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AG Bonn, 15.02.2005 - 5 C 228/04 |
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Verfahrensgang
- AG Bonn, 15.02.2005 - 5 C 228/04
- LG Bonn, 29.04.2005 - 8 T 39/05
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 29.04.2005 - 8 T 39/05
Anfallen einer anwaltlichen Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs; …
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 01.03.2005 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15.02.2005 - 5 C 228/04 - aufgehoben und die Sache zur Festsetzung gemäß § 104 ZPO an das Amtsgericht Bonn zurückverwiesen.Zwischen den Prozessbevollmächtigten der Parteien ist es zu wechselseitigen telefonischen Rücksprachen gekommen, die der Abklärung des gerichtlichen Vergleichsvorschlages vom 06.01.2005 - insbesondere im Hinblick auf eine Ratenzahlung - dienten und zu dem durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20.01.2005 - 5 C 228/04 - festgestellten Vergleich geführt haben.