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   BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00   

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BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00 (https://dejure.org/2001,1594)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2001 - 5 C 30.00 (https://dejure.org/2001,1594)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 (https://dejure.org/2001,1594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Spätaussiedlerbescheinigung - Spätaussiedler - Aufnahmebescheid - Abkömmling - Abkömmlingseigenschaft - Bestätigungsmerkmal

  • Judicialis

    BVFG § 15; ; BVFG § 26 ff.; ; GG Art. 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG §§ 15 26 27 28; GG Art. 116 Abs. 1
    Recht der Vertriebenen - Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG; Familieneinheit, Grundsatz der - im Vertriebenenrecht; Kausalzusammenhang zwischen Eigenschaft als Abkömmling eines Spätaussiedlers und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 10
  • DVBl 2002, 279
  • DÖV 2002, 250
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00
    Der Verwaltungsgerichtshof stützt seinen Rechtsstandpunkt zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 116 Abs. 1 GG, wonach eine Aufnahme "als Abkömmling" eines Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit voraussetzt, dass ein "kausaler Zusammenhang zwischen der Eigenschaft als Abkömmling eines vertriebenen Volksdeutschen und der Aufnahme im Bundesgebiet" besteht (BVerwGE 90, 173 ).

    Diese Rechtsprechung, die sich auf den Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG ("... als Abkömmling ... Aufnahme gefunden") sowie Sinn und Zweck dieser Regelung stützt, "das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen", indem ihnen "familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht" (BVerwGE 90, 173 mit weiteren Nachweisen), und daraus herleitet, dass die nichtdeutschen Familienangehörigen vertriebener Volksdeutscher "mit ihnen" in Deutschland Aufnahme gefunden haben müssen, was bedeute, dass ihre Aufnahme "in Zusammenhang mit der des vertriebenen Volksdeutschen erfolgt" sein müsse (BVerwG, a.a.O. S. 179 unter Bezugnahme auf BVerwGE 68, 220 ), lässt sich auf § 15 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BVFG nicht übertragen.

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00
    Diese Rechtsprechung, die sich auf den Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG ("... als Abkömmling ... Aufnahme gefunden") sowie Sinn und Zweck dieser Regelung stützt, "das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen", indem ihnen "familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht" (BVerwGE 90, 173 mit weiteren Nachweisen), und daraus herleitet, dass die nichtdeutschen Familienangehörigen vertriebener Volksdeutscher "mit ihnen" in Deutschland Aufnahme gefunden haben müssen, was bedeute, dass ihre Aufnahme "in Zusammenhang mit der des vertriebenen Volksdeutschen erfolgt" sein müsse (BVerwG, a.a.O. S. 179 unter Bezugnahme auf BVerwGE 68, 220 ), lässt sich auf § 15 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BVFG nicht übertragen.
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00
    Im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG soll der Zustrom von Ausreisewilligen aus den Aussiedlungsgebieten, der durch die dort eingetretenen politischen Veränderungen ausgelöst worden ist, durch eine jedenfalls vorläufige Prüfung der damals Aussiedler- bzw. jetzt Spätaussiedlereigenschaft in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BTDrucks 11/6937, S. 6; BVerwGE 95, 311 ).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    § 4 Abs. 1 BVFG unterscheidet für die Aufnahme nicht zwischen Personen, die selbst einen Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG erhalten haben, und solchen, die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG einbezogen worden sind (so zur gleichlautenden Formulierung in § 7 Abs. 2 BVFG: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 10.01 - NVwZ-RR 2002, 387 Rn. 10; Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerfGE 115, 10 Rn. 12).

    Dieser Zweck ist erfüllt, wenn es erfolgreich durchlaufen wurde, gleichgültig, ob dies bezogen auf die (vermeintliche) Eigenschaft als Spätaussiedler nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG oder bezogen auf die Eigenschaft als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG erfolgt ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 Rn. 12).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    § 4 Abs. 1 BVFG unterscheidet für die Aufnahme nicht zwischen Personen, die selbst einen Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG erhalten haben, und solchen, die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG einbezogen worden sind (so zur gleichlautenden Formulierung in § 7 Abs. 2 BVFG: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 10.01 - NVwZ-RR 2002, 387 Rn. 10; Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerfGE 115, 10 Rn. 12).

    Dieser Zweck ist erfüllt, wenn es erfolgreich durchlaufen wurde, gleichgültig, ob dies bezogen auf die (vermeintliche) Eigenschaft als Spätaussiedler nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG oder bezogen auf die Eigenschaft als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG erfolgt ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 Rn. 12).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren;

    Denn auch die Aufenthaltnahme nach einer Einbeziehung in den Aufnahmebescheid einer Bezugsperson erfolgt im Sinne des § 4 Abs. 1 BVFG "im Wege des Aufnahmeverfahrens" (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 23; s. bereits - zur Formulierung in § 7 Abs. 2 BVFG - BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 5 C 10.01 - NVwZ-RR 2002, 387 und - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ).

    Dieser Zweck ist erfüllt, wenn es erfolgreich durchlaufen wurde, gleichgültig, ob dies bezogen auf die Eigenschaft als Spätaussiedler oder auf die Eigenschaft als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 Rn. 12).

  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind das Aufnahmeverfahren mit der vorläufigen Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft (Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; Entwurfsbegründung zum Zuwanderungsgesetz BTDrucks 15/420 S. 118) einerseits und das Bescheinigungsverfahren mit der abschließenden Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft andererseits auseinanderzuhalten (Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 5 C 10.04 - BVerwGE 123, 101 ).

    Als Folge dieser Vorläufigkeit hat es der Gesetzgeber in Kauf genommen, dass damit Personen in Deutschland aufgenommen werden, deren Spätaussiedlereigenschaft der Überprüfung im Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG gegebenenfalls nicht standhält (Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ).

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 3.03

    Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat Sinn und Zweck des Art. 116 Abs. 1 GG wiederholt dahin beschrieben, das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ; a.A. hinsichtlich des Stichtages OVG Hamburg, Urteil vom 2. November 1999 - 3 Bf 328/98 - ).

    Deren Rechte sind nämlich vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson rechtlich abhängig mit der Folge, dass etwa ein Abkömmling seinen abgeleiteten Status frühestens in dem Zeitpunkt erlangen kann, in dem die Bezugsperson ihren Spätaussiedlerstatus erwirbt (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ).

  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04

    Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der

    Der Rechtsprechung des Gerichts zum Vertriebenenrecht (Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - ) sei der Rechtsgedanke zu entnehmen, dass der Aufnahmebescheid im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens nach § 15 Abs. 2 BVFG Tatbestandswirkung habe, ohne darüber hinaus auch an die materiellen Voraussetzungen der Aufnahme anzuknüpfen; dieser Rechtsgedanke lasse sich auf das Vorliegen einer Entscheidung über die Spätaussiedlerbescheinigung für die Bezugsperson übertragen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht der Zweck der Regelung des § 15 Abs. 2 BVFG und der Vergünstigungsregelung des § 7 Abs. 2 BVFG zwar darin, der Eingliederung des Ehegatten und der Abkömmlinge des Spätaussiedlers und damit auch des Spätaussiedlers selbst zu dienen (siehe BVerwGE 115, 10 ; zum ähnlichen Zweck der Erstreckung einer bestehenden Statusanerkennung auf den Ehegatten nach § 1 Abs. 3 BVFG siehe BVerwGE 78, 139 ).

    Auch dem Urteil des Senats in BVerwGE 115, 10 kann kein "Rechtsgedanke" entnommen werden, der den Rechtsstandpunkt der Vorinstanzen stützen würde.

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Bewertungen im Aufnahmeverfahren einerseits und im Bescheinigungsverfahren andererseits hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen der Spätaussiedlereigenschaft im konkreten Fall können darum unterschiedlich ausfallen (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen -).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Da die Rechte des Ehegatten wie die der Abkömmlinge vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson rechtlich abhängig sind (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen -), wirkt die Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG auch auf die Bescheidung von Anträgen nach § 15 Abs. 2 BVFG, ohne dass dies in § 100 a BVFG n.F. ausdrücklich gesagt werden musste.

    Bewertungen im Aufnahmeverfahren einerseits und im Bescheinigungsverfahren andererseits hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen der Spätaussiedlereigenschaft im konkreten Fall können darum unterschiedlich ausfallen (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 292/09

    Ablehnung einer rückwirkenden Einbeziehung von Abkömmlingen in den

    BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 5 C 10/01 -, NVwZ-RR 2002, 387, [...], und - 5 C 30/00 -, BVerwGE 115, 10 , [...],.

    BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 5 C 10/01 -, NVwZ-RR 2002, 387, [...], und - 5 C 30/00 -, BVerwGE 115, 10 , [...].

  • VGH Bayern, 17.10.2002 - 5 B 01.71

    Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit, Spätaussiedler, Abkömmlinge, Aufnahme,

    Zwar sind die Rechte der Abkömmlinge vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson rechtlich abhängig (BVerwG v. 12.7.2001 BVerwGE 115, 10/14), der (u.a.) voraussetzt, dass das Aussiedlungsgebiet im Wege der Aufnahme nach dem 31. Dezember 1992 verlassen wurde (§ 4 Abs. 1 BVFG).

    Da für die Kläger die Eintragung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG (bestandskräftig) erst 1994 nachgeholt wurde, kann auch ihre Aufnahme im Sinn von § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG nicht in Abrede gestellt werden, zumal der Begriff des Verlassens der Aussiedlungsgebiete "im Wege des Aufnahmeverfahrens" (§ 15 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BVFG) alle nach § 27 BVFG möglichen Verfahrensgestaltungen umfasst (BVerwG v. 12.7.2001 BVerwGE 115, 10/12, 13; v. 19.4.1994 BVerwGE 95, 311/317).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 2923/09
  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 18.00

    Bestätigungsmerkmale, Verhältnisse im Herkunftsgebiet als Hinderungsgrund für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - 4 A 1731/06

    Prüfung des Vorliegens einer Extremgefahr für die im Großraum Kinshasa lebende

  • VGH Bayern, 17.10.2002 - 5 B 71.01

    Abkömmlinge Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit; Feststellung eines

  • VG Köln, 18.02.2014 - 7 K 2899/12

    Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 2 S. 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 4 A 1008/07

    Anerkennung eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo als

  • OVG Hamburg, 19.07.2006 - 3 Bf 295/02

    D (A), Bundesvertriebenengesetz, Vertriebenenstatus, Spätaussiedlerstatus,

  • BVerwG, 06.06.2003 - 5 B 19.03

    Antrag auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung ; Erteilung einer

  • VG Düsseldorf, 06.08.2019 - 27 K 7387/18

    Extremgefahr verfassungskonforme Auslegung Malaria tropica

  • VG Arnsberg, 20.11.2013 - 2 K 1617/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 12 A 4448/06
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2011 - 11 N 26.10

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; keine Bindung an Ergebnis des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 12 A 4447/06
  • VG Hamburg, 17.10.2012 - 4 A 88/12

    Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis: Erkrankung eines Guineers an Hepatitis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - 14 A 2989/03

    Wirksamkeit eines Einbeziehungsbescheids für einen Abkömmling mit bereits

  • VG Köln, 09.01.2018 - 7 K 6471/15
  • VG Münster, 03.06.2003 - 5 K 2956/99

    Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern betreffend erbrachte

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2001 - 5 PKH 67.00, 5 C 30.00   

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