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   BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66   

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BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66 (https://dejure.org/1968,29)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1968 - V C 33.66 (https://dejure.org/1968,29)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1968 - V C 33.66 (https://dejure.org/1968,29)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausnutzung jeglicher Möglichkeit der Weiterbeschäftigung eines Schwerbeschädigten - Fürsorgecharakter des Schwerbeschädigtengesetzes (SchwbG) - Ermessen der Verwaltungsbehörden im Schwerbehindertenrecht - Zumutbarkeit der Zuweisung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SchwbG § 14

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 140
  • DVBl 1968, 655
  • DB 1968, 856
  • DÖV 1968, 842
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
    Das Schwerbeschädigtengesetz ist in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", dessen praktische Durchführung nur auf dem Boden fürsorgerischen Denkens und Fühlens fruchtbar sein kann (vgl. dazu BVerwGE 18, 216 [221]).
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
    Hiernach ist die äußerste Ansicht, daß ein Arbeitgeber einen Schwerbeschädigten "durchschleppen" müsse, grundsätzlich abzulehnen; insoweit könnte nur ausnahmsweise einmal etwas anderes gelten wie etwa bei dem nachträglichen Wegfall des von dem Schwerbeschädigten betreuten Aufgabengebietes (BVerwGE 8, 46).
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
    Das heißt mit anderen Worten: Dem Schwerbeschädigten ist weitgehend zu helfen, so weit, daß er gegenüber dem Gesunden nicht ins Hintertreffen gerät (BVerwGE 23, 123).
  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
    Das Ermessen der Verwaltungsbehörde wird sich letztlich darin erschöpfen, daß in Grenzfällen ihre Auffassung maßgebend ist und die Verwaltungsgerichte dann nicht die vertretbaren Ansichten der Verwaltungsbehörde korrigieren dürfen, weil sie sonst in das behördliche Ermessen eingreifen würden (BVerwGE 19, 327).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    (b) Demgegenüber gehen das Bundesverwaltungsgericht und diverse Stimmen im Schrifttum davon aus, dass auch die Schwerbehinderung eine Pflicht zur "Freikündigung" zugunsten des Betroffenen nicht begründe (BVerwG 28. Februar 1968 - V C 33.66 - BVerwGE 29, 140; nachfolgend 2. Juni 1999 - 5 B 130.99 -; Adlhoch in Ernst/Adlhoch/Seel SGB IX Stand Januar 2014 § 81 Rn. 19, 86; Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 81 Rn. 25, einschränkend aber Rn. 28; Boecken RdA 2012, 210, 215; Kleinebrink NZA 2002, 716, 718; Mückl/Hiebert NZA 2010, 1259, 1263; Stück br 2007, 89, 94; Nehring Die krankheitsbedingte Kündigung im Lichte neuerer Gesetzgebung S. 185 f.; aA wohl Spiolek GK-SGB IX Stand Oktober 2014 § 81 Rn. 332) .

    Vielmehr setzten die Prüfpflichten des Arbeitgebers nach § 81 Abs. 1 SGB IX, die im Rahmen von § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX mitzuberücksichtigen sind, das Vorhandensein freier Arbeitsplätze voraus (vgl. BVerwG 28. Februar 1968 - V C 33.66 - BVerwGE 29, 140; Boecken RdA 2012, 210, 215) .

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Zwar ist das Schwerbehindertengesetz in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen will und dessen praktische Durchführung nur auf dem Boden fürsorgerischen Denkens und Fühlens fruchtbar sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - sowie BVerwGE 29, 140 ; 81, 84 ).

    Das Schwerbehindertengesetz legt Wert darauf, diesen guten Willen zu erhalten und zu pflegen, indem es sich bemüht, möglichst viel von der Gestaltungsfreiheit des Betriebsinhabers zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 140 ).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach herausgestellt, daß der Schwerbehindertenschutz an Gewicht gewinnt, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben, und daß infolgedessen an die im Rahmen der interessenabwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, um auch den im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (vgl. BVerwGE 29, 140 [141]; 39, 36 [38] sowie Beschluß vom 16. Juni 1990 - BVerwG 5 B 127.89 - [Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 3 S. 4]).
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