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   BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12   

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BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12 (https://dejure.org/2013,15830)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2013 - 5 C 22.12 (https://dejure.org/2013,15830)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 (https://dejure.org/2013,15830)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 2; § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 2; AEUV Art. 20 Abs. 2 Buchst. a; Art. 21 Abs. 1; Art. 165 Abs. 2 Spiegelstrich 2
    Praktikum im Ausland; Auslandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im Ausland; Praktikumsstelle; Praktikumsstelle im Ausland; Inlandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im Inland; Praktikumsstelle im Inland; Berufsfachschule; Berufsfachschüler; Auszubildender an ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 2; § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 2
    Anwendungsverbot; Ausbildungsort; Ausbildungsstätte; Ausbildungsstätte im Ausland; Ausbildungsstätte im Inland; Auslandspraktikum; Auslegung; Auszubildender an Berufsfachschule; Berufsfachschule; Berufsfachschüler; Durchführung eines Praktikums im Ausland; Durchführung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 2 BAföG, § 5 Abs 5 BAföG, Art 20 Abs 2 Buchst a AEUV, Art 21 Abs 1 AEUV, Art 165 Abs 1 AEUV
    Ausbildungsförderung für Praktikum im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht durch Begrenzung von Ausbildungsförderung für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland an Auszubildende von Berufsfachschulen auf nach dem Unterrichtsplan zwingende Auslandspraktika

  • rewis.io

    Ausbildungsförderung für Praktikum im Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 5 Abs. 5 S. 1 Hs. 2
    Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht durch Begrenzung von Ausbildungsförderung für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland an Auszubildende von Berufsfachschulen auf nach dem Unterrichtsplan zwingende Auslandspraktika

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BAföG fürs Auslandspraktikum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 294
  • NJW 2013, 2919
  • DVBl 2013, 1126
  • DÖV 2013, 742
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Ein Mitgliedstaat hat daher, wenn er ein Ausbildungsförderungssystem vorsieht, wonach Auszubildende bei einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen können, dafür Sorge zu tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - Rs. C-11/06 und C-12/06, Morgan und Bucher - Slg. 2007, I-9161 Rn. 22 und 24 - 28 m.w.N.).

    Das verlangt, dass die Beschränkung der Freizügigkeit zur Erreichung des nach Unionsrecht zulässigen ("legitimen") Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).

    Dies entspricht dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union als legitim anerkannten Anliegen, sicherzustellen, dass Ausbildungsförderung nur denjenigen Auszubildenden gewährt wird, die zu einem erfolgreichen Studium in der Lage sind und ihren Willen unter Beweis stellen, ihre Ausbildung erfolgreich und zügig zu absolvieren und zum Abschluss zu bringen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 36 m.w.N).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass es legitim sein kann, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung von Ausbildungsförderung an Auszubildende, die eine Ausbildung in anderen Mitgliedstaaten absolvieren möchten, einschränkt, um zu verhindern, dass sie zu einer übermäßigen Belastung wird, die Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben könnte, die der Mitgliedstaat gewähren kann (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 43 - 44 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94

    Gewährung einer Jubiläumszuwendung - Beginn einer zu berücksichtigenden

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Eine unionsrechtskonforme Auslegung findet ihre Grenze in dem Wortlaut der jeweiligen Vorschrift und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers (vgl. Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 49.03 - BVerwGE 122, 244 = Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 2 S. 5).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Der unionsrechtliche Maßstab für die Annahme einer Beschränkung des Freizügigkeitsrechts nach Art. 20 Abs. 2 Buchst. a, Art. 21 Abs. 1 AEUV und deren Rechtfertigung lässt sich gerade auch in Bezug auf nationale Regelungen der Ausbildungsförderung - wie dargelegt - bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union klar und eindeutig ("acte clair") entnehmen, sodass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, Cilfit - Slg. 1982, 3415 Rn. 16 und 21).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-258/08

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - Rs. C-617/10, Aklagaren/Fransson - NVwZ 2013, 561 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Erforderlich in diesem Sinne ist eine gesetzliche Regelung, wenn der Gesetzgeber nicht eine andere, gleich wirksame, aber die unionsrechtliche Freizügigkeit nicht oder weniger stark einschränkende Förderungsvoraussetzung hätte wählen können (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-343/09, Afton Chemical - Slg. 2010, I-7027 Rn. 45 sowie Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 2. Oktober 2012 in der Rs. C-286/12, Kommission/Ungarn, zur Veröffentlichung in der Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz 2012 vorgesehen = juris Rn. 32 jeweils m.w.N. s.a. zum grundrechtseinschränkenden Gesetz BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Da dies verlangt, dass die inländische Ausbildung des Bewerbers für ein Auslandspraktikum einen gewissen Stand erreicht, der Auszubildende also an einer inländischen Ausbildungsstätte in der gewählten Fachrichtung bereits (theoretische) Grundkenntnisse erworben hat (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012 - BVerwG 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 14 = Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 10 jeweils m.w.N.), wird zugleich sichergestellt, dass der fachpraktische Ausbildungsabschnitt im Ausland fachlich-inhaltlich sinnvoll in die Gesamtausbildung eingegliedert wird.
  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 19.11

    Ausbildung im Ausland; Auslandsstudium; ständiger Wohnsitz im Inland; ständiger

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Die Klägerin, deren ausbildungsförderungsrechtliches Verpflichtungsbegehren sich nach der im streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum geltenden Sach- und Rechtslage beurteilt (vgl. Urteil vom 10. Januar 2013 - BVerwG 5 C 19.11 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen = juris Rn. 10), hat einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Teilnahme an dem im Zeitraum vom 1. September 2008 bis 31. August 2009 in den Niederlanden durchgeführten Praktikum aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 5 Abs. 5 des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl I S. 645), zuletzt geändert durch Art. 1 des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - 22. BAföG-ÄndG - vom 23. Dezember 2007 (BGBl I S. 3254).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 8.18

    Ausbildung; Ausbildungsförderung im Ausland; Ausbildungsstätte;

    Ein Mitgliedstaat hat daher, wenn er ein Ausbildungsförderungssystem vorsieht, wonach Auszubildende bei einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen können, dafür Sorge zu tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 und C-12/06 [ECLI:EU:C:2007:626], Morgan und Bucher - Rn. 22 und 24 - 28 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 13 m.w.N.).

    Das nationale Recht macht damit die Ausbildungsförderung für einen grenzüberschreitenden Vorgang von höheren Anforderungen abhängig als einen rein inländischen Vorgang und behandelt jenen damit notwendig schlechter als diesen, wofür hinreichende Gründe des Allgemeinwohls nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 21 f.).

    Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig ist, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - C-258/08 [ECLI:EU:C:2010:308], Ladbrokes - Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1995 - 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2, vom 24. November 2010 - 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 27 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-617/10 [ECLI:EU:C:2013:105], Aklagaren/Fransson - NVwZ 2013, 561 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 27 ff.).

  • VG Münster, 23.02.2021 - 4 K 795/19
    BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, juris, Rdn. 13; VG Leipzig, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - NC 2 L 1129/14 und andere, juris, Rdn. 45, jeweils m. w. N.

    BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 15, m. w. N.

    BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 18.

    BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 19.

  • BVerwG, 03.11.2023 - 6 B 5.23

    (Keine) Beschränkung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts durch

    Denn die vom Vertrag auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Unionsbürger gewährten Erleichterungen könnten nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die ihn allein deshalb ungünstiger stellt, weil er von ihnen Gebrauch gemacht hat (vgl. EuGH, Urteile vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 und C-12/06 [ECLI:EU:C:2007:626], Morgan und Bucher - Rn. 25 f., vom 18. Juli 2013 âEURŒ- C-523/11 und C-585/11 [ECLI:EU:C:2013:524], Prinz und Seeberger -âEURŒ Rn. 27 f., vom 24. Oktober 2013 - C-220/12 [ECLI:EU:C:2013:683], Thiele Meneses - Rn. 22 f., vom 24. Oktober 2013 - C-275/12 [ECLI:EU:C:2013:684], Elrick - Rn. 22 f., vom 26. Februar 2015 - C-359/13 [ECLI:EU:C:2015:118], Martens - Rn. 25 f., vom 8. Juni 2017 - C-541/15 [ECLI:EU:C:2017:432], Freitag - Rn. 35 und vom 25. Juli 2018 - C-679/16 [ECLI:EU:C:2018:601], A - Rn. 60 f.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - âEURŒBVerwGE 146, 294 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2022 - 14 A 741/21

    Kein Anspruch auf Anerkennung einer ausländischen Prüfungsleistung mit Note

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - 5 C 22.12 -, juris, Rdnr. 12, 13; EuGH, Urteil vom 11.7.2002 - C-224/98 -, juris, Leitsätze 1 und 2, Rdnr. 30, 31.
  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2016 - 4 L 382/16
    vgl. EuGH, Urteile vom 2. Oktober 2003 - C-148/02 -, vom 15. März 2005 - C-209/03 -, und vom 18. November 2008 - C-158/07 - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, jeweils juris.

    vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - Rs. C-11/06 und C-12/06 - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, jeweils juris.

  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 19/15

    Tagesbelegte Betten; Herzzentrum; Auswahlverfahren für höhere Fachsemester;

    Eine Beschränkung dieses Rechts stellt es dar, wenn eine nationale Regelung bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, juris Rn. 13).
  • VG Münster, 30.08.2016 - 6 K 1785/15

    1) mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke, 2) gymnasiale Oberstufe, 3)

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, BVerwGE 146, 294-302, juris, m.w.N.
  • VG Leipzig, 17.12.2014 - NC 2 L 1129/14

    Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auf der Grundlage der sog.

    Dies gilt im Hinblick auf das Ziel der Gemeinschaft, einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere durch die Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu leisten, besonders im Bereich der Bildung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.2013 - 5 C 22/12 - OVG NRW, Beschl. v. 1.10.2009 - 13 B 1185/09 - VG Münster, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 L 787/14 -, jeweils [...]).
  • VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21

    Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten

    Denn das ausbildungsförderungsrechtliche Verpflichtungsbegehren beurteilt sich nach der im streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum geltenden Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12

    Ausbildungsförderung, Ausbildung im Ausland, Ungarn, allgemeinbildende Schule,

    Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juli 2013 (C- 523/11) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 (BVerwGE 146, 294) folge, dass § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 BAföG wegen der Beschränkung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts nicht anzuwenden sei.
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