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   BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14   

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https://dejure.org/2015,11735
BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14 (https://dejure.org/2015,11735)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2015 - 5 C 4.14 (https://dejure.org/2015,11735)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 (https://dejure.org/2015,11735)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BAföG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1a Satz 1 Nr. 1, §§ 3, 7 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung; berufsbildende Ausbildung; vorangegangene berufsbildende Ausbildung; Ausbildungsbegriff; ausbildungsstättenbezogener Ausbildungsbegriff; Besuch einer Ausbildungsstätte; Ausbildungsstätte; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1a Satz 1 Nr. 1, §§ 3, 7 Abs. 1 Satz 1
    Anrechnung; Ausbildung; Ausbildungsbegriff; Ausbildungsstätte; Besuch einer Ausbildungsstätte; Erstausbildung; Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Wohnverhältnisse des Auszubildenden; Zuordnung einer Ausbildung zu einer Ausbildungsstätte; abstrakte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 1 BAföG, § 7 Abs 2 BAföG, § 7 Abs 3 BAföG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 BAföG, § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG
    Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 1 BAföG, § 7 Abs 2 BAföG, § 7 Abs 3 BAföG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 BAföG, § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG
    Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren

  • doev.de PDF

    Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren

  • rewis.io

    Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 2 Abs. 1 S. 1; BAföG § 7 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Förderung als berufsbildende "Erstausbildung" bei vorangegangener dreijähriger Ausbildung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Förderung als berufsbildende "Erstausbildung" bei vorangegangener dreijähriger Ausbildung

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAföG: Drei Jahre und nicht mehr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Förderung als berufsbildende "Erstausbildung" bei vorangegangener dreijähriger Ausbildung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein BAföG nach vorausgegangener dreijähriger Ausbildung

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Keine Förderung als berufsbildende "Erstausbildung” bei vorangegangener dreijähriger Ausbildung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    BAföG: Ansprüche bei vorheriger Ausbildung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 737
  • FamRZ 2015, 1494
  • DÖV 2015, 852
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 84.79

    Ausbildungsförderung - Förderungsfähigkeit - Ausbildungsabschnitt -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14
    § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG 2007, der die Leistung von Ausbildungsförderung für eine erste berufsbildende Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierenden Abschluss vorsieht, bringt den Zweck des Gesetzes zum Ausdruck, durch Ausbildungsförderung jedem den Erwerb einer seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden beruflichen Qualifikation wirtschaftlich zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1981 - 5 C 84.79 - BVerwGE 64, 124 ).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14
    Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - BVerfGE 124, 199 ).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1992 - 5 B 11.92

    Grundanspruch des Auszubildenden auf Ausbildungsförderung für eine Erstausbildung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14
    Das setzt aber voraus, dass die zuerst aufgenommene Ausbildung den zeitlichen Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht voll ausgeschöpft hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 5 B 11.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 102 S. 138 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14
    Auf eine etwaige Förderlichkeit der Ausbildung im Einzelfall kommt es nicht an (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 22 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14
    Die subjektiven Vorstellungen des Auszubildenden sind für den berufsqualifizierenden Abschluss ohne Bedeutung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    Die Klägerin bezieht keine Leistungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a RBStV nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, weil ihr Zweitstudium nach erfolgreichem Abschluss eines Erststudiums gemäß § 7 Abs. 2 BAföG nicht förderungsfähig ist (vgl. zum Zweck der Ausbildungsförderung, nur eine Ausbildung zu ermöglichen: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280515U5C4.14.0] - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 16; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum , BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 7).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung;

    Mit dem Anspruch auf Gewährung individueller Ausbildungsförderung verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, jedem den Erwerb einer seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden beruflichen Qualifikation wirtschaftlich zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - NVwZ-RR 2015, 737 Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2021 - 5 C 8.20

    Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass sich der Begriff der berufsbildenden Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG allein auf die gesetzlichen Merkmale bezieht, die eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung abstrakt aufweisen muss; insbesondere sind für den Begriff "berufsbildende Ausbildung" die personenbezogenen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht von Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280515U5C4.14.0] - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 9).

    Dafür spricht bereits der Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG mit dem dort hergestellten systematischen Zusammenhang des Begriffs "berufsbildende Ausbildung" zu den §§ 2 und 3 BAföG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 11).

    Zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung, dass jeder Auszubildende eine Ausbildung im Sinne des Gesetzes durchführen kann, erweist es sich als notwendig, aber auch ausreichend, dass die im Rahmen des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG auf den Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren anzurechnenden, in der Vergangenheit durchgeführten berufsbildenden Ausbildungen die abstrakten Voraussetzungen erfüllen, die an eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung zu stellen sind (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 16).

  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Der so umschriebene Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung kann die Förderung von mehr als einer berufsbildenden Ausbildung umfassen, wenn durch die zuerst aufgenommene Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht voll ausgeschöpft ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 5 B 11.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 102 S. 138 f. und Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 9).

    Für die Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Ausbildungen die abstrakten Voraussetzungen erfüllen, die an eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 9 f.).

    Ausbildungen an einer Ausbildungsstätte im Sinne dieser Vorschrift sind unabhängig vom Vorliegen der personenbezogenen Förderungsvoraussetzung des § 2 Abs. 1a Satz 1 Halbs. 1 BAföG auf den zeitlichen Mindestumfang des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG anzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 9).

    Der Ausschluss dieses Personenkreises entspricht vielmehr dem gesetzgeberischen Konzept, die in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b BAföG als Ausnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 5 C 57.79 - BVerwGE 61, 342 und vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 13) eingeräumte Förderungsmöglichkeit für eine weitere (berufliche) Ausbildung auf den gesetzlich definierten Personenkreis zu beschränken.

  • OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18

    Zumutbarkeit eines Kostenbeitrages für Kindertagespflege

    Mit dem Anspruch auf Gewährung individueller Ausbildungsförderung verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, jedem den Erwerb einer seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden beruflichen Qualifikation wirtschaftlich zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - NVwZ-RR 2015, 737 Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Der so umschriebene Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung kann die Förderung von mehr als einer berufsbildenden Ausbildung umfassen, wenn durch die zuerst aufgenommene Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht voll ausgeschöpft ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 5 B 11.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 102 S. 138 f. und Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 9).

    Für die Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Ausbildungen die abstrakten Voraussetzungen erfüllen, die an eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 9 f.).

    Der Ausschluss dieses Personenkreises entspricht vielmehr dem gesetzgeberischen Konzept, die in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b BAföG als Ausnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 5 C 57.79 - BVerwGE 61, 342 und vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 13) eingeräumte Förderungsmöglichkeit für eine weitere (berufliche) Ausbildung auf den gesetzlich definierten Personenkreis zu beschränken.

  • VGH Bayern, 27.07.2020 - 12 CE 20.1558

    Bewilligung von Ausbildungsförderung bei vorherigem Teilzeitstudium

    Allein dies entspricht zugleich auch der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgearbeiteten Intention des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nämlich "sicherzustellen, dass jeder Auszubildende eine Ausbildung im Sinne des Gesetzes durchführen kann" (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 5 C 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 737 [738] Rn. 16).

    Nur eine Ausbildung, die die abstrakten Fördervoraussetzungen der §§ 2 bis 3 BAföG erfüllt, ist eine Ausbildung, die geeignet ist, den Grundförderanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG zu verwirklichen (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 5 C 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 737 [738] Rn. 16).

    Eine solche Gesetzesauslegung würde den normativen Gehalt der auszulegenden Rechtsnorm in unzulässiger Weise grundlegend neu bestimmen und das normative Ziel des Bundesausbildungsförderungsrechts, nämlich "sicherzustellen, dass jeder Auszubildende eine Ausbildung im Sinne des Gesetzes durchführen kann" (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 5 C 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 737 [738] Rn. 16), in einem wesentlichen Punkt verfehlen (vgl. zu diesen Grenzen der Gesetzesinterpretation BVerfGE 109, 279 [316 f.] m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

    Der so umschriebene Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung kann allerdings auch die Förderung von mehr als einer berufsbildenden Ausbildung umfassen, wenn die zuerst aufgenommene Ausbildung den zeitlichen Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht voll ausgeschöpft hat (BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 5 C 4.14 - Beschl. v. 11.2.1992 - 5 B 11.92 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - entschieden, dass die im Rahmen des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG auf den Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren anzurechnenden vorangegangenen Ausbildungen die abstrakten Voraussetzungen erfüllen müssen, die an eine nach dem Bundesausbildungsgesetz förderungsfähige Ausbildung zu stellen sind.

  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 8.18

    Ausbildung; Ausbildungsförderung im Ausland; Ausbildungsstätte;

    Denn im Ausbildungsförderungsrecht bildet die Ausbildungsstätte den zentralen Bezugspunkt des Ausbildungsbegriffs im Sinne des § 2 BAföG (ausbildungsstättenbezogener Ausbildungsbegriff, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.2018 - 5 C 6.17

    Ausbildungsförderung für den Besuch eines Gymnasiums; Ausbildungsstätte;

    Mit der Gewährung von Ausbildungsförderung an Schüler ab Klasse 10 wird die erhöhte Unterhaltsbelastung der Eltern ausgeglichen, die deshalb entsteht, weil deren Wunsch zur Erlangung einer solchen Ausbildung ausnahmsweise nur außerhalb des Elternhauses verwirklicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1990 - 5 C 3.88 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 11 S. 10 f.; vom 27. Mai 1999 - 5 C 23.98 - Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 26 S. 4 und vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 21 unter Bezugnahme auf BT-DRS. 11/5961 S. 15).
  • VGH Bayern, 29.03.2019 - 12 C 19.332

    Keine Ausbildungsförderung für Drittausbildung, wenn Erstausbildung den

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

  • OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19

    Überprüfungsverfahren; entsprechende Ausbildungsstätte; Zusatzausbildung

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15

    Vorabentscheidung, Förderfähigkeit; berufsqualifizierender Abschluss

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22

    Abstrakt förderungsfähig; Auslandsstudium; Bundesausbildungsförderung;

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 21.03.2016 - 507 Z - 2/16
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