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   BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 25.87   

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BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 25.87 (https://dejure.org/1992,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1992 - 5 C 25.87 (https://dejure.org/1992,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - 5 C 25.87 (https://dejure.org/1992,2669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht gewährter Sozialhilfe gegen Eltern bei Verletzung ihrer Mitteilungspflichten - Wirkung der Bestandskraft eines Bewilligungsbescheids im Verhältnis zur Hilfeempfängerin - Wirkung der Bestandskraft eines Bewilligungsbescheids gegenüber ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 29; SGB X § 43 § 50

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 25.87
    Ist einem Minderjährigen zu Unrecht Sozialhilfe gewährt worden und werden die Bescheide über die Gewährung der Hilfe daraufhin zurückgenommen, so kann ein Erstattungsanspruch auch dann nicht gegen die Eltern gerichtet werden, wenn diese die Überzahlung durch Verletzung ihrer Mitteilungspflichten über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verursacht und die überzahlten Beträge aufgrund ihres Sorgerechts vereinnahmt haben (wie Senatsurteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 -).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - dargelegt.

  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 39.81

    Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs eines nicht in Hausgemeinschaft mit

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 25.87
    Auch ein Weigerungsfall (vgl. dazu BVerwGE 66, 82 [BVerwG 08.07.1982 - 5 C 39/81] ), bei dem der Sozialhilfeträger in Kenntnis vorhandenen Einkommens oder Vermögens nach § 29 Satz 1 BSHG leistet, lag hier nicht vor.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Ein Erstattungsanspruch etwa gegen die gesetzlichen Vertreter des Leistungsempfängers scheidet auch dann aus, wenn diese die Überzahlung durch Verletzung ihrer Mitteilungspflichten hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse verursacht haben (so zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz bereits BVerwG, NZS 1992, 156; FEVS 43, 324) .
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Den Verfügungen des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides muss sich daher entnehmen lassen, welcher Adressat bzw welche Adressaten betroffen sind (vgl bereits BVerwG FEVS 43, 324) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 63/09
    Ein solcher Fall wird insbesondere bei unklaren Einkommens- oder Vermögensverhältnissen angenommen, wenn dem Leistungsberechtigten nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss der Ermittlungen auf Leistungen zu verzichten (vgl. die vorgenannten Nachweise sowie BVerwG, Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 25/87).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5201/07

    Sozialhilfe - Kostenbeitrag bei vollstationärer Pflege - erweiterte Hilfe gem §

    In Rechtsprechung und Literatur haben sich dabei folgende Fallgruppen herausgebildet (vgl. nur Grieger, in Rothkegel, Sozialhilferecht, Kapitel 30 Rn. 13 ff.; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 19 Rn. 81; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 4. Juni 1992, 5 C 25/87, FEVS 43, S. 324; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. August 1991, 6 S 964/91, JURIS):.
  • SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06

    Leistungen der Sozialhilfe, Voraussetzungen für den Aufwendungsersatz nach § 19

    In Rechtsprechung und Literatur haben sich dabei folgende Fallgruppen herausgebildet (vgl. nur Grieger, in Rothkegel, Sozialhilferecht, Kapitel 30 Rn. 13 ff.; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 19 Rn. 81; BVerwG, Urteil vom 4.6.1992, Az: 5 C 25/87, FEVS 43, S. 324; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.8.1991, Az: 6 S 964/91, in juris):.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 21 K 4783/17
    Die Geltung des Nachrangprinzips gegenüber Drittverpflichteten soll auch dann unberührt bleiben, wenn der Sozialhilfeträger in bestimmter Hinsicht fehlerhaft Hilfe gewährt hat, denn es wird als unbillig angesehen, wenn der Drittverpflichtete aus einem Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, dass ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleiben könnte, BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 25/87 -, juris Rdnr. 18 f.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - L 20 B 135/06 SO ER -, juris Rdnr. 20 zu § 93 SGB XII; Schellhorn , in: ders./Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 93 SGB XII Rdnr. 29.

    Etwas anderes würde allerdings dann gelten, wenn die Belange eines Drittverpflichteten in unzulässiger Weise verkürzt würden, BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 25/87 -, juris Rdnr. 18 f.; Schellhorn , in: ders./Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 93 SGB XII Rdnr. 29.

  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 B 71.04

    Erfordernis einer "Notlage" als Voraussetzung eines "begründeten Falles" im Sinne

    Dem gegenüber macht die Beschwerde geltend, auch in dem hier vorliegenden "Weigerungsfall", der dadurch geprägt gewesen sei, dass die gesetzliche Vertreterin des Klägers einerseits die Entscheidung über die weiterhin von ihr verlangte Hilfebewilligung in die Hand des Sozialhilfeträgers habe legen wollen, andererseits aber zur Verwertung einzusetzenden Vermögens nicht bereit gewesen sei, habe der Sozialhilfeträger in Kenntnis vorhandenen Einkommens und Vermögens nach § 29 Satz 1 BSHG leisten können und dürfen; dies lasse sich dem entsprechenden Hinweis in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1992 - BVerwG 5 C 25.87 - (FEVS Bd. 43, S. 324 ) entnehmen, welches wiederum auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 39.81 - (FEVS Bd. 32, S. 1 ) verweise, dem zu entnehmen sei, dass vom Vorliegen eines "begründeten" Falles im Sinne des § 29 Satz 1 BSHG auch dann auszugehen sei, wenn die "Notlage" der Hilfe suchenden Person gerade darin bestehe, dass sich der gesetzliche Vertreter weigere, die für die anfallenden Heimpflegekosten notwendigen Mittel aus dem Vermögen des von ihm vertretenen Hilfesuchenden aufzubringen, obwohl dies zuzumuten sei.

    In dem Urteil vom 4. Juni 1992 - BVerwG 5 C 25.87 - (a.a.O.) heißt es lediglich, die Hilfe sei in dem entschiedenen Fall "nicht so eilig (gewesen), dass die Klärung der ... noch offenen Einkommens- und Vermögenslage nicht hätte abgewartet werden können", und "Auch ein Weigerungsfall (vgl. dazu BVerwGE 66, 82 ), bei dem der Sozialhilfeträger in Kenntnis vorhandenen Einkommens oder Vermögens nach § 29 Satz 1 BSHG leistet", habe nicht vorgelegen.

  • VG Düsseldorf, 17.07.2017 - 21 K 4782/17
    Die Geltung des Nachrangprinzips gegenüber Drittverpflichteten soll auch dann unberührt bleiben, wenn der Sozialhilfeträger in bestimmter Hinsicht fehlerhaft Hilfe gewährt hat, denn es wird als unbillig angesehen, wenn der Drittverpflichtete aus einem Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, dass ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleiben könnte, BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 25/87 -, juris Rdnr. 18 f.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - L 20 B 135/06 SO ER -, juris Rdnr. 20 zu § 93 SGB XII; Schellhorn , in: ders./Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 93 SGB XII Rdnr. 29.

    Etwas anderes würde allerdings dann gelten, wenn die Belange eines Drittverpflichteten in unzulässiger Weise verkürzt würden, BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 25/87 -, juris Rdnr. 18 f.; Schellhorn , in: ders./Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 93 SGB XII Rdnr. 29.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2007 - L 19 B 122/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Änderungsbescheid vom 18.05.2007 erscheint nämlich allein deshalb rechtswidrig, weil er die Änderung der Leistungsbewilligung pauschal und nicht bezogen auf die einzelnen Ansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft geregelt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1992 - 5 C 25/87; OVG NRW, ZFSH/SGB 2001, 161; LSG Berlin, Beschl. v. 20.08.2006 - L 5 B 549/06 AS ER; LSG NRW, Beschl. v. 13.09.2007 - L 20 B 15/07 AS ER - Schwabe, ZfF 2006, 145, 149; 2007, 11 - 17).
  • VG Gelsenkirchen, 30.05.2001 - 17 K 1990/99

    Pflegegeld, Schonbetrag, Kostenersatz,Vertrauenschutzpflegegeld,

    BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1992 - 5 C 25.87 -, FEVS 43, 324 ff.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 13 AS 47/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2008 - L 8 B 10/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 109/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2009 - L 8 B 57/08
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