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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06, 5 C 35.06   

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BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06, 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,3556)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2007 - 5 C 34.06, 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,3556)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 5 C 34.06, 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,3556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch eines behinderten Kindes an einer integrativ unterrichtenden Mittelschule i.R.d. Eingliederungshilfe; Bestehen einer Wahlmöglichkeit zwischen der Beschulung an einer öffentlichen Förderschule oder an einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbegleiter - Wahlrecht für integrative Beschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Sozialhilfe zur Teilnahme am integrativen Schulunterricht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Integrativer Schulunterricht für behinderte Kinder - Kommune muss die Kosten eines Helfers beim Schulbesuch übernehmen

  • bverwg.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe für Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.10.2007)

    Schulwahl für behinderte Kinder // Sozialhilfe muss auch integrativen Unterricht finanzieren

Besprechungen u.ä. (2)

  • privatschulverband-nrw.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Vom "integrativen Mehrwert"

  • institut-ifbb.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Vom "integrativen Mehrwert" (RA Prof. Dr. Köpcke-Duttler; R&B 2/2008, S. 11)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06
    Ausgehend von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2005 BVerwG 5 C 20.04 (BVerwGE 123, 316 ff.), wonach der Sozialhilfeträger bei der Prüfung, ob die für den Besuch einer bestimmten Schule notwendige Unterstützung als "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" erforderlich sei, an die Entscheidung der Schulbehörde über die Zuweisung an eine bestimmte Schule gebunden sei, sei im vorliegenden Fall eine bindende Zuweisung des Klägers an die M.-Schule für den maßgeblichen Zeitraum nicht festzustellen.

    Die Einräumung des schulischen Wahlrechts an die Eltern bedeutet nicht, dass die Schulbehörde damit ihr schulrechtliches Bestimmungsrecht, welches nach dem Urteil des Senats vom 28. April 2005 BVerwG 5 C 20.04 (BVerwGE 123, 316 ff.) auch die Sozialhilfebehörde bindet, aufgegeben hätte, sondern dass es den Eltern überlassen ist, die integrativen schulischen Interessen des Kindes abschließend zu bewerten und die erforderliche Bestimmung selbst zu treffen.

  • OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für Kosten eines Integrationshelfers zum

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06
    BVerwG 5 C 34.06 am 26. Oktober 2007 OVG 4 B 188/05 Wahl als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Oktober 1997 1 BvR 9/97 BVerfGE 96, 288) bewirkt die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Sonder- bzw. Förderschule gegen seinen und seiner Eltern Willen nicht schon für sich eine verbotene Benachteiligung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; eine solche Benachteiligung sei nur dann gegeben, wenn die Überweisung erfolge, obwohl eine Unterrichtung an der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Förderung möglich sei, der hierfür benötigte personelle und sächliche Aufwand mit vorhandenen Personal- und Sachmitteln bestritten werden könne und auch organisatorische Schwierigkeiten und schutzwürdige Belange Dritter der integrativen Beschulung nicht entgegenstünden.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 5 B 61.14

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule als eine Leistung der

    Diese Hilfen schließen Maßnahmen zu Gunsten behinderter Kinder und Jugendlicher ein, sofern diese Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem jungen Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern (BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - 5 C 1.88 - Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 12 S. 6, vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35.06 - BVerwGE 130, 1 und - 5 C 34.06 - juris, jeweils Rn. 16, und vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 20 SO 67/08
    Im Übrigen hat er erklärt, zunächst prüfen zu wollen, ob die Entscheidungen des BVerwG vom 26.10.2007 - 5 C 34.06 bzw. 5 C 35.06 Auswirkungen auf ihre Rechtsauffassung im vorliegenden Verfahren hätten.

    Die Wahlfreiheit der Klägerin zwischen den beiden Schulen, die ihr auch der Beigeladene zugebilligt habe, sei grundsätzlich zu beachten (BVerwG, Urteil vom 26.10.2007 - 5 C 34.06).

    Aus dem Urteil des BVerwG vom 26.10.2007 - 5 C 34.06 ergebe sich nichts anderes.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08

    Sozialhilfe

    Im Umkehrschluss aus der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 26.10.2007 - 5 C 34.06) könne der allgemeine Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe sowie der Mehrkostenvorbehalt dem Anspruch des Antragstellers entgegengehalten werden.
  • SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 234/06
    In ihrer Auffassung sehen sich die Klägerinnen durch zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2007 (Az.: 5 C 34/06 und 5 C 35/06) bestätigt.

    Dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern dürfte nachzukommen sein, wenn diese - wie hier - zwischen der Beschulung ihres Kindes an einer Sonderschule und der Beschulung in einer Integrationsklasse einer Regelschule zu wählen haben (so wohl auch BVerwG, 26.10.2007, Az.: 5 C 34/06 und 5 C 35/06).

  • SG Lüneburg, 20.05.2010 - S 22 SO 62/09

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für einen Integrationshelfer i.R.v. § 54 Abs. 1

    Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung des Schulträgers, ein Kind auf einer regulären Schule zu unterrichten, gebunden (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. Oktober 2007 - 5 C 34.06 und 35.06 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - L 2 SO 4200/09
    Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 der Eingliederungshilfe - Verordnung auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (vgl. LSG vom 9. Januar 2007, FEVS 58, 285; BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2007 - 5 C 34/06 und 5 C 35/06 - beide veröffentlicht in juris).
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   BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 49.06 (5 C 34.06)   

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BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 49.06 (5 C 34.06) (https://dejure.org/2006,17928)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2006 - 5 B 49.06 (5 C 34.06) (https://dejure.org/2006,17928)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 5 B 49.06 (5 C 34.06) (https://dejure.org/2006,17928)
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BVerwG, 19.12.2007 - 5 C 34.06 (https://dejure.org/2007,74151)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 C 34.06 (https://dejure.org/2007,74151)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 C 34.06 (https://dejure.org/2007,74151)
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