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   BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07   

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BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07 (https://dejure.org/2008,1268)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2008 - 5 C 28.07 (https://dejure.org/2008,1268)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 (https://dejure.org/2008,1268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 16 Abs. 1; StAG § 25
    Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitsverlust; Kenntnis deutscher Staatsangehörigkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 16 Abs. 1
    Antrag; Antragserwerb; Behalten; Beibehaltung; Bekanntsein; Erwerb; Freiwilligkeit; Genehmigung; Kenntnis; Kenntnis deutscher Staatsangehörigkeit; Mehrstaatigkeit; Staatsangehörigkeitsverlust; Verlust; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit mangels Nachweises des Erwerbs dieser durch den Vater nach § 5 RuStAG - Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit - Kriterien für das ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 25 Abs. 1; RuStAG § 25 Abs. 1; GG Art. 16 Abs. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, deutsche Staatsangehörigkeit, Verlust, Antragserwerb, Einbürgerung, Kenntnis, Kennenmüssen, Entziehung

  • Judicialis

    GG Art. 16 Abs. 1; ; StAG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 1; StAG § 25
    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 131, 121
  • NJW 2008, 2729
  • FamRZ 2008, 1616 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1061
  • DÖV 2008, 825
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gesetzliche Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG (§ 25 Abs. 1 RuStAG), die den Verlust der Staatsangehörigkeit an den freiwilligen, antragsgemäßen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit knüpft, verfassungsrechtlich grundsätzlich bedenkenfrei (BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - InfAuslR 2007, 162 Rn. 12 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 - NVwZ 2001, 1393).

    Eine Beeinträchtigung der Verlässlichkeit und Gleichheit des Zugehörigkeitsstatus liegt insbesondere in jeder Verlustzufügung, die der Betroffene nicht oder nicht auf zumutbare Weise beeinflussen kann (vgl. a.a.O. BVerfGE 116, 24 ).

  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gesetzliche Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG (§ 25 Abs. 1 RuStAG), die den Verlust der Staatsangehörigkeit an den freiwilligen, antragsgemäßen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit knüpft, verfassungsrechtlich grundsätzlich bedenkenfrei (BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - InfAuslR 2007, 162 Rn. 12 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 - NVwZ 2001, 1393).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00

    Zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gesetzliche Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG (§ 25 Abs. 1 RuStAG), die den Verlust der Staatsangehörigkeit an den freiwilligen, antragsgemäßen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit knüpft, verfassungsrechtlich grundsätzlich bedenkenfrei (BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - InfAuslR 2007, 162 Rn. 12 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 - NVwZ 2001, 1393).
  • BVerwG, 13.10.2000 - 1 B 53.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07
    Die Anwendung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG ist danach nicht ausgeschlossen, wenn dem deutschen Staatsangehörigen zwar seine deutsche Staatsangehörigkeit, nicht aber die Rechtsfolgen seines Handelns im Falle des Antragserwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit bekannt waren oder wenn er diese Rechtsfolge nicht bedacht hat oder nicht wollte oder wenn er die mit seinem Handeln objektiv verbundene Hinwendung zu einer fremden und Abwendung von seiner deutschen Staatsangehörigkeit subjektiv nicht bezweckte (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 53.00 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 11 und Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07
    Die Anwendung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG ist danach nicht ausgeschlossen, wenn dem deutschen Staatsangehörigen zwar seine deutsche Staatsangehörigkeit, nicht aber die Rechtsfolgen seines Handelns im Falle des Antragserwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit bekannt waren oder wenn er diese Rechtsfolge nicht bedacht hat oder nicht wollte oder wenn er die mit seinem Handeln objektiv verbundene Hinwendung zu einer fremden und Abwendung von seiner deutschen Staatsangehörigkeit subjektiv nicht bezweckte (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 53.00 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 11 und Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4704/05

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Beibehaltung der deutschen

    Des weiteren trägt der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729, vor, ihm sie nicht bewusst gewesen, ein deutscher Staatsbürger zu sein.

    - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729.

    Diese Anforderung wird auch dadurch belegt, dass der Senat in seinem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a.a.O., aufgehobenen Beschluss vom 8. Juni 2007 - 12 A 2053/05 -, Juris, in Bezug auf die damalige Klägerin zu 1. wegen ihrer Kenntnis des Schicksals ihrer Großeltern väterlicherseits während des Zweiten Weltkriegs (1943 Einreise aus Weißrussland nach Deutschland/Litzmannstadt, Einbürgerung (Deutsche Papiere/Dokumente), Weiterreise nach Österreich, Geburt des Vaters am 7. Juni 1944 in Österreich, Repatriierung in die Sowjetunion) hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bejaht hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a.a.O., S. 11, 2. Abs. des Urteilsabdrucks:.

    - 5 C 28.07 -, a.a.O., S. 12 des Urteilsabdrucks, vermag der Senat nicht nachzuvollziehen.

    Die Revision wird zugelassen, weil sie die einzelfallunabhängige Fortentwicklung der mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729, begonnenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den im Rahmen des § 25 Abs. 1 RuStAG/StAG maßgebenden subjektiven Tatbestandsmerkmalen (Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt oder hätte bekannt sein müssen) ermöglicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eines in der ehemaligen UdSSR bzw.

    Des weiteren tragen die Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729, vor, dem Kläger zu 1. sei im Zeitraum 2001/2002 eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekannt gewesen.

    - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729.

    Diese Anforderung wird auch dadurch belegt, dass der Senat in seinem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a.a.O., aufgehobenen Beschluss vom 8. Juni 2007 - 12 A 2053/05 -, Juris, in Bezug auf die damalige Klägerin zu 1. wegen ihrer Kenntnis des Schicksals ihrer Großeltern väterlicherseits während des Zweiten Weltkriegs (1943 Einreise aus Weißrussland nach Deutschland/Litzmannstadt, Einbürgerung [Deutsche Papiere/Dokumente], Weiterreise nach Österreich, Geburt des Vaters am 1944 in Österreich, Repatriierung in die Sowjetunion) hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bejaht hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a.a.O., S. 11, 2. Absatz des Urteilsabdrucks:.

    - 5 C 28.07 -, a.a.O., S. 12 des Urteilsabdrucks, vermag der Senat nicht nachzuvollziehen.

    Die Revision wird zugelassen, weil sie die einzelfallunabhängige Fortentwicklung der mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729, begonnenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den im Rahmen des § 25 Abs. 1 RuStAG/StAG maßgebenden subjektiven Tatbestandsmerkmalen (Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt oder hätte bekannt sein müssen) ermöglicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 2739/08

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, BVerwGE 131, 121 ff., m. w. N.; Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 1 B 53.00 -, Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 11; OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 12 A 5053/05 - Beschluss vom 20. Juli 2007 - 12 A 4704/05 -, Juris; Beschluss vom 15. Februar 2002 - 19 A 4586/01 -, m. w. N.; Hailbronner, in: Hailbronner/ Renner, a. a. O., § 25 StAG Rn. 7 m. w. N.; Makarov/von Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Bd. 1, Loseblattsammlung, Stand: Juni 2009, § 25 Rn. 28 ff.; Marx, a. a. O., § 25 Rn. 29 m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a. a. O.

    Diese Anforderung wird auch dadurch belegt, dass der Senat in seinem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a. a. O., aufgehobenen Beschluss vom 8. Juni 2007 - 12 A 2053/05 -, Juris, in Bezug auf die damalige Klägerin zu 1. wegen ihrer Kenntnis des Schicksals ihrer Großeltern väterlicherseits während des Zweiten Weltkriegs (1943 Einreise aus Weißrussland nach Deutschland/Litzmannstadt, Einbürgerung [Deutsche Papiere/Dokumente], Weiterreise nach Österreich, Geburt des Vaters am 7. Juni 1944 in Österreich, Repatriierung in die Sowjetunion) hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bejaht hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a. a. O., S. 11, 2. Absatz des Urteilsabdrucks:.

    Die Revision wird zugelassen, weil sie die einzelfallunabhängige Fortentwicklung der mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, BVerwGE 131, 121 ff., begonnenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den im Rahmen des § 25 Abs. 1 RuStAG/StAG maßgebenden subjektiven Tatbestandsmerkmalen (Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt oder hätte bekannt sein müssen) ermöglicht.

  • BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der

    Das von Verfassungs wegen für einen Verlust nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG vorausgesetzte "Kennenmüssen" der deutschen Staatsangehörigkeit bezeichnet einen normativen Zurechnungszusammenhang (im Anschluss an Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 - BVerwGE 131, 121).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 -.

    BVerwGE 131, 121 ff.), an der er festhält.

    Das vom Senat in seinem Urteil vom 10. April 2008 (a.a.O.) aus den grundrechtlichen Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 GG an die gesetzliche Ausgestaltung von Verlustgründen hergeleitete, allerdings nicht näher erläuterte Erfordernis des "Kennenmüssens" bezeichnet vielmehr einen normativen Zurechnungszusammenhang, der der positiven Kenntnis nach Art und Gewicht objektiv gleichkommt.

    Nur dann bringt der Antrag auf Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit objektiv die - die gesetzliche Verlustfolge legitimierende - selbstverantwortliche Entscheidung für die Hinwendung zu einer fremden Staatsangehörigkeit zum Ausdruck (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. S. 126).

  • BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 4.09

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der

    Das von Verfassungs wegen für einen Verlust nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG vorausgesetzte "Kennenmüssen" der deutschen Staatsangehörigkeit bezeichnet einen normativen Zurechnungszusammenhang (im Anschluss an Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 - BVerwGE 131, 121).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 - BVerwGE 131, 121 ff.), an der er festhält.

    Das vom Senat in seinem Urteil vom 10. April 2008 (a.a.O.) aus den grundrechtlichen Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 GG an die gesetzliche Ausgestaltung von Verlustgründen hergeleitete, allerdings nicht näher erläuterte Erfordernis des "Kennenmüssens" bezeichnet vielmehr einen normativen Zurechnungszusammenhang, der der positiven Kenntnis nach Art und Gewicht objektiv gleichkommt.

    Nur dann bringt der Antrag auf Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit objektiv die - die gesetzliche Verlustfolge legitimierende - selbstverantwortliche Entscheidung für die Hinwendung zu einer fremden Staatsanghörigkeit zum Ausdruck (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. S. 126).

  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 20.09

    Antragserwerb; Bewusstsein deutscher Staatsangehörigkeit; Verlust der deutschen

    Rechtliche oder tatsächliche Zweifel am (Fort-)Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit berühren die erforderliche zurechenbare Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit nur und erst dann, wenn sie dem Betroffenen auch bekannt und bei einer objektiven Betrachtung geeignet sind, sich auf sein Bewusstsein auszuwirken, dass die deutsche Staatsangehörigkeit (fort-)besteht (Fortentwicklung der Urteile vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 - BVerwGE 131, 121 und vom 29. April 2010 - BVerwG 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658).

    Das Oberverwaltungsgericht ist zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit nur verliert, wenn ihm im Zeitpunkt des Antragserwerbs der ausländischen Staatsbürgerschaft der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 - BVerwGE 131, 121 Rn. 25).

    a) Die den Anwendungsbereich des § 25 Abs. 1 Satz 1 RuStAG/StAG einschränkende Auslegung, nach der bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit nur verloren geht, wenn der Erwerber seine deutsche Staatsangehörigkeit kannte oder sie hätte kennen müssen, ergibt sich nicht nur aus der Vorschrift selbst, sondern ist zugleich mit Rücksicht auf den grundrechtlichen Schutz der Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geboten (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 2607/07

    Ermessensfähigkeit der Genehmigungsentscheidung über die Beibehaltung der

    BVerwG, Urteil vom 10.4.2008 5 C 28.07 , BVerwGE 131, 121= juris, jeweils Rdn. 21.

    BVerwG, Urteil vom 10.4.2008 - 5 C 28.07 -, InfAuslR 2008, 361 (362) = juris, Rdn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 2.10.2009 19 E 511/09 ; Marx, in: GK-StAR, Stand: Juli 2010, IV-2 § 25 Rdn. 228 f.

  • BVerwG, 27.08.2009 - 5 B 44.09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in

    "ob die vom Berufungsgericht in dem Beschluss vom 27.04.2009 entwickelten Kriterien zum subjektiven Tatbestandsmerkmal der Kenntnis und des Kennenmüssens vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit auf alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren anzuwenden sind, in denen ein deutscher Staatsangehöriger sich unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.04.2008 - 5 C 28.07 - darauf beruft, in Unkenntnis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben zu haben (§ 25 (Ru)StAG)" (S. 1 der Beschwerdebegründung), und.

    Denn die Beschwerde zeigt schon nicht auf, dass in dem erstrebten Revisionsverfahren Erkenntnisse von grundsätzlicher Bedeutung gefunden werden können, die über das genannte Urteil des Senats vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 - (BVerwGE 131, 121) hinausgehen.

    Eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 10. April 2008 (a.a.O.) macht die Beschwerde - zu Recht - nicht geltend.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 2053/05
    Auf die Revision der Kläger, der die Beklagte - unter ausdrücklicher Anerkennung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Klägerin zu 1. - nur hinsichtlich des Staatsangehörigkeitsverlustes entgegengetreten ist, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729, den Beschluss des erkennenden Senats aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG NRW zurückverwiesen.
  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 12/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Wiedererlangung des Notarsamts nach dessen

    Weiterer ins Einzelne gehender Ermessenserwägungen bedarf es dann regelmäßig nicht (vgl. BVerwGE 131, 121 LS 2 und Rn. 26).
  • VGH Bayern, 15.07.2014 - 5 B 12.2271

    § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG setzt einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 2264/10

    Vorliegen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 2701/10

    Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen bei Feststellung des

  • VG München, 19.02.2014 - M 25 K 10.1080

    Hinnahme der Mehrstaatigkeit; erhebliche Nachteile bei Aufgabe der

  • VG Köln, 14.10.2009 - 10 K 1648/08

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigenausweises eines 1994 in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 12 A 1098/06

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eines nichtehelich

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-684/22

    Stadt Duisburg (Perte de la nationalité allemande) - Vorlage zur

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2014 - 13 LA 50/14

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer selbst beantragten

  • VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Erwerb einer ausländischen

  • FG München, 04.03.2010 - 5 K 3273/08

    Keine sachliche Unbilligkeit nach § 227 AO aufgrund von Falschauskünften fremder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - 12 A 2694/07
  • VG München, 27.04.2009 - M 25 K 07.5742

    Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen; erheblicher Nachteil bei

  • VG Köln, 18.03.2015 - 10 K 6449/13

    Anspruch eines israelischen Staatsangehörigen palästinensischer/arabischer

  • VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2125/11

    Private Interessen an der Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung; Vermeidungs-

  • VG Düsseldorf, 24.03.2011 - 8 K 229/10

    Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung für den Fall des Wiedererwerbs der

  • VG Würzburg, 15.06.2015 - W 7 K 14.981

    Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • VG Köln, 19.03.2014 - 10 K 2537/13

    Ermittlung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Ausstellung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2010 - 12 A 2757/09

    Subjektive Kenntnis der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche

  • VG Köln, 21.08.2017 - 10 K 8836/16
  • VG Köln, 27.08.2014 - 10 K 6927/13

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Staatsangehörigkeitsausweises nach der

  • VG München, 14.12.2011 - M 25 K 08.5312

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; erhebliche Nachteile

  • VG Schleswig, 05.04.2017 - 8 A 118/14

    Einbürgerung; Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit: Optionsmodell

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.2007 - 5 B 189.07 (5 C 28.07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27881
BVerwG, 12.11.2007 - 5 B 189.07 (5 C 28.07) (https://dejure.org/2007,27881)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2007 - 5 B 189.07 (5 C 28.07) (https://dejure.org/2007,27881)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2007 - 5 B 189.07 (5 C 28.07) (https://dejure.org/2007,27881)
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