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   BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 30.86   

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https://dejure.org/1989,1708
BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 30.86 (https://dejure.org/1989,1708)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1989 - 5 C 30.86 (https://dejure.org/1989,1708)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 5 C 30.86 (https://dejure.org/1989,1708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Eigenes Einkommen - Hilfesuchender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 370
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegegeld -

    Zutreffend ist das LSG bei der Anwendung dieser Norm davon ausgegangen, dass das Tatbestandsmerkmal "angemessener Umfang" einen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum darstellt (so bereits BVerwG, Urteil vom 26.10.1989 - 5 C 30/86 - Juris RdNr 12 zur Vorschrift des § 84 BSHG) , für dessen Auslegung in Satz 2 nur beispielhaft ("insbesondere"), nicht abschließend, Kriterien genannt sind.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Dabei ist das Tatbestandsmerkmal "in angemessenem Umfang" ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung der uneingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (vgl. zum gleichlautenden Begriff in § 85 Nr. 3 Satz 2 bzw. § 84 Abs. 1 BSHG: Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 5 C 5.93 - Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 14 und vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 30.86 - Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung;

    Für die Beurteilung der "Angemessenheit" des Umfangs der Aufbringung der Mittel und der "Besonderheit" der Belastung kommt dem Träger der betreffenden Sozialleistung kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (so zum Merkmal "in angemessenem Umfang" BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 8/12 R - BSGE 113, 221 Rn. 27; zu § 84 Abs. 1 Satz 1 BSHG bereits BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 5 C 30.86 - Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1 S. 2 und Beschluss vom 7. April 1995 - 5 B 36.94 - Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 13 S. 1 f.).
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