Rechtsprechung
BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BeamtStG § 63 Abs. 3 Satz 2; BBesG §§ ... 69a, 70 Abs. 2; BRRG § 127 Nr. 2; GG Art. 20 Abs. 1 und 3, Art. 33 Abs. 5; LBG NRW § 77 Abs. 1, § 113 Abs. 2 Satz 1 und 2; VwGO § 137 Abs. 2, § 191 Abs. 2; FHVOPol NW § 2 Abs. 1 Satz 3
Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche; Bestimmtheitsgrundsatz; erektile Dysfunktion; freie Heilfürsorge; Fürsorgegrundsatz; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; förmliches Gesetz; Gesetzesbestimmtheit; Gesundheit; Heilfürsorge der Polizei; Krankenvorsorge; Leistungseinschränkung; Medikament; Normenklarheit; Polizeidienstfähigkeit; Polizeivollzugsbeamte; Potenzsteigerung; Truppenärztliche Versorgung; Unzumutbarkeit; Vorbehalt des Gesetzes; Wesensgehalt der Fürsorgepflicht; Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit; Zweckvorbehalt. - Bundesverwaltungsgericht
BeamtStG § 63 Abs. 3 Satz 2
Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche; Bestimmtheitsgrundsatz; erektile Dysfunktion; freie Heilfürsorge; Fürsorgegrundsatz; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; förmliches Gesetz; Gesetzesbestimmtheit; Gesundheit; Heilfürsorge der Polizei; Krankenvorsorge; Leistungseinschränkung; Medikament; Normenklarheit; Polizeidienstfähigkeit; Polizeivollzugsbeamte; Potenzsteigerung; Truppenärztliche Versorgung; Unzumutbarkeit; Vorbehalt des Gesetzes; Wesensgehalt der Fürsorgepflicht; Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit; Zweckvorbehalt. - rechtsprechung-im-internet.de
§ 113 Abs 2 S 1 BG NW 2009, § 113 Abs 2 S 2 BG NW 2009, § 77 Abs 1 Nr 1 BG NW 2009, Art 33 Abs 5 GG, Art 20 Abs 3 GG
Keine Erstattung der Kosten für Medikament zur Behandlung erektiler Dysfunktion im Rahmen der freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte nach § 113 Abs. 2 Satz 2 BG NW 2009
- Jurion
Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte in NordrheinWestfalen (NRW); Gesetzliche Leistungsbegrenzung auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit; Medikamentöse Behandlung einer erektilen Dysfunktion; Vereinbarkeit dieser Begrenzung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Rückgriff auf das insoweit subsidiäre Beihilferecht aufgrund des Landesrechts für Polizeivollzugsbeamte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche; Bestimmtheitsgrundsatz; erektile Dysfunktion; freie Heilfürsorge; Fürsorgegrundsatz; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; förmliches Gesetz; Gesetzesbestimmtheit; Gesundheit; Heilfürsorge der Polizei; Krankenvorsorge; Leistungseinschränkung; Medikament; Normenklarheit; Polizeidienstfähigkeit; Polizeivollzugsbeamte; Potenzsteigerung; Truppenärztliche Versorgung; Unzumutbarkeit; Vorbehalt des Gesetzes; Wesensgehalt der Fürsorgepflicht; Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit; Zweckvorbehalt
- rechtsportal.de
Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte in NordrheinWestfalen (NRW); Gesetzliche Leistungsbegrenzung auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit; Medikamentöse Behandlung einer erektilen Dysfunktion; Vereinbarkeit dieser Begrenzung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Rückgriff auf das insoweit subsidiäre Beihilferecht aufgrund des Landesrechts für Polizeivollzugsbeamte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Wirksame Begrenzung der "freien Heilfürsorge" für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit
- lawblog.de (Kurzinformation)
Dienst ist Dienst, und Sex ist Sex
- Jurion (Kurzinformation)
Wirksame Begrenzung der "freien Heilfürsorge" für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Polizisten: Behandlung von Erektionsstörungen auf Landeskosten?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Behandlung einer Erektionsstörung auf Staatskosten?
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Beschränkung der Polizei-Heilfürsorgeverordnung NRW: Kein Gratis-Potenzmittel vom Dienstherrn
Verfahrensgang
- VG Köln, 15.10.2012 - 19 K 4525/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2014 - 6 A 2662/12
- BVerwG, 02.07.2015 - 5 B 19.15
- BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
Papierfundstellen
- BVerwGE 155, 129
- NVwZ-RR 2016, 785
- DÖV 2016, 829
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 11 D 70/09
Klage gegen Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - erfolglos
- BVerwG, 23.11.2017 - 5 C 6.16
Keine Beihilfe für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament
a) Die auf Bundesebene einfachgesetzlich in § 78 BBG normierte Fürsorgepflicht des Dienstherrn findet ihre verfassungsrechtliche Verankerung in den durch Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 ; vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19).Anknüpfend an die Konkretisierung der Fürsorgepflicht in der verwaltungsgerichtlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kann und muss im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Beihilfefähigkeit für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf diese Vorschrift zur Vermeidung von Schutzlücken zurückgegriffen werden, wenn weder die Ausnahmeregelung des § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a bis c BBhV noch die in Bezug auf den Beihilfeausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel spezielle Härtefallregelung des § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBhV herangezogen werden kann oder die Beihilfeberechtigten selbst nach diesen beiden Regelungen im Einzelfall an einer amtsangemessenen Lebensführung gehindert sind, weil sie mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleiben, die sich für sie als unzumutbar darstellen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 36 und vom 28. April 2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19).
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 2014/16
Zur Gewährung von Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chromosomenuntersuchung
Die Fürsorgepflicht findet ihre verfassungsrechtliche Verankerung in den durch Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Urteile vom 28.04.2016 - 5 C 32.15 -, BVerwGE 155, 129, juris Rn. 19 …und vom 24.01.2013 - 5 C 12.12 - BVerwGE 145, 315, juris Rn. 24 m.w.N.).Dies wiederum kommt im Bereich der Krankenvorsorge regelmäßig nur dann in Betracht, wenn es um die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen geht, deren absehbarer Erfolg für die Erledigung wesentlicher Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig bzw. von existentieller Bedeutung für die Betroffenen ist, oder wenn diese infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet werden, die sich für sie als unzumutbar darstellen (BVerwG, Urteile vom 28.04.2016 - 5 C 32.15 -, BVerwGE 155, 129, juris Rn. 19…, vom 26.03.2015 - 5 C 9.14 -, BVerwGE 151, 386, juris Rn. 36 m.w.N. …und vom 28.05.2008 - 2 C 1.07 -, Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 4 Rn. 25 f.).
- VGH Bayern, 24.08.2017 - 14 ZB 15.1450
Beihilfe für Beamte des ..., medizinische Notwendigkeit einer …
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die verfassungsrechtlich in den durch Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums verankert ist, gebietet nur dann die Gewährung von Ansprüchen, wenn sie ansonsten in ihrem nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern betroffen würde (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 28.4.2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
Anforderung an eine wirksame Bekanntgabe; Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten …
Sinn und Zweck der Heilfürsorge sind darauf gerichtet, das erhöhte gesundheitliche Risiko, dem Polizeivollzugsbeamte aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, dadurch auszugleichen, dass ihnen - anders als sonst im Beamtenrecht - grundsätzlich die Notwendigkeit abgenommen wird, für den Krankheitsfall auch selbst Vorsorge treffen zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - BVerwG 5 C 32.15 -, juris Rn. 15 m.w.N.).