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   BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92   

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BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92 (https://dejure.org/1994,2326)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1994 - 5 C 41.92 (https://dejure.org/1994,2326)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1994 - 5 C 41.92 (https://dejure.org/1994,2326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsrecht - Kriegsopferfürsorge - Vererblichkeit von Ansprüchen - Unterkunftskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 25 Abs. 4, § 27a; SGB I §§ 37, 56, 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 676
  • FamRZ 1995, 872
  • DVBl 1995, 677
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
    Für Ansprüche nach dem Bundessozialhilfegesetz hat der Senat allerdings inzwischen, seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 58, 68) modifizierend, Vererblichkeit nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I angenommen, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (Urteil vom 5. Mai 1994 - BVerwG 5 C 43.91 - <NJW 1994, 2842; zur Veröffentlichung auch in der Entscheidungssammlung vorgesehen>).

    Von diesem Vorbehalt sind einerseits nur die §§ 1 bis 17, 31 bis 36 SGB I und das Zweite Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ausgenommen (Satz 2); andererseits erfaßt der Vorbehalt aber nicht nur Abweichungen, die sich in Gestalt ausdrücklicher Vorschriften aus einem der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den geltenden Strukturprinzipien eines Sozialleistungsbereichs zwingend sind (BVerwGE 58, 68 ; 60, 236 ).

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
    Für Ansprüche nach dem Bundessozialhilfegesetz hat der Senat allerdings inzwischen, seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 58, 68) modifizierend, Vererblichkeit nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I angenommen, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (Urteil vom 5. Mai 1994 - BVerwG 5 C 43.91 - <NJW 1994, 2842; zur Veröffentlichung auch in der Entscheidungssammlung vorgesehen>).

    In dieser Vorwirkung zeigt sich die rechtliche Effektivität des Anspruchs auf Sozialhilfe (Urteil des Senats vom 5. Mai 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
    Hiervon ist darum im Revisionsverfahren auszugehen (siehe bereits BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 26.86

    Hilfe zur beruflichen Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Beschaffungshilfe

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
    Seine Rechtsprechung ist an dem das Kriegsopferfürsorgerecht - wie das Sozialhilferecht - beherrschenden Bedarfsdeckungsgrundsatz orientiert (vgl. zuletzt noch Urteil vom 5. Dezember 1991 - BVerwG 5 C 26.86 - ).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 108.69

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
    Zutreffend hat das Berufungsgericht den Übergang eines solchen Anspruchs nur aus dem Blickwinkel der Erbenstellung des Klägers erörtert, nicht dagegen als einen auf das Recht der Kriegsopferfürsorge gestützten Anspruchsübergang, bei dem nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 36, 252) der noch beim Beschädigten entstandene Anspruch für den Bedarf eines Angehörigen nicht mit dem Tode des Beschädigten erlischt, sondern auf eben jenen Angehörigen übergeht, wenn diesem im Bedarfsfall nach dem Tode des Beschädigten ein eigener Anspruch als Hinterbliebener zugestanden hätte.
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
    Von diesem Vorbehalt sind einerseits nur die §§ 1 bis 17, 31 bis 36 SGB I und das Zweite Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ausgenommen (Satz 2); andererseits erfaßt der Vorbehalt aber nicht nur Abweichungen, die sich in Gestalt ausdrücklicher Vorschriften aus einem der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den geltenden Strukturprinzipien eines Sozialleistungsbereichs zwingend sind (BVerwGE 58, 68 ; 60, 236 ).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 14.09

    Ausschlussfrist; Wahrung der ~; Versäumung der ~; Erstattung; ~sanspruch; Kosten;

    Dem Kinder- und Jugendhilferecht ist auch kein Strukturprinzip (vgl. insoweit Urteil vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 41.92 - Buchholz 436.7 § 27a BVG Nr. 16 S. 3 = Buchholz 435.11 § 58 SGB I Nr. 3) zu entnehmen, das es rechtfertigt, den Erstattungsanspruch nach § 89d SGB VIII aus dem Anwendungsbereich des § 111 SGB X herauszunehmen.
  • BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Zwar hat der Senat in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 41.92 - (Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 16 = NVwZ-RR 1995, 676/677) unter Hinweis auf BVerwGE 36, 252 auch einen auf das Recht der Kriegsopferfürsorge gestützten Anspruchsübergang diskutiert, bei dem der noch beim Beschädigten entstandene Anspruch auf den Bedarf eines Angehörigen nicht mit dem Tode des Beschädigten erlischt, sondern auf eben jenen Angehörigen übergeht, wenn diesem im Bedarfsfall nach dem Tode des Beschädigten ein eigener Anspruch als Hinterbliebener zugestanden hätte.

    Soweit das Berufungsgericht die Anwendung des § 56 SGB I ablehnt, setzt es sich weder mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1994 (a.a.O.) noch mit der vom 5. Mai 1994 (a.a.O.) in Widerspruch.

    Gesagt ist dort (NVwZ-RR 1995, 676 [BVerwG 29.09.1994 - 5 C 41/92]) lediglich, daß § 56 SGB I bereits deshalb ausscheide, weil im zu entscheidenden Fall nur eine einmalige Beihilfe beansprucht werde.

  • VG Aachen, 27.11.2007 - 2 K 1726/05
    Einen auf das Recht der Kriegsopferfürsorge gestützten Anspruchsübergang hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), vgl. Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris, unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung zu einem Anspruch auf Erziehungsbeihilfe, vgl. Urteil vom 11. November 1970 - 5 C 1008/69 -, BVerwGE 36, 252, für Fälle in den Blick genommen, in denen der noch bei dem Beschädigten entstandene Anspruch auf den Bedarf eines Angehörigen nicht mit dem Tode des Beschädigten erlischt, sondern auf eben jenen Angehörigen übergeht, wenn diesem im Bedarfsfall nach dem Tode des Beschädigten ein eigener Anspruch als Hinterbliebener zugestanden hätte.

    Auch insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur Vererbbarkeit von Sozialhilfeleistungen auf den Bereich der Kriegsopferfürsorge übertragen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676.

  • VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 4274/16

    Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Übernahme von Kosten für die

    Auch die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs ausgerichtet und werden nicht für die Vergangenheit - nachträglich - gewährt, so die ständige Rechtsprechung vgl. beispielhaft vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15

    Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Form der Übernahme von

    Auch die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs ausgerichtet und werden nicht für die Vergangenheit - nachträglich - gewährt, so die ständige Rechtsprechung vgl. beispielhaft vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.
  • VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13

    Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben;

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auch auf die Vererbbarkeit von - insoweit vergleichbaren - Ansprüchen im Bereich der Kriegsopferfürsorge übertragen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.
  • BVerwG, 07.07.1995 - 5 B 44.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

    Nach Ansicht des Beklagten hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne der vorgenannten Vorschrift, weil die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1994 (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]) und vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 41.92 - (Buchholz 436.7 § 27 b BVG Nr. 16) keine hinreichende Klarheit in der Frage geschaffen hätten, "ob - wie es das Oberverwaltungsgericht getan hat - auch in einem Falle wie dem vorliegenden ausnahmsweise von der Vererblichkeit des in Rede stehenden Hilfeanspruchs nach § 26 c BVG auszugehen ist".
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2000 - 4 L 3142/00

    HIV; kostenaufwendige Ernährung; Krebserkrankung; Mehrbedarf; Sozialhilfe;

    Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidungen vom 5. Mai 1994 (5 C 43.91, BVerwGE 96, 18 = FEVS 45 S. 221) und vom 29. September 1994 (5 C 41.92, FEVS 45 S. 269) aber dahingehend modifiziert, dass eine Vererblichkeit nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I dann anzunehmen sei, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt habe, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt habe.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.1994 - 5 C 41.92   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 21.09.1994 - 5 C 41.92 (https://dejure.org/1994,28800)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1994 - 5 C 41.92 (https://dejure.org/1994,28800)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1994 - 5 C 41.92 (https://dejure.org/1994,28800)
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