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   BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93   

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BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93 (https://dejure.org/1995,709)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1995 - 5 C 26.93 (https://dejure.org/1995,709)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1995 - 5 C 26.93 (https://dejure.org/1995,709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsverfahren - Rückforderung - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - Doppelbezug von Sozialleistungen - Erstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 114
  • NVwZ 1997, 183
  • FamRZ 1996, 30 (Ls.)
  • DÖV 1996, 328
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Deshalb hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" betont (BVerwGE 90, 154 [156] m.w.N.), und deshalb kommt es für die (rechtmäßige) Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage des Hilfesuchenden im Zeitraum des Bedarfs an (BVerwGE 58, 146 [150] m.w.N.).

    Sind die Mittel, wie hier die Leistungen der Arbeitslosenhilfe, im Bedarfszeitraum tatsächlich nicht verfügbar, sondern müssen sie erst vor Gericht erstritten werden, ist Sozialhilfe (regelmäßig) zu gewähren, um die gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. BVerwGE 58, 146 [150]).

    Besteht eine Notlage und wird aus diesem Grund Sozialhilfe rechtmäßig gewährt, dann ist die Notlage behoben und der aus Anlaß dieser Notlage entstandene Sozialhilfefall erledigt (BVerwGE 58, 146 [150 f.]).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Deshalb hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" betont (BVerwGE 90, 154 [156] m.w.N.), und deshalb kommt es für die (rechtmäßige) Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage des Hilfesuchenden im Zeitraum des Bedarfs an (BVerwGE 58, 146 [150] m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Nach Wesen, Sinn und Zweck ist Sozialhilfe öffentliche Hilfe in gegenwärtiger Not (BVerwGE 90, 160 [162]).
  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Denn eine fiktive Rückdatierung des Zeitpunkts der Änderung der Verhältnisse sieht § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X nur für die Fallgruppe des Satzes 2 Nr. 3 vor (vgl. BSGE 74, 287 [291]; Steinwedel, in: KassKomm § 48 SGB X Rn. 47, 57).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91

    Aufhebung von Beitragsbescheiden

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Mit ihm hat der Gesetzgeber eine umfassende und abschließende Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Prinzipien der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit, die für den Bürger insbesondere Vertrauensschutz bedeutet, getroffen; dies schließt eine analoge Anwendung dort geregelter Eingriffsermächtigungen zu Lasten des Bürgers aus (vgl. BSGE 69, 255 [258 f.]).
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 94.56
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Weil danach die tatsächlichen und nicht die rechtlichen Verhältnisse entscheidend sind, stehen - unabhängig von der Frage, ob auf sie ein Rechtsanspruch besteht - nur tatsächlich erhaltene oder erhältliche Mittel von dritter Seite als "bereite Mittel" der Selbsthilfe im Sinne des § 2 Abs. 1 BSHG entgegen (vgl. BVerwGE 5, 27 [30] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15] m.w.N.).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Dies gilt auch dann, wenn mit dem Bundessozialgericht davon auszugehen sein sollte, daß es für die Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X genügt, wenn der besondere Teil die rückwirkende Anrechnung "nicht ausschließt" (vgl. BSGE 59, 111 [114]).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90

    Erstattungsanspruch bei mehrfacher Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Unbeschadet dieser und der in den §§ 92 ff. BSHG getroffenen - hier nicht einschlägigen - Regelungen ist deshalb rechtmäßig gewährte Sozialhilfe nach der Konzeption des Bundessozialhilfegesetzes grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 40.90 - [Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 8 S. 13] m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Weil danach die tatsächlichen und nicht die rechtlichen Verhältnisse entscheidend sind, stehen - unabhängig von der Frage, ob auf sie ein Rechtsanspruch besteht - nur tatsächlich erhaltene oder erhältliche Mittel von dritter Seite als "bereite Mittel" der Selbsthilfe im Sinne des § 2 Abs. 1 BSHG entgegen (vgl. BVerwGE 5, 27 [30] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15] m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88

    Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
    Denn die §§ 44 ff. SGB X bilden ein geschlossenes System der Aufhebung von Verwaltungsakten und der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (vgl. BVerwGE 91, 13 [16]).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Die Leistungsidentität verlangt zum einen - wenn wie vorliegend mit der Leistung der nachrangigen Leistungspflicht nachgekommen, sie nicht als nach § 14 SGB IX zuständig Gewordener erbracht werden soll -, um im Erstattungsverhältnis eine Lastenverschiebung zu vermeiden (zu diesem Gesichtspunkt BSGE 98, 267 ff RdNr 16 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4) , eine inhaltlich rechtmäßige Leistungserbringung nach den für die eigene Leistung geltenden Vorschriften (vgl BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 20) , zum anderen aber, dass die Voraussetzungen der Leistungserbringung auch durch den vorrangig Verpflichteten vorliegen (vgl nur: grundlegend BSGE 74, 36 ff = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8; BSG SozR 4-3100 § 18c Nr. 2; BVerwGE 99, 114 ff) .
  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 1/20 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des nachrangig

    Die §§ 44 ff SGB X bildeten danach ein geschlossenes System der Aufhebung von Verwaltungsakten und der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (vgl BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 71.88 - BVerwGE 91, 13, 16 = juris RdNr 12; BVerwG vom 17.8.1995 - 5 C 26.93 - BVerwGE 99, 114, 119 = juris RdNr 20; vgl auch BSG vom 26.9.1991 - 4 RK 5/91 - BSGE 69, 255, 258 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13 S 20 f).

    Auch hier sollen von der Rechtsordnung nicht gewollte Vermögensverschiebungen durch Doppelleistung rückgängig gemacht werden, so wie § 105 SGB XII unabhängig von der Nichtkenntnis des vorrangigen Leistungsträgers den Nachrang der Sozialhilfe wiederherstellen soll (vgl BT-Drucks 15/1514 S 28, 64 zu § 100 des Entwurfs; BVerwG vom 17.8.1995 - 5 C 26.93 - BVerwGE 99, 114) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 232/17

    Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des Sozialhilfeträgers

    Der Bezug zu § 104 SGB X folgt aus dem Gesetzeszweck des § 105 SGB XII. Durch ihn sollte eine Regelungslücke zur Verhinderung des Doppelbezugs von Sozialleistungen geschlossen werden (Bundestags-Drucksache 15/1514, S. 28f., 64 zu § 100 des Gesetzentwurfs, der Sache nach unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 5 C 26/93 -, Amtliche Entscheidungssammlung [BVerwGE] 99, 114): Leistungsberechtigte seien "zur Herausgabe des Erlangten an den Träger der Sozialhilfe verpflichtet, wenn ein vorrangig Leistungsverpflichteter in Unkenntnis der Leistung des Trägers der Sozialhilfe zusätzlich an die leistungsberechtigte Person geleistet hat.

    Die (höhere) Rentenleistung stand in dem genannten Zeitraum nicht als "bereites Mittel" zur Befriedigung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs zur Verfügung (s. bereits BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 5 C 26/93 -, BVerwGE 99, 114).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Damit wird verhindert, dass eine andere Behörde über die Beseitigung eines Verwaltungsaktes zu entscheiden hat als diejenige, die nunmehr zuständig ist, den maßgeblichen Sachverhalt zu regeln (Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Stand Mai 2003, § 44 Rdn. 44; BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 5 C 26/93 - und Beschluss vom 25. August 1995 - 5 B 141/95 - BSG, Urteil vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 70/98 R - Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II in SGb 2007, Seite 513, 517; a.A. Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 A 940/96 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 05.10.1999 - 5 C 27.98

    Ermessen zur Rücknahme einer rechtswidrigen, aber unanfechtbaren Heranziehung zum

    Einer solchen Analogie steht entgegen, daß die §§ 44 ff. SGB X ein geschlossenes System der Rücknahme und des Widerrufs von Verwaltungsakten und der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (BVerwGE 91, 13 ; 99, 114 ) bilden, das keine Lücke läßt und das auch nach seiner Zielsetzung für eine erweiternde Auslegung mit dem vom Berufungsgericht gewonnenen Ergebnis keinen Raum bietet.

    Mit §§ 44 ff. SGB X hat der Gesetzgeber eine umfassende und abschließende Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Prinzipien der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit (vgl. BVerwGE 99, 114 ) in einer auf die Besonderheiten und Bedeutung des Sozialleistungsbereiches abgestimmten Weise getroffen.

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02

    Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen

    Mit §§ 44 ff. SGB X hat der Gesetzgeber eine umfassende und abschließende Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Prinzipien der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit (vgl. BVerwGE 99, 114 ) in einer auf die Besonderheiten und Bedeutung des Sozialleistungsbereiches abgestimmten Weise getroffen (BVerwGE 109, 346 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - L 20 SO 39/06

    Sozialhilfe

    Die Klägerin verwies daraufhin auf das Urteil des BVerwG vom 17.08.1995 (NVwZ 1997, 183 = 5 C 26/93); das Gericht habe in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass eine nachträgliche Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern nicht zu einer Unterbrechung i.S.d. § 107 Abs. 2 BSHG führe.

    Zwar habe der Entscheidung des BVerwG vom 17.08.2005 - 5 C 26/93 ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen; gleichwohl ergebe sich aus den Ausführungen des Gerichts auch für den vorliegenden Fall ein Kostenerstattungsanspruch.

    Aus dem Urteil des BVerwG vom 17.08.1995 - 5 C 26/93 folge nichts anderes; das Gericht habe dort entschieden, dass vorläufig gezahlte Sozialhilfe bei rückwirkender Gewährung vorrangiger Sozialleistungen nicht vom Hilfeempfänger zurückgefordert werden könne, weil sie gegenüber dem Hilfeempfänger rechtmäßig gewährt worden sei, da die vorrangige Sozialleistung im Zeitpunkt des Bedarfs nicht tatsächlich verfügbar gewesen sei.

  • BSG, 27.04.2010 - B 8 SO 2/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche

    § 105 Abs. 1 SGB XII beispielsweise soll eine Lücke schließen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 99, 114, 117 f) aufgrund einer Nichtanwendbarkeit der - öffentlich-rechtlichen - §§ 48, 50 SGB X entstanden war (vgl BT-Drucks 15/1514 S 68).
  • LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung

    Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist erforderlich, weil der Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X nach der Rechtsprechung des BSG voraussetzt, dass der nachrangig verpflichtete Leistungsträger seine Leistung als zuständiger Träger entsprechend des für ihn geltenden Leistungsrechts, also ungeachtet des Nachrangs seiner Leistungsverpflichtung, rechtmäßig erbracht hat (BSGE 58, 119 = SozR 1300 § 104 Nr. 7; SozR 1300 § 104 Nr. 12; SozR 4100 § 105b Nr. 4, 6; BSGE 70, 186 [196] = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; BSGE 74, 36 [42] = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8; BVerwGE 99, 114; BSG SozR 4 - 1300 § 104 Nr. 5 Rn. 38 "ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB X").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1997 - 8 A 5182/95

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides; Zuständigkeit der Behörde; Erklärung

    Urteil vom 17. August 1995 - 5 C 26.93 -,.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - L 3 AS 2429/07
  • VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.201

    Kostenübernahme für die Internatsunterbringung einer Schülerin mit geistiger

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1676/06

    Sozialhilfe nach dem BSHG - Mietzuschuss nach § 31 WoGG 2 - keine Anwendbarkeit

  • VG München, 07.11.2013 - M 15 K 12.2551

    Ausbildungsförderung; Kostenübernahme für die Internatsunterbringung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99

    Bebauungszusammenhang; Rücknahme eines Bauvorbescheides - Rücknahmefrist

  • BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 84.99

    Gerichtlich durchzusetzende Ansprüche als bereite Mittel i.S. von § 2 BSHG

  • SG Konstanz, 21.07.2009 - S 3 SO 324/07

    Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe bei tatsächlich nicht verfügbaren

  • VG Minden, 29.07.2002 - 6 K 2617/01

    Gewährung weiterer regelsatzmäßiger Hilfe zum Lebensunterhalt; Belehrung über die

  • SG Düsseldorf, 02.07.2010 - S 22 (45,25) SO 26/07

    Sozialhilfe

  • VG Münster, 01.04.2003 - 5 K 2781/99

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich pauschalierten Wohngelds

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2000 - 22 E 500/99

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 12 A 2948/03
  • VG Aachen, 25.07.2005 - 6 K 342/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ohne

  • VG Münster, 23.03.2004 - 5 K 388/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Rücknahmeentscheidung und Rückforderung der

  • VG Kassel, 12.02.2004 - 7 E 1841/00
  • VG Gelsenkirchen, 18.07.2003 - 3 K 5503/01

    Ausgestaltung der Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe im Falle des

  • SG Konstanz, 14.08.2009 - S 3 SO 1631/09

    Vorläufige Sicherstellung von Krankenbehandlungsleistungen eines Doppelrentners

  • VG Göttingen, 27.10.2004 - 2 B 283/04

    Anordnungsgrund; bereite Mittel; Durchsetzbarkeit; Heimkosten; Hilfe zur Pflege;

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