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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1834
BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2007 - 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,1834)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4; EinglHVO § 12 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2
    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern; Integrationshelfer, Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern; integrative Beschulung, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4
    Begleitperson; Behinderung; Bestimmungsrecht; Eingliederungshilfe; Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern; Erforderlichkeit; Förderbedarf; Förderschule; Geeignetheit; Integrationshelfer; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe für den Besuch einer integrativen Grundschule - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer

  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme für einen Integrationshelfer im Rahmen der Eingliederungshilfe bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern; Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch einer integrativ unterrichtenden ...

  • Judicialis

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4; ; EinglHVO § 12 Nr. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe: Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 130, 1
  • NJW 2008, 1608 (Ls.)
  • NVwZ 2008, 578
  • FamRZ 2008, 608 (Ls.)
  • DVBl 2008, 319
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06
    Ein schulpflichtiges behindertes Kind hat Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch einer integrativ unterrichtenden Grundschule auch dann, wenn der Besuch einer integrativ unterrichtenden Grundschule durch die zuständige Schulbehörde lediglich als eine mögliche Form der Beschulung eröffnet worden ist (Fortführung des Urteils vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 20.04 - BVerwGE 123, 316).

    Ausgehend von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 20.04 - (BVerwGE 123, 316), wonach der Sozialhilfeträger bei der Prüfung, ob die für den Besuch einer bestimmten Schule notwendige Unterstützung als "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" erforderlich sei, an die Entscheidung der Schulbehörde über die Zuweisung an eine bestimmte Schule gebunden sei, sei im vorliegenden Fall eine bindende Zuweisung des Klägers an die Montessori-Grundschule für den maßgeblichen Zeitraum nicht festzustellen.

    Die Einräumung des schulischen Wahlrechts an die Eltern bedeutet nicht, dass die Schulbehörde damit ihr schulrechtliches Bestimmungsrecht, welches nach dem Urteil des Senats vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 20.04 - (BVerwGE 123, 316) auch die Sozialhilfebehörde bindet, aufgegeben hätte, sondern dass es den Eltern überlassen ist, die integrativen schulischen Interessen des Kindes abschließend zu bewerten und die erforderliche Bestimmung selbst zu treffen.

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288) bewirkt die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Sonder- bzw. Förderschule gegen seinen und seiner Eltern Willen nicht schon für sich eine verbotene Benachteiligung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; eine solche Benachteiligung sei nur dann gegeben, wenn die Überweisung erfolge, obwohl eine Unterrichtung an der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Förderung möglich sei, der hierfür benötigte personelle und sächliche Aufwand mit vorhandenen Personal- und Sachmitteln bestritten werden könne und auch organisatorische Schwierigkeiten und schutzwürdige Belange Dritter der integrativen Beschulung nicht entgegenstünden.
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Wie die Entscheidung des Schulamts auszulegen ist und inwieweit sie auch für den Beklagten Bindungswirkung entfaltet (vgl dazu BVerwGE 130, 1 ff) , ist danach ohne Belang.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw. über eine bestimmte Schulart gebunden (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R - , juris Rn. 21 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20/04 -, BVerwGE 123, 316 ff; 130, 1 ff u.a.) und hat das nach den bestandskräftigen Bescheiden der Schulverwaltung vom 2.8.2010 und vom 3.5.2012 den Eltern eingeräumte Wahlrecht zu beachten.

    Dadurch, dass der Besuch einer Förderschule und eine integrative Beschulung zwar gleichwertig, aber nicht gleichartig sind, ergeben sich Unterschiede gerade auch in Bezug auf die allgemeine Aufgabe der Eingliederungshilfe, die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35/06 -, BVerwGE 130, 1-6, Rn. 21).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Der Sozialhilfeträger ist folglich an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw über eine bestimmte Schulart gebunden (BVerwGE 123, 316 ff; 130, 1 ff; BVerwG Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, § 54 SGB XII RdNr 48; Scheider in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl 2010, § 54 SGB XII RdNr 45 und 55; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 54 RdNr 43 a, Stand Februar 2010; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, § 54 SGB XII RdNr 40; Bieritz-Harder in Lehr- und Praxiskommentar SGB XII, 9. Aufl 2012, § 54 SGB XII RdNr 55; vgl zur Letztverantwortlichkeit der Schulbehörde über die Form des Schulbesuchs für förderungsbedürftige Kinder auch BVerfGE 96, 288 ff) .
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Die Entscheidung darüber, was für das einzelne Kind die "angemessene Schulbildung" darstellt, obliegt deshalb - wie § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbs. SGB XII deutlich macht - der Schulverwaltung; der Sozialhilfeträger ist folglich an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw. über eine bestimmte Schulart gebunden (BSG SozR 4-1500 § 130 Nr. 4 ; BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 5 ; ferner BVerwGE 130, 1 ).

    Dieses den Eltern des Klägers als seiner gesetzlichen Vertreter vom Schulamt eingeräumte Wahl- und Bestimmungsrecht (vgl. nochmals BVerwGE 130, 1 ) ist vom Beklagten als Träger der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe hinzunehmen.

    Die gegenteilige Auffassung des SG, das insoweit auf den Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 SGB XII verweist, der aber ohnehin keine eigenständige Ausschlussnorm darstellt (vgl. BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8 ), geht deshalb fehl (vgl. dazu auch BVerwGE 130, 1 ).

  • SG Heilbronn, 10.03.2011 - S 13 SO 4338/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Wird den Eltern nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Schulbehörde die Wahl zwischen einer Beschulung an einer integrativ unterrichtenden Regel(Grund)schule oder an einer öffentlichen Sonderschule gelassen, so genügen aus schulrechtlicher Sicht beide Schularten den Anforderungen an eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35/06).

    Insoweit werde auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2007, Az. 5 C 34/06 und 5 C 35/06 verwiesen.

    Wird den Eltern - nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Schulbehörde - die Wahl zwischen einer Beschulung an einer integrativ unterrichtenden Grundschule oder an einer öffentlichen Sonderschule gelassen, so genügen aus schulrechtlicher Sicht beide Schularten den Anforderungen an eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35/06, Rn. 19).

    Damit sind auch mit dem Besuch der integrativen Grundschule notwendig verbundene Maßnahmen zu Gunsten körperlich oder geistig behinderter Kinder erforderlich und geeignet, ihnen den Schulbesuch zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2007, a.a.O.: Integrationshelfer zum Besuch der integrativen Grundschule).

    In dem Sachverhalt, der dem Urteil des BVerwG vom 26. Oktober 2007, a.a.O., zu Grunde lag, wurde den Erziehungsberechtigten - im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Sachverhalt - zwar die Wahl zwischen zwei Schularten (Beschulung an einer integrativen Beschulung an einer Grundschule oder an einer Sonderschule) gelassen.

    Das BVerwG führt in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2007, a.a.O., Rn. 20, 21 aus:.

  • BVerwG, 17.02.2015 - 5 B 61.14

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule als eine Leistung der

    Diese Hilfen schließen Maßnahmen zu Gunsten behinderter Kinder und Jugendlicher ein, sofern diese Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem jungen Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern (BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - 5 C 1.88 - Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 12 S. 6, vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35.06 - BVerwGE 130, 1 und - 5 C 34.06 - juris, jeweils Rn. 16, und vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Der Sozialhilfeträger hat die auf dem schulrechtlichen Wahlrecht beruhende Entscheidung der Eltern für eine inkludierende Beschulung zu respektieren (BVerwGE 130, 1).

    Dieses schulrechtliche Wahl- bzw. Bestimmungsrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( ; Urteil vom 26. Oktober 2007, 5 C 35/06, BVerwGE 130, 1, vgl. auch Senatsurteil vom 23. Februar 2012 - L 7 SO 1246/10 - ) von dem Antragsgegner als Träger der Sozialhilfe zu respektieren.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Dies gilt auch dann, wenn der Besuch einer integrativ unterrichtenden Schule durch die zuständige Schulbehörde lediglich als eine mögliche Form der Beschulung eröffnet worden ist (BVerwGE 130, 1).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 2 LB 18/11

    Anspruch eines seine Verpflichtung zur Vorhaltung einer Förderschule durch einen

    Daher stellen die streitgegenständlichen allgemeinen Beschulungskosten von Kindern und Jugendlichen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf nur dann eine Hilfemaßnahme nach dem Sozial- oder Jugendhilferecht dar, wenn entweder eine vorhandene öffentliche Förderschule oder - wie hier - eine an ihre Stelle getretene private anerkannte Ersatzschule aufgrund besonderer individueller hilfebedingter Umstände nicht besucht werden kann (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris Langtext Rdnr. 29 ff., insb. Rdnr. 31, 43 f.; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 25.1.2012 - 7 K 115/11l.F -, juris Langtext Rdnr. 34; VG München, Beschl. v. 19.9.2012 - M 18 E 12.3845 -, juris Langtext Rdnr. 24) oder individuelle Hilfeleistungen etwa durch einen Integrationshelfer (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 6.10.2007 - BVerwG 5 C 35.06 -, BVerwGE 130, 1 = NVwZ 2008, 578; Beschl. v. 2.9.2003 - BVerwG 5 B 259.02 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.5.2012 - 12 B 438/12 -, juris; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.02.2013 - 12 CE 12.2104 -, juris) oder etwa in Form einer heilpädagogischen Reittherapie (s. BVerwG, Urt. v. 18.10.2012 - BVerwG 5 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 188) im Raum stehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 6090/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Dies gilt auch dann, wenn der Besuch einer integrativ unterrichtenden Grundschule durch die zuständige Schulbehörde lediglich als eine mögliche Form der Beschulung eröffnet worden ist (BVerwGE 130, 1).
  • SG Fulda, 28.08.2013 - S 7 SO 50/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08

    Sozialhilfe

  • LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des

  • OVG Hamburg, 31.08.2017 - 1 Bs 190/17

    Festlegung des Lernorts für Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf;

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064

    Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule durch Jugendhilfeträger

  • LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des

  • VG München, 18.04.2012 - M 18 K 12.288

    Fahrtkosten für den Besuch einer privaten Grundschule

  • LSG Hessen, 17.04.2013 - L 6 SO 4/10

    Sozialhilferecht: Übernahme von Schulgeld als Leistung der Eingliederungshilfe

  • LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der

  • LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulausbildung -

  • VG München, 20.05.2009 - M 18 K 09.145

    Ein Anspruch auf eine Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe setzt

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - L 7 SO 1009/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Geldleistung - Schulbesuch eines behinderten

  • SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 4882/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - keine

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2008 - 4 ME 287/08

    Bestehen einer Bindungswirkung einer Entscheidung der Schulbehörde über die

  • LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11

    Kostenübernahme für einen Integrationshelfer während des Schulbesuchs durch den

  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - S 4 SO 937/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10

    Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzbedeutung sowie der Divergenzrüge

  • SG Bremen, 18.10.2010 - S 24 SO 182/10

    Eingliederungshilfe für ein autistisches Kind für eine persönliche Assistenz im

  • SG Marburg, 28.04.2008 - S 9 SO 38/07

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII, Übernahme der Kosten

  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - L 4 SO 937/13

    Bindung des Sozialhilfeträgers an die Feststellung des Schulamts zum Bestehen

  • SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2011 - L 8 SO 168/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2010 - L 8 SO 308/10
  • VG München, 23.02.2009 - M 18 E 09.148

    Integrationshelfer für den Besuch einer Förderschule

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2012 - L 8 SO 333/11
  • VG Kassel, 29.03.2012 - 3 K 116/11

    Schülerbeförderungskosten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 8 SO 29/10
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06, 5 C 35.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3556
BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06, 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,3556)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2007 - 5 C 34.06, 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,3556)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 5 C 34.06, 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,3556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch eines behinderten Kindes an einer integrativ unterrichtenden Mittelschule i.R.d. Eingliederungshilfe; Bestehen einer Wahlmöglichkeit zwischen der Beschulung an einer öffentlichen Förderschule oder an einer ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Schulbegleiter - Wahlrecht für integrative Beschulung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Sozialhilfe zur Teilnahme am integrativen Schulunterricht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Integrativer Schulunterricht für behinderte Kinder - Kommune muss die Kosten eines Helfers beim Schulbesuch übernehmen

  • bverwg.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe für Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.10.2007)

    Schulwahl für behinderte Kinder // Sozialhilfe muss auch integrativen Unterricht finanzieren

Besprechungen u.ä. (2)

  • privatschulverband-nrw.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Vom "integrativen Mehrwert"

  • institut-ifbb.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Vom "integrativen Mehrwert" (RA Prof. Dr. Köpcke-Duttler; R&B 2/2008, S. 11)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06
    Ausgehend von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2005 BVerwG 5 C 20.04 (BVerwGE 123, 316 ff.), wonach der Sozialhilfeträger bei der Prüfung, ob die für den Besuch einer bestimmten Schule notwendige Unterstützung als "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" erforderlich sei, an die Entscheidung der Schulbehörde über die Zuweisung an eine bestimmte Schule gebunden sei, sei im vorliegenden Fall eine bindende Zuweisung des Klägers an die M.-Schule für den maßgeblichen Zeitraum nicht festzustellen.

    Die Einräumung des schulischen Wahlrechts an die Eltern bedeutet nicht, dass die Schulbehörde damit ihr schulrechtliches Bestimmungsrecht, welches nach dem Urteil des Senats vom 28. April 2005 BVerwG 5 C 20.04 (BVerwGE 123, 316 ff.) auch die Sozialhilfebehörde bindet, aufgegeben hätte, sondern dass es den Eltern überlassen ist, die integrativen schulischen Interessen des Kindes abschließend zu bewerten und die erforderliche Bestimmung selbst zu treffen.

  • OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für Kosten eines Integrationshelfers zum

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06
    BVerwG 5 C 34.06 am 26. Oktober 2007 OVG 4 B 188/05 Wahl als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Oktober 1997 1 BvR 9/97 BVerfGE 96, 288) bewirkt die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Sonder- bzw. Förderschule gegen seinen und seiner Eltern Willen nicht schon für sich eine verbotene Benachteiligung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; eine solche Benachteiligung sei nur dann gegeben, wenn die Überweisung erfolge, obwohl eine Unterrichtung an der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Förderung möglich sei, der hierfür benötigte personelle und sächliche Aufwand mit vorhandenen Personal- und Sachmitteln bestritten werden könne und auch organisatorische Schwierigkeiten und schutzwürdige Belange Dritter der integrativen Beschulung nicht entgegenstünden.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 5 B 61.14

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule als eine Leistung der

    Diese Hilfen schließen Maßnahmen zu Gunsten behinderter Kinder und Jugendlicher ein, sofern diese Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem jungen Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern (BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - 5 C 1.88 - Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 12 S. 6, vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35.06 - BVerwGE 130, 1 und - 5 C 34.06 - juris, jeweils Rn. 16, und vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 20 SO 67/08
    Im Übrigen hat er erklärt, zunächst prüfen zu wollen, ob die Entscheidungen des BVerwG vom 26.10.2007 - 5 C 34.06 bzw. 5 C 35.06 Auswirkungen auf ihre Rechtsauffassung im vorliegenden Verfahren hätten.

    Die Wahlfreiheit der Klägerin zwischen den beiden Schulen, die ihr auch der Beigeladene zugebilligt habe, sei grundsätzlich zu beachten (BVerwG, Urteil vom 26.10.2007 - 5 C 34.06).

    Aus dem Urteil des BVerwG vom 26.10.2007 - 5 C 34.06 ergebe sich nichts anderes.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08

    Sozialhilfe

    Im Umkehrschluss aus der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 26.10.2007 - 5 C 34.06) könne der allgemeine Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe sowie der Mehrkostenvorbehalt dem Anspruch des Antragstellers entgegengehalten werden.
  • SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 234/06
    In ihrer Auffassung sehen sich die Klägerinnen durch zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2007 (Az.: 5 C 34/06 und 5 C 35/06) bestätigt.

    Dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern dürfte nachzukommen sein, wenn diese - wie hier - zwischen der Beschulung ihres Kindes an einer Sonderschule und der Beschulung in einer Integrationsklasse einer Regelschule zu wählen haben (so wohl auch BVerwG, 26.10.2007, Az.: 5 C 34/06 und 5 C 35/06).

  • SG Lüneburg, 20.05.2010 - S 22 SO 62/09

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für einen Integrationshelfer i.R.v. § 54 Abs. 1

    Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung des Schulträgers, ein Kind auf einer regulären Schule zu unterrichten, gebunden (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. Oktober 2007 - 5 C 34.06 und 35.06 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - L 2 SO 4200/09
    Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 der Eingliederungshilfe - Verordnung auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (vgl. LSG vom 9. Januar 2007, FEVS 58, 285; BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2007 - 5 C 34/06 und 5 C 35/06 - beide veröffentlicht in juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 19.06 (5 C 35.06)   

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BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 19.06 (5 C 35.06) (https://dejure.org/2006,20496)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2006 - 5 B 19.06 (5 C 35.06) (https://dejure.org/2006,20496)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 5 B 19.06 (5 C 35.06) (https://dejure.org/2006,20496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Zulässigkeit der Verweisung eines behinderten Schüler bei von der Schulverwaltung eingeräumter Wahlfreiheit zwischen dem Besuch einer öffentlichen Förderschule und einer privaten Grundschule auf den Besuch einer öffentlichen ...

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   BVerwG, 19.12.2007 - 5 C 35.06   

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BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,74149)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 C 35.06 (https://dejure.org/2007,74149)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Begleitperson; Behinderung; Bestimmungsrecht; Eingliederungshilfe; Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern; Erforderlichkeit; Förderbedarf; Förderschule; Geeignetheit; Integrationshelfer; ...

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