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   BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99   

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BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99 (https://dejure.org/1999,572)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 5 C 3.99 (https://dejure.org/1999,572)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 (https://dejure.org/1999,572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BVFG § 27 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche Staatsangehörigkeit des Aufnahmebewerbers; Eheschließung mit einem Deutschen nach der Übersiedlung; besondere Härte

  • Wolters Kluwer

    Aufnahmeverfahren - Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid - Deutsche Staatsangehörigkeit des Aufnahmebewerbers - Eheschließung mit einem Deutschen nach der Übersiedlung - Besondere Härte

  • Judicialis

    BVFG § 27 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 27 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche Staatsangehörigkeit des Aufnahmebewerbers; Eheschließung mit einem Deutschen nach der Übersiedlung; besondere Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 99
  • NVwZ-RR 2000, 465
  • DVBl 2000, 1522
  • DÖV 2000, 741
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets eintretende Umstände sind als Härtegründe nicht generell vom Anwendungsbereich des § 27 Abs. 2 BVFG ausgeschlossen (Fortführung von BVerwGE 95, 311 und DVBl 1994, 398).

    § 27 Abs. 2 BVFG hat zwar auch Fälle im Auge, in denen die eine besondere Härte begründenden Umstände bereits beim Verlassen des Aussiedlungsgebiets vorgelegen und die Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid veranlaßt haben, wie dies nach den den Urteilen vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - (BVerwGE 95, 311 ) und - BVerwG 9 C 343.93 - (DVBl 1994, 938) zugrundeliegenden Sachverhalten der Fall war.

    Aus den genannten Urteilen vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 und 9 C 343.93 - (a.a.O.) ergibt sich nichts anderes, weil seinerzeit wegen fehlenden Anlasses eine Rechtserheblichkeit nachträglich eingetretener Umstände nicht in den Blick genommen wurde.

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    § 27 Abs. 2 BVFG hat zwar auch Fälle im Auge, in denen die eine besondere Härte begründenden Umstände bereits beim Verlassen des Aussiedlungsgebiets vorgelegen und die Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid veranlaßt haben, wie dies nach den den Urteilen vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - (BVerwGE 95, 311 ) und - BVerwG 9 C 343.93 - (DVBl 1994, 938) zugrundeliegenden Sachverhalten der Fall war.

    Aus den genannten Urteilen vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 und 9 C 343.93 - (a.a.O.) ergibt sich nichts anderes, weil seinerzeit wegen fehlenden Anlasses eine Rechtserheblichkeit nachträglich eingetretener Umstände nicht in den Blick genommen wurde.

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Lediglich dann, wenn diese Prüfung bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mit positivem Ergebnis durch eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde durchgeführt worden und der Aufnahmebewerber bei seiner Übersiedlung im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises war, konnte bzw. kann ausnahmsweise etwas anderes gelten (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 -).

    Die auch deutsche Staatsangehörige erfassende Obliegenheit, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, verstößt auch nicht gegen Art. 11 Abs. 1 GG, wie im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 - im einzelnen ausgeführt.

  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Die Anwendung einer Härteklausel darf nicht zu einem Ergebnis führen, das mit der in Art. 6 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung nicht in Einklang steht (BVerfGE 22, 93 ).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Sie ist nicht eine bloße "Scheinehe" (vgl. dazu Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - BVerwGE 65, 174 ) eingegangen, sondern hat nach ihrer zweiten Heirat eine eheliche Lebensgemeinschaft begründet.
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Zwar kann eine nachträgliche Erteilung des Aufnahmebescheids nach der Härtevorschrift des § 27 Abs. 2 BVFG dann in Betracht kommen, wenn durch das Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid der in § 27 Abs. 1 BVFG mit dem Erfordernis, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, zum Ausdruck kommende Gesetzeszweck nicht beeinträchtigt wird, weil die nachträgliche Erteilung des Aufnahmebescheids zu einem Ergebnis führt, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 5 C 88.64 - BVerwGE 23, 149 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Die freie Entscheidung beider Eheleute, gemeinsam im Bundesgebiet zu leben, genießt besonderen staatlichen Schutz, wenn - wie hier - beide Ehepartner Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind (BVerfGE 51, 386 ).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, kommt in Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts zum Ausdruck (BVerfGE 6, 55 ).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt auch das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (BVerfGE 76, 1 ).
  • BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 36.16

    Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiete; Bezugsperson; Ehemann;

    Das setzt aber voraus, dass deutschen Behörden eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets möglich war und die Prüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Das käme etwa in Fällen in Betracht, in denen dem Familienangehörigen wegen Bürgerkriegs im Aussiedlungsgebiet oder kurzfristig erforderlicher Ausreise aus zwingenden persönlichen Gründen - etwa zum Zweck der Pflege eines nahen Verwandten - der Erwerb der Sprachkenntnisse im Aussiedlungsgebiet nicht zugemutet werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Eine solche besondere Härte kann auch dann vorliegen, wenn die Obliegenheit, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, mit Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht in Einklang stehen würde (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Eine besondere Härte ergibt sich hier auch nicht aus der von der Rechtsprechung entwickelten Fallgestaltung, dass der Zweck des Aufnahmeverfahrens durch das Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid nicht beeinträchtigt wird, wenn die nachträgliche Erteilung des Aufnahmebescheids zu einem Ergebnis führt, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Der Zweck des Aufnahmeverfahrens ist jedoch nur dann in gleichwertiger Weise erfüllt, wenn dem Bundesverwaltungsamt eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets möglich war und diese mit positivem Ergebnis durch eine deutsche Behörde durchgeführt worden ist (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2000 - 2 A 4057/96

    Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufnahmebescheides eines Aussiedlers aus

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, S. 13 des Urteilsabdrucks = DVBl. 1994, 938, und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - und - 5 C 6.99-.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, DVBl 1994, 938 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, -5 C 6.99 - und - 5 C 8.99 - .

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, -5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

    vgl. zur besonderen Härte bei Eheleuten: BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

    vgl. zu der anzuwendenden Rechtslage BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

    vgl. zu dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, DVBl 1994, 938 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 5.17

    Vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet nicht allein wegen

    1.1 Eine besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift kann auch durch Umstände begründet werden, die erst nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets eintreten, sofern diese eine Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in hohem Maße unzumutbar machen (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Sie liegt in der Regel unter anderem dann vor, wenn die Obliegenheit, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, mit Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht in Einklang stünde (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Die Anwendung einer Härteklausel darf nicht zu einem Ergebnis führen, welches mit der in Art. 6 Abs. 1 GG zum Ausdruck gelangenden Wertentscheidung nicht in Einklang steht (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverwaltungsgericht die Vorschriften des Vertriebenenrechts über das Aufnahmeverfahren in einer die Freiheit der Ehegatten zur Begründung ihres gemeinsamen Lebensmittelpunkts im Bundesgebiet respektierenden Weise dahin ausgelegt, dass dem die Aufnahme begehrenden deutschen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen eine Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet jedenfalls dann nicht angesonnen werden kann, wenn die Ehegatten dadurch während der Dauer des Aufnahmeverfahrens auf ungewisse Zeit getrennt leben müssten (zum Fall einer Ehe zwischen zwei deutschen Ehepartnern BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

  • BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11

    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag;

    Das Oberverwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass die Klägerin sich auf Grund der Eheschließung mit einem Deutschen auf einen Härtefallgrund im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG berufen kann, weil das Ansinnen, zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, mit der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (Urteile vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 und BVerwG 5 C 4.99 - BVerwGE 110, 106 ).

    Denn § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfasst nicht Fallgestaltungen, die der Antragsteller oder andere Personen durch ein ihm oder ihnen zuzurechnendes Verhalten mit der Absicht herbeigeführt haben, das Regelerfordernis des § 27 Abs. 1 BVFG zu umgehen (Urteil vom 18. November 1999 a.a.O. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2000 - 2 A 547/97

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf Erteilung eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, -5 C 6.99 - und - 5 C 8.99 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, - 5 C 6.99 - und - 5 C 8.99 - mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, - 5 C 6.99 - und - 5 C 8.99 -.

    vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - und - 5 C 5.99 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - 12 A 2561/09

    Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt bei

    - 5 C 3.99 -, BVerwGE 110, 99.

    Das Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, BVerwGE 110, 99 ff., juris, hat zwar einerseits klargestellt, dass es sich nach dem Willen des Gesetzgebers, BT-Drucks 11/6937, S. 6, bei nachträglich eingetretenen Umständen nie um eine Situation handeln darf, die der Antragsteller oder andere Personen durch ein ihnen zuzurechnendes Verhalten mit der Absicht herbeigeführt haben, das Regelerfordernis des § 27 Abs. 1 BVFG zu umgehen, andererseits aber ein solcher auf Umgehung angelegter Umstand in der Eheschließung nicht gesehen werden kann, solange es sich nicht um eine bloße "Scheinehe" handelt.

    Soweit die Beklagte im Bescheid vom 20. Juni 2007 annimmt, ein Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheides im Rahmen eines Härtefallverfahrens müsse nach - nicht näher bezeichneter - ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im zeitlichen Zusammenhang mit der geltend gemachten Härte gestellt werden, ergibt sich dies nicht allein daraus, dass in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 4.99 -, BVerwGE 110, 106, juris, und - 5 C 3.99 -, BVerwGE 110, 99, juris, ein solcher zeitlicher Zusammenhang bestand, denn das Bundesverwaltungsgericht hat nicht darauf abgestellt.

  • BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16

    Ehemann muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz

    Das setzt aber voraus, dass deutschen Behörden eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets möglich war und die Prüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Das käme etwa in Fällen in Betracht, in denen dem Familienangehörigen wegen Bürgerkriegs im Aussiedlungsgebiet oder kurzfristig erforderlicher Ausreise aus zwingenden persönlichen Gründen - etwa zum Zweck der Pflege eines nahen Verwandten - der Erwerb der Sprachkenntnisse im Aussiedlungsgebiet nicht zugemutet werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Eine solche besondere Härte kann auch dann vorliegen, wenn die Obliegenheit, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, mit Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht in Einklang stehen würde (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Eine besondere Härte ergibt sich hier auch nicht aus der von der Rechtsprechung entwickelten Fallgestaltung, dass der Zweck des Aufnahmeverfahrens durch das Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid nicht beeinträchtigt wird, wenn die nachträgliche Erteilung des Aufnahmebescheids zu einem Ergebnis führt, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Der Zweck des Aufnahmeverfahrens ist jedoch nur dann in gleichwertiger Weise erfüllt, wenn dem Bundesverwaltungsamt eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets möglich war und diese mit positivem Ergebnis durch eine deutsche Behörde durchgeführt worden ist (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2017 - 11 A 1298/15

    Ablehnung eines Aufnahmeantrags aufgrund fehlender Vermittlung der vorhandenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, BVerwGE 110, 99 (104 ff.), m. w. N. = juris, Rn. 19, zu § 27 Abs. 2 BVFG a. F.

    Er wäre zudem weder mit Blick auf den Schutzzweck des Aufnahmeverfahrens, mit Rücksicht auf die mit der Aufnahme verbundenen innerstaatlichen Belastungen grundsätzlich nur eine Aufnahme vom Herkunftsgebiet aus zuzulassen, vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, BVerwGE 110, 99 (101 f.), m. w. N. = juris, Rn. 14, noch ansonsten zum Schutz öffentlicher Interessen "unerlässlich".

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, BVerwGE 110, 99 (103), m. w. N. = juris, Rn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2001 - 2 A 2674/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Anforderungen an die deutsche

    Rechtsgrundlage für den vom Kläger zu 1) geltend gemachten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist § 27 Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl. I 829, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001, BGBl. I 2266. Denn die Kläger haben das Aussiedlungsgebiet verlassen, ohne dort die Erteilung eines Aufnahmebescheides abzuwarten. In derartigen Fällen wird der Aufnahmebescheid bei Vorliegen einer besonderen Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG nachträglich, und zwar in der Regel bezogen auf den Zeitpunkt des Verlassens des Aussiedlungsgebiets, erteilt. vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, S. 13 des Urteilsabdrucks = DVBl. 1994, 938, und vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, BVerwGE 110, 99 und - 5 C 6.99 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, - 5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

    vgl. zur besonderen Härte bei Eheleuten: BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; Erteilung,

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG dann gegeben sein kann, wenn bei einem Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne vorherige Erteilung eines Aufnahmebescheides der in § 27 Abs. 1 BVFG mit dem Erfordernis, die Erteilung eines Aufnahmebescheides im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, zum Ausdruck kommende Gesetzeszweck nicht beeinträchtigt wird (z.B. BVerwGE 110, 92 ) oder gegenüber vorrangigen Rechten des Betroffenen zurücktritt (BVerwGE 110, 99 und 106 - Unvereinbarkeit mit der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Wertentscheidung).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2017 - 11 A 321/16

    Beanspruchung der Erteilung eines Aufnahmebescheids im Wege des Wiederaufgreifens

  • BVerwG, 20.02.2019 - 1 C 14.18

    Aufnahmeverfahren; Dauer; Ehegatte; Einbeziehungsverfahren; Einreise; Härtefall;

  • BVerwG, 05.07.2007 - 5 C 30.06

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung - bei Härtefall; Bescheinigung gemäß §

  • BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 14.04

    Abkömmling

  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00

    Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Verlassen der Aussiedlungsgebiete im Wege

  • VG Minden, 08.11.2006 - 11 K 1155/06

    Spätaussiedlerin vor Gericht erfolgreich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 2 A 3785/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Zuordnung zur deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - 11 A 2603/09

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler; Vorliegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 12 E 1158/07

    Erfolgsaussichten der Rechtsfrage nach einem Anspruch auf nachträgliche Erteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2001 - 2 A 3555/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 2 A 356/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - 2 A 3411/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Aufrechterhaltung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 3148/03
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 31.00

    Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - als Ehegatte oder Abkömmling; Bezugsperson,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 12 A 411/05

    Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei einem Abkömmling

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 12 A 1878/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen in der russischen Föderation Geborenen

  • BVerwG, 21.07.2000 - 5 B 65.00

    Aufnahmebescheide und Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler; Voraussetzungen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 2 A 3855/02

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 1 S. 1

  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 B 133.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Einbeziehung

  • VG Bremen, 08.01.2007 - 4 K 2885/04

    D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, örtliche Zuständigkeit,

  • BVerwG, 23.07.2004 - 5 B 58.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anerkennung eines Flüchtlings

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 11 A 1083/16

    Erteilungsbegehren eines Aufnahmebescheids im Wege des Wiederaufgreifens des

  • BVerwG, 23.10.2001 - 5 B 85.01

    Vorliegen einer besonderen Härte im Verfahren auf Erteilung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 2 A 4574/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - 2 A 1966/03

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs eines russischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 11 A 1464/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2003 - 14 A 2874/01

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - 2 A 4578/01

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Einbeziehung in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2001 - 14 A 1926/99

    Anspruch auf Aufnahme als Aussiedler; Anerkennung von Benachteiligungen aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 12 A 423/10

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach BVFG bei Nichtgeltendmachung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 2 A 1765/02

    Voraussetzung für die Anerkennung als Spätaussiedler

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 2 E 1054/02

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2001 - 2 A 1253/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2000 - 2 A 2339/98

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides an einen Spätaussiedler deutscher

  • VG Köln, 20.02.2018 - 7 K 6045/16

    Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Abkömmling im Härtefallverfahren;

  • VG Köln, 28.03.2017 - 7 K 6529/15

    Anspruch auf Aufnahmebescheid für Spätaussiedler aus Ukraine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - 12 A 477/10

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach BVFG bei Vorliegen von

  • VG Köln, 12.07.2016 - 7 K 7039/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2006 - 12 A 3068/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 2 A 4104/02

    Anspruch des Kindes auf nachträgliche Einbeziehung in den dem Vater erteilten

  • VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2000 - 2 A 196/99

    Vertriebenenrechtliche Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer

  • VG Köln, 17.01.2023 - 7 K 2292/21
  • VG Minden, 10.07.2009 - 6 K 539/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 3000/05
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