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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88   

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BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88 (https://dejure.org/1991,1448)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 5 C 4.88 (https://dejure.org/1991,1448)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 5 C 4.88 (https://dejure.org/1991,1448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler - Förderungsrechtliche Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 342
  • NVwZ 1992, 793 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 306
  • DVBl 1992, 618
  • DÖV 1992, 309
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 50.78

    Ausbildungsförderung - Auszubildender - Rückforderung - Rückforderungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
    Ob einer der im Bundesausbildungsförderungsgesetz abschließend normierten Fälle zulässiger Vorbehalte (vgl. §§ 24 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3, 50 Abs. 4 Satz 1, 51 Abs. 2 BAföG) vorliegt, ist noch im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Rückforderungsbescheid zu prüfen (vgl. BVerwGE 60, 99 sowie Urteil vom 5. August 1982 - BVerwG 5 C 71.80 - <FamRZ 1984, 314/315>).

    Sie dürfen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 BAföG Förderungsbescheiden nur beigegeben werden, wenn und "soweit" dies im Bundesausbildungsförderungsgesetz vorgesehen ist (vgl. BVerwGE 60, 99 ).

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
    Erweist sich bei der Auflösung des Vorbehalts, daß auf der Grundlage der durch den Steuerbescheid ausgewiesenen Einkommensverhältnisse der Eltern die Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung an keinem Tage des Kalendermonats vorgelegen haben, für den sie gezahlt worden ist, so ist insoweit der Bewilligungsbescheid aufzuheben und der Förderungsbetrag zu erstatten, als Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG); Vertrauensschutz zugunsten des Auszubildenden sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BVerwGE 78, 101 sowie Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 38.86 - FamRZ 1989, 1363 f.>).
  • BVerwG, 05.08.1982 - 5 C 71.80

    Ausbildungsverhältnis - Erwerbstätigkeit - Leistungsbewilligung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
    Ob einer der im Bundesausbildungsförderungsgesetz abschließend normierten Fälle zulässiger Vorbehalte (vgl. §§ 24 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3, 50 Abs. 4 Satz 1, 51 Abs. 2 BAföG) vorliegt, ist noch im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Rückforderungsbescheid zu prüfen (vgl. BVerwGE 60, 99 sowie Urteil vom 5. August 1982 - BVerwG 5 C 71.80 - <FamRZ 1984, 314/315>).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1987 - 14 A 173/84
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
    Das Berufungsurteil (veröffentlicht in FamRZ 1988, 1324 ff.) ist im wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 152.86

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
    Der von § 24 Abs. 2 Satz 2 BAföG als Vorbehaltsgrund anerkannte Anlaß ist das in § 24 Abs. 2 Satz 1 BAföG umschriebene Ausstehen des Steuerbescheids für den nach § 24 Abs. 1 BAföG maßgebenden Berechnungszeitraum und die damit verbundene Folge, daß das Einkommen des in § 24 Abs. 1 BAföG genannten Personenkreises noch nicht feststeht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 5 B 152.86 - ).
  • OVG Berlin, 31.05.1979 - VI B 3.78
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
    Sinn dieser Vorschrift ist es, die aus einem Rückforderungsvorbehalt für den Auszubildenden resultierende Unsicherheit seiner Rechtslage in möglichst engen Grenzen zu halten, da der Auszubildende grundsätzlich für die Sicherung seiner Existenz darauf angewiesen ist, die Ausbildungsförderung zu verbrauchen (so zu Recht OVG Berlin, Urteil vom 31. Mai 1979 - OVG VI B 3.78 - ; zustim. Blanke. ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79

    Rückforderungsanspruch - Antragstellung - Anrechenbares Einkommen -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
    Erweist sich bei der Auflösung des Vorbehalts, daß auf der Grundlage der durch den Steuerbescheid ausgewiesenen Einkommensverhältnisse der Eltern die Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung an keinem Tage des Kalendermonats vorgelegen haben, für den sie gezahlt worden ist, so ist insoweit der Bewilligungsbescheid aufzuheben und der Förderungsbetrag zu erstatten, als Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG); Vertrauensschutz zugunsten des Auszubildenden sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BVerwGE 78, 101 sowie Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 38.86 - FamRZ 1989, 1363 f.>).
  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 38.86

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
    Erweist sich bei der Auflösung des Vorbehalts, daß auf der Grundlage der durch den Steuerbescheid ausgewiesenen Einkommensverhältnisse der Eltern die Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung an keinem Tage des Kalendermonats vorgelegen haben, für den sie gezahlt worden ist, so ist insoweit der Bewilligungsbescheid aufzuheben und der Förderungsbetrag zu erstatten, als Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG); Vertrauensschutz zugunsten des Auszubildenden sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BVerwGE 78, 101 sowie Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 38.86 - FamRZ 1989, 1363 f.>).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheides (vgl. Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342 = Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 16 S. 20 und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - Buchholz 436.36 § 50 Nr. 5 S. 4; s.a. BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89

    Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung

    Bei dem hierfür erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu differenzieren: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muß um so größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf um so kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt (vgl. BVerwGE 62, 36 [BVerwG 17.03.1981 - 1 C 74/76]; 88, 348 [BVerwG 27.06.1991 - 5 C 4/88]).
  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Das alles entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 81, 185 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31/87]; 88, 348 [BVerwG 27.06.1991 - 5 C 4/88]), die auch dem Urteil des beschließenden Senats vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - (Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323) zugrunde liegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 12 A 1988/13

    Rückforderung von zu Unrecht als Zuschuss oder Darlehen geleisteter

    insoweit: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 5 C 4/88 -, BVerwGE 88, 342, juris; OVG NRW, Urteil vom 7. März.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991, a. a. O., m.w. N.;.

  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 1 A 532/10

    Vermögensanrechnung, verdeckte Treuhand, Treuhandabrede, Scheingeschäft

    Zudem hat sich das Bundesverwaltungsgericht - soweit ersichtlich - seither im Zusammenhang mit dem Ausbildungsförderungsrecht nicht mehr darauf bezogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 1991 - 5 C 4/88- ; Urt. v. 8. Juni 1989 - 5 C 68/86 - Urt. v. 8. Juni 1989 - 5 C 38/86 - alle juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 89/06
    Es wird dann kein Rechtsschein gesetzt, dass die Leistungen behalten werden dürfen (zu § 328 SGB III BSG, Urteil vom 15. August 2002, B 7 AL 24/01 R, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1; vgl. zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG BVerwGE 88, 342, 344).

    Die Beklagte ist auf der Grundlage von § 328 SGB III bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG nicht gehalten, bei der Neuberechnung und Festsetzung einer Erstattungsforderung Ermessen auszuüben, denn sie muss die Erstattungsforderung gegen einen überzahlten Leistungsempfänger durchsetzen (vgl. zu § 328 SGB III BSG, Urteil vom 15. August 2002, B 7 AL 24/01; zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG BVerwGE 88, 342, 344).

  • BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 36.96

    Gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung - Revisionsrechtliche Überprüfung der

    Eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz des angefochtenen Urteils zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - (BVerwGE 88, 342 [BVerwG 27.06.1991 - 5 C 4/88]) scheidet ebenfalls aus.

    Denn durch die vorbezeichnete Entscheidung BVerwGE 88, 342 (344) [BVerwG 27.06.1991 - 5 C 4/88] ist hinreichend geklärt, daß bei der Auflösung von Vorbehaltsbescheiden und der darauf gestützten Rückforderung (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG) Vertrauensschutz zugunsten des Auszubildenden vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Zulässigkeit der Rückabwicklung des

    Während dieser Rechtslage war das Recht der Ausbildungsförderung dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückforderung von Ausbildungsförderung ohne Rücksicht auf Vertrauensschutzerwägungen im Einzelfall nur in zwei Fällen, nämlich in dem des § 20 Abs. 1 Nr. 3 BAföG und in dem der Nr. 4 derselben Vorschrift (vgl. zu Nr. 3 BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 38.86 - [Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 31 = FamRZ 1989, 1363] sowie zu Nr. 4 Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - [Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 16]), zulässig war.
  • VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921

    Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung

    Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.1991 - 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342; U.v. 8.6.1989 - 5 C 68.86).
  • VG Augsburg, 23.03.2016 - Au 3 K 15.1900

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nichtangabe eines

    Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids (vgl. BVerwG, U. v. 27.6.1991 - 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342; U. v. 8.6.1989 - 5 C 68.86).
  • VG Augsburg, 05.02.2015 - Au 3 K 14.933

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • OVG Sachsen, 18.01.2010 - 1 A 100/09

    Auflösung einers Rückforderungsvorbehalts, rechtswidriger Anpassungsbescheid

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 8 K 514/10

    Einhausung des Wirtschaftsgartens einer Gaststätte

  • OVG Hamburg, 16.04.1992 - Bf IV 29/91

    Sozialhilferecht: Kosten für diätätische Ernährung als besondere Belastungen,

  • VG Stuttgart, 13.12.2010 - 11 K 1902/10

    Rückforderung von Ausbildungsförderung

  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 176/06

    Ausbildungsförderung; Kontoinhaberschaft bestimmt sich nach Bankvertrag;

  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 1606/06

    Rücknahme BAföG-Gewährung; Ermessensfehler; Pkw

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12
  • VG Stuttgart, 22.01.2007 - 11 K 2891/06

    Rücknahme eines Bewilligungsbescheides - Beweislast

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 10 L 3025/96

    BAföG; Vorbehaltsauflösung

  • VG Köln, 11.10.2017 - 10 K 4411/16
  • VG Hamburg, 24.07.2012 - 2 K 2526/11

    Neuberechnung und Rückforderung von Ausbildungsförderung; Auflösungsvorbehalt;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1988 - 5 C 4.88   

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https://dejure.org/1988,10759
BVerwG, 31.05.1988 - 5 C 4.88 (https://dejure.org/1988,10759)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1988 - 5 C 4.88 (https://dejure.org/1988,10759)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 5 C 4.88 (https://dejure.org/1988,10759)
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