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   AG Berlin-Neukölln, 02.03.2011 - 5 C 340/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,76752
AG Berlin-Neukölln, 02.03.2011 - 5 C 340/10 (https://dejure.org/2011,76752)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 02.03.2011 - 5 C 340/10 (https://dejure.org/2011,76752)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 02. März 2011 - 5 C 340/10 (https://dejure.org/2011,76752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mieter haben Anspruch auf Telefon und Internet

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Telekommunikationsanschluss: Anspruch des Mieters auf Zustimmung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 90/05

    Umfang der Pfändung eines Anspruchs aus Kontokorrent; Anspruch auf Erteilung von

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 02.03.2011 - 5 C 340/10
    An ein wirksames Anerkenntnis ist die Partei gebunden (BGH, NJW 2006, 217 f., zitiert nach juris).
  • BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91

    Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 02.03.2011 - 5 C 340/10
    Die Bindung besteht auch dann fort, wenn nicht sogleich ein Anerkenntnis(-teil-)urteil erlassen wird (BGH, NJW 1993, 1717 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 17/18

    Wohnraummiete: Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters

    Die vom Berufungsgericht und teilweise in der Instanzrechtsprechung vertretene Auffassung (AG Neukölln, Urteil vom 2. März 2011 - 5 C 340/10, juris Rn. 27 f.; LG Göttingen, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 S 53/12, juris Rn. 26; LG Berlin, Urteil vom 12. September 2014 - 63 S 151/14, juris Rn. 8; LG Essen, Urteil vom 21. Juli 2016 - 10 S 43/16, juris Rn. 5), bei einem späteren Defekt des Anschlusskabels eines mitvermieteten Telefonanschlusses treffe den Vermieter nicht die Pflicht zur Reparatur, sondern habe dieser lediglich entsprechende Arbeiten des Mieters zu dulden, ist mit der gesetzlichen Regelung der Gebrauchsgewährungs- und -erhaltungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB unvereinbar.
  • LG Essen, 21.07.2016 - 10 S 43/16

    Telefonleitung defekt: 10% Mietminderung!

    Denn das "Wohnen" umfasst grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters in allen seinen Ausgestaltungen und mit allen seinen Bedürfnissen gehört (vgl. AG Neukölln, Urteil vom 02.03.2011, Az. 5 C 340/10; LG Göttingen, Urteil vom 11.12.2013, Az. 5 S 53/12).
  • LG Berlin, 12.09.2014 - 63 S 151/14

    Defekter Telefonanschluss ist kein Mangel der Mietwohnung!

    Sie sind ferner verpflichtet, für diesbezügliche Arbeiten eines Telekommunikationsanbieters ihre Zustimmung zu erteilen und derartige Arbeiten zu dulden, wozu sich auch die Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln v.02.03.2011 (- 5 C 340/10, MM 2012, Nr. 3, 30; vgl. hierzu auch LG Göttingen v. 11.12.- - 5 S 53/12) nur verhält.
  • LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12

    Mieter: Anspruch auf Reparaturmaßnahmen an hausinternen Telefonleitungen

    Der vertragsgemäße Gebrauch von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen umfasst auch die Möglichkeit des Telefonierens über ein Festnetztelefon sowie die Benutzung des Internets über eine Festnetzleitung (AG Neukölln, Urteil vom 2. März 2011 - 5 C 340/10 - Rn. 27 f.; vgl. zur Minderungsquote im Wohnraummietverhältnis bei fehlendem Telefonfestnetzanschluss LG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2010 - 65 S 475/10, Grundeigentum 2012, 1379-1381 Rn. 23, jeweils zitiert nach Juris).
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