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   BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68, V C 78.68, V C 79.68   

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BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68, V C 78.68, V C 79.68 (https://dejure.org/1969,852)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1969 - V C 27.68, V C 78.68, V C 79.68 (https://dejure.org/1969,852)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1969 - V C 27.68, V C 78.68, V C 79.68 (https://dejure.org/1969,852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die Besatzungsmacht - Maßgeblichkeit der Rechtsanschauung des Restitutionsrichters i.R.d. durch eine Verwaltungsgehörde betriebenen Wiederaufnahme des Verfahrens - Möglichkeit der Geltendmachung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 113
  • DVBl 1970, 280
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60

    Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
    Es trifft nicht zu, daß der erkennende Senat in BVerwGE 12, 312 [BVerwG 05.07.1961 - V C 139/60] die gegenteilige Ansicht geäußert hätte.

    Deshalb wird zu Unrecht aus der mit dem Gesetzeswortlaut begründeten Entscheidung in BVerwGE 12, 312 [BVerwG 05.07.1961 - V C 139/60] der Schluß gezogen, der erkennende Senat würde nur Auslieferungsersuchen einer Staatsregierung im Sinne eines Ministerkollegiums - oder wenigstens des zuständigen Ministers - als ordnungsgemäß anerkennen.

    Als die Verwaltungsinstanzen mit dem Schadensfall des Beklagten betraut waren, lag noch nicht die in BVerwGE 12, 312 [BVerwG 05.07.1961 - V C 139/60] veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats vor, in der die schwierige Vorschrift des § 3 Abs. 2 AbgG erläutert worden ist.

    Indessen trifft die Verwaltungsbehörde keine Schuld, wenn sie neben dem bereits bei Gericht schwebenden Verfahren ohne besondere Auflage des Gerichts nicht selbst wieder das Verwaltungsverfahren eröffnete und von sich die Ermittlungen fortsetzte, dies um so weniger, als der in BVerwGE 12, 312 [BVerwG 05.07.1961 - V C 139/60] entschiedene Fall in tatsächlicher Hinsicht und in der rechtlichen Beurteilung sich vom vorliegenden Fall erheblich unterscheidet.

  • BVerwG, 17.10.1960 - V C 28.60
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
    Der Rechtsstandpunkt des erkennenden Senats in der Frage der Entschädigung von Inhaftierungsschäden ergibt sich im wesentlichen aus den beiden Entscheidungen in BVerwGE 11, 156 [BVerwG 17.10.1960 - V C 28/60] und 12, 312. Auf diese Entscheidungen wird verwiesen, um zu vermeiden, die rechtliche Gedankenkette im einzelnen darlegen zu müssen, die zu der maßgeblichen Rechtsfrage führt.

    Bei Prüfung dieser Frage sind die rechtlichen Grundlagen sowie die gesamten Umstände der Zeit, die Gegenstand der Beurteilung sind, zu beachten (BVerwGE 11, 156 [BVerwG 17.10.1960 - V C 28/60] [159]).

    Mit welchen Maßstäben zu messen ist, läßt sich bereits aus BVerwGE 11, 156 [BVerwG 17.10.1960 - V C 28/60] entnehmen.

  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 137.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 137.65 - entschieden.
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51

    Restitutionsklage. Neue Urkunde

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
    In der vom Beklagten mitgeteilten Entscheidung, des Bundesgerichtshofs in NJW 1960, 818 werden in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHZ 6, 354), vielmehr nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der im Zusammenhang mit der nachträglich aufgefundenen Urkunde stehende Prozeß stoff und als Beweismittel nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise sowie die neuen Urkunden einschränkend berücksichtigt.
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67

    Begriff des "durchschnittlichen Jugendlichen" - Bestimmung des Begriffes der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
    Die hier interessierende rechtliche Würdigung der Urkunden anhand ihres bekannten Wortlauts, ist dagegen eine Frage der Rechtsanwendung des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO und daher auch dem Revisionsgericht gestattet (vgl. BVerwGE 28, 223 [BVerwG 15.11.1967 - V C 1/67]).
  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
    In der vom Beklagten mitgeteilten Entscheidung, des Bundesgerichtshofs in NJW 1960, 818 werden in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHZ 6, 354), vielmehr nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der im Zusammenhang mit der nachträglich aufgefundenen Urkunde stehende Prozeß stoff und als Beweismittel nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise sowie die neuen Urkunden einschränkend berücksichtigt.
  • BAG, 19.10.1967 - 5 AZR 203/67

    Restitutionsklage - Aufgefundene Urkunde - Rechtsstandpunkt

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
    Der erkennende Senat vermag auch nicht der Ansicht des Beklagten beizupflichten, daß das Bundesarbeitsgericht in NJW 1968, 862 einen hiervon abweichenden Standpunkt vertreten habe.
  • RG, 30.03.1936 - VI 447/35

    1. Ist es zulässig, vor der Prüfung des Restitutionsgrundes sachliche Erwägungen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
    Nichts anderes ergibt sich aus RGZ 151, 203 (209).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 6001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Restitutionsklage; Wiederaufnahme;

    Das ist der Fall, wenn die Urkunde zu einem anderen Beweisergebnis führt und das neue Beweisergebnis nach der Rechtsauffassung des Restitutionsgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1969 - BVerwG 5 C 27.68 u.a. - BVerwGE 34, 113 ) tatsächlich eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte.

    Restitutionsgrund nach dieser Vorschrift ist die Unvollständigkeit der Urteilsgrundlage (Urteil vom 22. Oktober 1969 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahrens im

    16 aa) Im Urteil vom 22. Oktober 1969 - BVerwG V C 27, 78, 79.68 - (BVerwGE 34, 113 ) hat das Bundesverwaltungsgericht zwar von dem Beteiligten verlangt, dass er den Prozessstoff liefern muss, der nur ihm bekannt war.
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Dass die Urkunde lediglich im Sinne einer Schlüssigkeit "geeignet" ist, eine für den Kläger günstigere Entscheidung zu bewirken, genügt demgegenüber nicht (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1969 - BVerwG 5 C 27.68 u.a. -, juris Rn. 47; BVerwG, Urt. v. 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 6001/11, 4 A 6002/11 -, juris Rn. 35; BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 B 68.09

    Verspätetes Einreichen einer Urkunde bei Eignung der Urkunde für eine abweichende

    5 Mit der Entscheidung vom 22. Oktober 1969 - BVerwG 5 C 27, 78, 79.68 - (BVerwGE 34, 113 = Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 4) ist auch geklärt, dass der Beurteilung der Rechtslage nicht die Rechtsansicht des früheren Gerichts der Hauptsache zu Grunde zu legen ist, sondern die des Restitutionsrichters.
  • BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78

    Einheit des Dienstvergehens - Dienstvorgesetzte - Einleitungsbehörde -

    Entscheidend ist dabei nicht die Kenntniserlangung durch bestimmte Personen, sondern in der Regel die Tatsache, daß der einschlägige Vorgang in den Geschäftsbereich der Behörde gelangt ist (BVerwGE 34, 113 [120]).
  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 CB 17.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahme des Verfahrens -

    - Im übrigen vernachlässigt die Beschwerde bei ihrer Fragestellung, daß das Oberverwaltungsgericht die im Vorprozeß vertretene Rechtsauffassung nicht nachgeprüft und sich zu eigen gemacht, sondern darauf abgestellt hat, daß die Tatsachen, die der Kläger mit der Vorlage der Schriftstücke nachzuweisen sucht, sich bereits aus den in dem früheren Verfahren vorliegenden Prozeßstoff ergaben (vgl. hierzu auch BVerwGE 34, 113 ).
  • VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182

    Prozesskostenhilfe; Ausweisung; Restitutionsklage; Erlangung neuer Urkunden;

    Dies ist dann der Fall, wenn die Urkunde zu einem anderen Beweisergebnis als im Vorprozess führt und das neue Beweisergebnis nach der Rechtsauffassung des Restitutionsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1969 - V C 27.68 u.a. - juris Rn. 47 ff.; B.v. 31.7.2012 - 4 A 6001.11 u.a. - juris Rn. 35) tatsächlich eine für den Kläger günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte.
  • BVerwG, 03.08.1970 - III B 49.70

    Anforderungen an die Substantiierung der behaupteten Zugehörigkeit zum deutschen

    Eine bloße Verbesserung der Erfolgsaussichten der Revision genügt schon deshalb nicht, weil das Revisionsgericht unter Berücksichtigung des Streitstoffes der Vorinstanz (BGHZ 6, 354; 31, 351, 38, 333) selbst und ohne Bindung insoweit zu prüfen hat, ob die Urkunde eine günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1969 - BVerwG V C 27.68, V C 79.68 und V C 78.68 -).
  • VG Augsburg, 23.04.2015 - Au 6 K 14.1592

    Ausweisung; Restitutionsklage gegen rechtskräftiges Urteil; Vorlage neuer

    Dies ist dann der Fall, wenn die Urkunde zu einem anderen Beweisergebnis als im Vorprozess führt und das neue Beweisergebnis nach der Rechtsauffassung des Restitutionsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1969 - V C 27.68 u.a. - juris Rn. 47 ff.; B.v. 31.7.2012 - 4 A 6001.11 u.a. - juris Rn. 35) tatsächlich eine für den Kläger günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte.
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