - 6 K 4214/99
Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten im Eilfall im Rahmen der Hilfe zum …
- LSG Baden-Württemberg, 10.06.2009 - L 7 AS 5055/07
- SG Karlsruhe, 12.01.2006 - S 5 AS 2/06
Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Arbeitslosengeld II - …
- VG Düsseldorf, 17.06.2005 - 13 K 1826/04
Einstellung einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt mangels Aufenthalt im …
- SG Hannover, 24.05.2007 - S 45 AS 899/07
- SG Hannover, 02.05.2007 - S 45 AS 336/07
- VG Ansbach, 25.04.2001 - AN 4 K 00.00438
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BVerwG, 26.11.1997 - 5 PKH 46.97, 5 C 21.97 |
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- Wolters Kluwer
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