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   BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99   

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BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99 (https://dejure.org/2000,2395)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2000 - 5 C 35.99 (https://dejure.org/2000,2395)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 (https://dejure.org/2000,2395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    SGB I § 16 Abs. 2 Satz 2; SGB X § 105; RVO § 310 Abs. 2 a. F.
    Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers gegen den zuständigen; Leistungsträger; Erstattungsanspruch des unzuständigen - gegen den zuständigen -; Bedarf; fortbestehender Bedarf als Voraussetzung für Erstattungsanspruch gegen Sozialhilfeträger; Kenntnis vom ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers

  • Judicialis

    SGB I § 16 Abs. 2 Satz 2; ; SGB X § 105; ; RVO § 310 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht - Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers gegen den zuständigen; Leistungsträger; Erstattungsanspruch des unzuständigen - gegen den zuständigen -; Bedarf; fortbestehender Bedarf als Voraussetzung für Erstattungsanspruch gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 793
  • DVBl 2000, 1694
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 27/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Leistungsausschluß nach § 310 Abs 2 RVO -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99
    Die Frage, ob die Streichung des § 310 RVO durch Art. 5 Nr. 2 GRG vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2477, 2552) in einem umfassenden Sinn bewirkt, daß ein bereits zuvor bestimmter und eingetretener Leistungsausschluß für eine bestimmte Erkrankung mit Inkrafttreten, d.h. ab 1. Januar 1989, entfällt, oder ob sie - ohne Übergangsregelung - nur bewirkt, daß die bisher eingetretenen Leistungsausschlüsse bestehen bleiben (so Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 12. April 1989 - L 9 Kr 71/88 - und Landessozialgericht Celle, Urteil vom 16. Juli 1997 - L 4 Kr 10/96 - ), neue aber nicht mehr hinzukommen können, hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 27/98 R - ) offengelassen.

    Aber nicht bereits dadurch verliert der den Leistungsausschluß feststellende Bescheid seine Wirksamkeit, sondern erst dadurch, daß er deswegen nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X aufgehoben wird (BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 27/98 R - ).

  • LSG Berlin, 12.04.1989 - L 9 KR 71/88
    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99
    Die Frage, ob die Streichung des § 310 RVO durch Art. 5 Nr. 2 GRG vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2477, 2552) in einem umfassenden Sinn bewirkt, daß ein bereits zuvor bestimmter und eingetretener Leistungsausschluß für eine bestimmte Erkrankung mit Inkrafttreten, d.h. ab 1. Januar 1989, entfällt, oder ob sie - ohne Übergangsregelung - nur bewirkt, daß die bisher eingetretenen Leistungsausschlüsse bestehen bleiben (so Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 12. April 1989 - L 9 Kr 71/88 - und Landessozialgericht Celle, Urteil vom 16. Juli 1997 - L 4 Kr 10/96 - ), neue aber nicht mehr hinzukommen können, hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 27/98 R - ) offengelassen.
  • LSG Niedersachsen, 16.07.1997 - L 4 KR 10/96

    Krankenversicherung; Freiwillig; Gesundheitsreform; Leistungsausschluß

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99
    Die Frage, ob die Streichung des § 310 RVO durch Art. 5 Nr. 2 GRG vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2477, 2552) in einem umfassenden Sinn bewirkt, daß ein bereits zuvor bestimmter und eingetretener Leistungsausschluß für eine bestimmte Erkrankung mit Inkrafttreten, d.h. ab 1. Januar 1989, entfällt, oder ob sie - ohne Übergangsregelung - nur bewirkt, daß die bisher eingetretenen Leistungsausschlüsse bestehen bleiben (so Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 12. April 1989 - L 9 Kr 71/88 - und Landessozialgericht Celle, Urteil vom 16. Juli 1997 - L 4 Kr 10/96 - ), neue aber nicht mehr hinzukommen können, hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 27/98 R - ) offengelassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97
    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99
    BVerwG 5 C 35.99 OVG 22 A 387/97.
  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 10/21 R

    Vergleichbarkeit einer russischen Altersarbeitsrente mit einer deutschen

    Für eine solche positive Kenntnis der Leistungspflicht - hier auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII (§§ 27 ff SGB XII) - reichen ein Kennenmüssen oder auch eine grob fahrlässige Unkenntnis nicht aus (BVerwG vom 2.6.2005 - 5 C 30.04 - NVwZ 2005, 1196, juris RdNr 11; vgl auch BVerwG vom 15.6.2000 - 5 C 35.99 - ZFSH/SGB 2000, 673, juris RdNr 9, 14; BVerwG vom 31.5.2018 - 5 C 1.17 - BVerwGE 162, 224 RdNr 63) .

    Dies entspricht der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwG vom 15.6.2000 - 5 C 35.99 - ZFSH/SGB 2000, 673, juris RdNr 14; BVerwG vom 2.6.2005 - 5 C 30.04 - NVwZ 2005, 1196, juris RdNr 11 f; vgl auch BVerwG vom 31.5.2018 - 5 C 1.17 - BVerwGE 162, 224 RdNr 63) , der das BSG insoweit folgt.

  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 11/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Für eine solche positive Kenntnis der Leistungspflicht - hier auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII (§§ 27 ff SGB XII) - reichen ein Kennenmüssen oder auch eine grob fahrlässige Unkenntnis nicht aus (BVerwG vom 2.6.2005 - 5 C 30.04 - NVwZ 2005, 1196, juris RdNr 11; vgl auch BVerwG vom 15.6.2000 - 5 C 35.99 - ZFSH/SGB 2000, 673, juris RdNr 9, 14; BVerwG vom 31.5.2018 - 5 C 1.17 - BVerwGE 162, 224 RdNr 63).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwG vom 15.6.2000 - 5 C 35.99 - ZFSH/SGB 2000, 673, juris RdNr 14; BVerwG vom 2.6.2005 - 5 C 30.04 - NVwZ 2005, 1196, juris RdNr 11 f; vgl auch BVerwG vom 31.5.2018 - 5 C 1.17 - BVerwGE 162, 224 RdNr 63) , der das BSG insoweit folgt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2018 - L 19 AS 2281/16

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Jedenfalls hat die Stadt E diese Kenntnis, insbesondere auch der Hilfebedürftigkeit der Klägerin, durch Zeitablauf bei fehlenden zwischenzeitlichen Vorsprachen der Klägerin bis zum Beginn des streitbefangenen Zeitraums ab dem 01.07.2006 verloren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15.06.2000 - 5 C 35/99).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die im Zusammenhang mit seiner Leistungserbringung erworbene Kenntnis des die Erstattung begehrenden Sozialleistungsträgers dem zum Ausgleich herangezogenen Sozialhilfeträger im Erstattungsrechtsverhältnis nicht nach § 16 Abs. 2 S. 2 SGB I zuzurechnen, da § 105 Abs. 3 SGB X ausdrücklich die Kenntnis des Sozialhilfeträgers verlangt (BVerwG, Urteil vom 15.06.2000 - 5 C 35/99).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2015 - 12 A 1450/14

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen eines Hilfeempfängers

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 - grundsätzlich anerkannt, dass eine bestehende Kenntnis von der Leistungspflicht im Sinne des § 105 Abs. 3 SGB X nachträglich wegfallen könne.

    Das zu klären, bedingt die Zurückverweisung an das Berufungsgericht." vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, juris.

  • BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 30.04

    Bekanntsein der Leistungsvoraussetzungen; Erstattungsanspruch, Entstehen des -

    § 105 SGB X ist im Erstattungsrechtsverhältnis zwischen verschiedenen Trägern der Sozialhilfe anzuwenden (s.a. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 5 C 35.99 - FEVS 51, 445).

    Nach seinem Wortlaut lässt mithin § 105 Abs. 3 SGB X für einen Erstattungsanspruch gegen einen Sozialhilfeträger die Kenntnis des unzuständigen Leistungsträgers vom Leistungsbedarf nicht genügen, sondern verlangt die Kenntnis des auf Erstattung in Anspruch genommenen Sozialhilfeträgers (s.a. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 5 C 35.99 - FEVS 51, 445); Kennenmüssen oder auch grob fahrlässige Unkenntnis reichen für die gebotene positive Kenntnis nicht aus (von Wulffen, SGB X, § 103 Rn. 24).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2020 - L 4 AS 173/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist die im Zusammenhang mit seiner Leistungserbringung erworbene Kenntnis des die Erstattung begehrenden Sozialleistungsträgers dem zum Ausgleich herangezogenen Sozialhilfeträger im Erstattungsrechtsverhältnis nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I zuzurechnen, da § 105 Abs. 3 SGB X ausdrücklich die Kenntnis des Sozialhilfeträgers verlangt (BVerwG, Urteil vom 15 Juni 2000, Az.: 5 C 35/99, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2020 - L 4 AS 174/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist die im Zusammenhang mit seiner Leistungserbringung erworbene Kenntnis des die Erstattung begehrenden Sozialleistungsträgers dem zum Ausgleich herangezogenen Sozialhilfeträger im Erstattungsrechtsverhältnis nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I zuzurechnen, da § 105 Abs. 3 SGB X ausdrücklich die Kenntnis des Sozialhilfeträgers verlangt (BVerwG, Urteil vom 15 Juni 2000, Az.: 5 C 35/99, juris).
  • VG Karlsruhe, 12.04.2019 - 8 K 7391/16

    Notwendigkeit der positiven Kenntnis des in Anspruch genommenen

    Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 05.10.2015 (a.a.O.) zu Recht ausgeführt hat, lässt sich auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dem Urteil vom 15.06.2000 (- 5 C 35.99 -, juris), für die hier vorliegende Konstellation der Fallübernahme zwischen zwei Jugendhilfeträgern nichts Abweichendes entnehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97

    Voraussetzungen des Anspruchs einer Sozialhilfeträgerin auf Erstattung von

    Auf die Revision der Klägerin gegen die Zurückweisung der Berufung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 - das Senatsurteil vom 6. September 1999 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen.

    vgl. das vorliegend ergangene Urteil des BVerwG vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, FEVS 51, 445.

  • VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02
    Sie ist nicht nur in Fällen der örtlichen und sachlichen Unzuständigkeit einschlägig, vgl. so wohl eher Roos in: von Wulffen, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 4. Auflage 2001, § 105 Rdn. 4, 10, sondern auch in Fällen der rechtswidrigen ("irrtümlichen") Leistung, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, aaO., wie sie vorliegend gegeben war.

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, aaO., dort lag ein Fall vor, in dem dem Sozialhilfeträger der generelle Hilfebedarf des Hilfebedürftigen aufgrund der fortgeführten Übernahme der Fahrtkosten zur Dialysebehandlung bekannt war, das Gericht jedoch darauf abgestellt hat, wann der Sozialhilfeträger Kenntnis von dem konkreten Bedarf hinsichtlich der Übernahme der Dialysekosten erhalten hat; dem folgt auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 17. Oktober 2000 - 22 A 387/97 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 2094/05

    Erstattung der Kosten für einer jungen Volljährigen geleistete Sozialhilfe;

  • SG Dortmund, 23.08.2007 - S 22 AS 17/06

    Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für den Besuch eines Kindes zur Wahrnehmung

  • FG Niedersachsen, 19.07.2006 - 7 V 18/05

    Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Änderung der für die

  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 179/08

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt trotz Anwartschaftsrecht eines Kindes an

  • OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs nach § 14 Abs 1 S 3 BSHGAG SL trotz

  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 20/08

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im

  • VG Düsseldorf, 03.08.1979 - 1 L 602/79
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