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   BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89   

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BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89 (https://dejure.org/1993,2569)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 5 C 42.89 (https://dejure.org/1993,2569)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 5 C 42.89 (https://dejure.org/1993,2569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Arbeit in Arztpraxen: Hinweise zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 401
  • MDR 1994, 106
  • NVwZ 1994, 489 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Von einem Restrisiko spricht man dann, wenn es nach den Maßstäben praktischer Vernunft ausgeschlossen ist, daß Schadensereignisse für die von der jeweiligen Rechtsnorm geschützten Rechtsgüter eintreten werden (vgl. BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77]; BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit, die Arbeitsverhältnisse prägt, ist auch der Grund, warum der Gesetzgeber es für erforderlich gehalten hat, Arbeitnehmerinnen im Fall der Schwangerschaft mit dem Arbeitgeber auferlegten Beschäftigungsverboten in Schutz zu nehmen, um den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau als Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen (vgl. BVerfGE 37, 121 [BVerfG 23.04.1974 - 1 BvL 19/73]).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Bei dem hierfür erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu differenzieren: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muß um so größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf um so kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt (vgl. BVerwGE 62, 36 [BVerwG 17.03.1981 - 1 C 74/76]; 88, 348 [BVerwG 27.06.1991 - 5 C 4/88]).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Bei dem hierfür erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu differenzieren: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muß um so größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf um so kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt (vgl. BVerwGE 62, 36 [BVerwG 17.03.1981 - 1 C 74/76]; 88, 348 [BVerwG 27.06.1991 - 5 C 4/88]).
  • BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61

    Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz - Personenkreis des Mutterschutzgesetzes -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Dabei wird ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts vorausgesetzt (vgl. BSG, Urteile vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 73/61 - , vom 9. November 1977 - 3 RK 63/76 - <BSGE 45, 114/116> sowie vom 24. November 1983 - 3 RK 35/82 - ).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 6 P 5.90

    Personalvertretung - Beschäftigungsverbote - Mutterschutzgesetz - Ausschluß der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Die genannten Beschäftigungsverbote treten - wie sich aus der Bußgeldbewehrung in § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 4 MuSchG in Verbindung mit § 38 GefStoffV ergibt - unmittelbar kraft Gesetzes ein; sie bedürfen keiner Umsetzung durch eine aufsichtsbehördliche Verbotsverfügung im Einzelfall (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - ).
  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Denn ärztliche Tätigkeiten können auch im Rahmen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - <NJW 1961, 2085 f.>).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Von einem Restrisiko spricht man dann, wenn es nach den Maßstäben praktischer Vernunft ausgeschlossen ist, daß Schadensereignisse für die von der jeweiligen Rechtsnorm geschützten Rechtsgüter eintreten werden (vgl. BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77]; BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).
  • BSG, 09.11.1977 - 3 RK 63/76
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Dabei wird ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts vorausgesetzt (vgl. BSG, Urteile vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 73/61 - , vom 9. November 1977 - 3 RK 63/76 - <BSGE 45, 114/116> sowie vom 24. November 1983 - 3 RK 35/82 - ).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89
    Des weiteren kann die Schädigung von Mutter und Kind durch berufsbedingte Infizierung mit Krankheitserregern im Einzelfall äußerst schwerwiegend sein (vgl. etwa BVerfGE 45, 376 [BVerfG 22.06.1977 - 1 BvL 2/74]).
  • BSG, 24.11.1983 - 3 RK 35/82
  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15

    Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

    Die Beschäftigungsverbote des § 4 MuSchG treten unmittelbar kraft Gesetzes ein (BVerwG 27. Mai 1993 - 5 C 42.89 -) .
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Daraus folgt, dass ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 MuSchG a.F. unabhängig von einer ärztlichen Bescheinigung unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, sobald der Tatbestand eines Verbots objektiv erfüllt ist (BAG 11.11.1998 - 5 AZR 49/98, juris Rn. 18, 22; BVerwG 27.05.1993 - 5 C 42/89, juris Rn. 14).

    Weitere Konkretisierungen und zudem eine Erweiterung verbotener Tätigkeiten enthalten die auf der Grundlage des § 4 Abs. 4 MuSchG erlassenen Rechtsverordnungen (BAG 11.11.1998 a.a.O. Rn. 22; BVerwG 27.05.1993 a.a.O., juris Rn. 10).

  • LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Denn Leben und Gesundheit von Mutter und Kind, die durch das Mutterschutzgesetz geschützt werden sollen, sind Rechtsgüter von sehr hohem Rang (vgl. BVerwG 27.5.1993 - 5 C 42/89), so dass bereits die entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts für den Ausspruch eines Beschäftigungsverbotes ausreicht (BVerwG s. o. zu § 4 Abs. 1 MuSchG hinsichtlich des Infektionsrisikos einer Zahnärztin).
  • SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20

    Keine Erstattung von Mutterschutzlohn für stillende Arbeitnehmerin

    Auch aus dem pauschalen Verweis auf die Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz und Beschäftigungsverbot für schwangere angestellte Frauen in der Zahnarztpraxis und die dieser Stellungnahme zugrundeliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1993, 5 C 42/98, NJW 1994, 401) ergibt sich keine andere Einschätzung, zumal sich das Bundesverwaltungsgericht in dem zu entscheidenden Fall mit der Frage der Beschäftigung einer schwangeren Zahnärztin befasst.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 11 SaGa 1/21

    Stillende Oralchirurgin - Beschäftigungsverbot - unverantwortbare Gefährdung -

    Nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 27. Mai 1993 - 5 C 42/89; Anl. K9) genüge bereits eine sehr geringe Infektionswahrscheinlichkeit für ein Beschäftigungsverbot, mit dem der Gefahr einer Infektion mit HIV oder Hepatitisviren vorgebeugt werden solle.

    Die Eintrittswahrscheinlichkeit muss umso größer sein, je geringer der mögliche Gesundheitsschaden ist, während bei einem schwerwiegenden möglichen Gesundheitsschaden bereits eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit genügt (BVerwG 27. Mai 1993 - 5 C 42/89).

  • BVerwG, 26.04.2005 - 5 C 11.04

    Berufskrankheit, Risiko der Entstehung einer -; Beschäftigungsverbot,

    Rechtsgrundlage für die von dem Beklagten zulässigerweise (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - BVerwG 5 C 42.89 - Buchholz 436.4 § 4 MuschG Nr. 1) durch Verwaltungsakt getroffene Feststellung, dass die Beigeladene einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot unterfällt, ist § 4 Abs. 2 Nr. 6 MuSchG, wonach werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, "bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht." Für die hier angenommene erhöhte Gefährdung durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit hat das Berufungsgericht zur Ausfüllung des Begriffs der "Berufskrankheit" zutreffend auf die Legaldefinition in § 9 Abs. 1 SGB VII und die hierauf gestützten Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 (BGBl I S. 2623) abgestellt.

    Da diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, braucht der Senat nicht zu klären, ob angesichts des auf Prävention gerichteten Schutzzwecks der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und des hohen Rangs der betroffenen Schutzgüter (s. Senat, Urteil vom 27. Mai 1993, a.a.O.) im Bereich der Infektionskrankheiten mutterschutzrechtlich geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und einer hieraus folgenden Schädigung von Mutter oder Kind zu stellen sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2003 - 12 A 10856/03

    Mutterschutzrecht, Mutterschutzgesetz, Beschäftigungsverbot, Berufskrankheit,

    Die zuletzt genannte Situation ist bei den mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten gegeben, da hier die Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit von Mutter und Kind und damit Rechtsgüter von sehr hohem Rang im Raum stehen (ebenso BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993, NJW 1994, 401).
  • LAG Hamm, 10.10.2006 - 9 Sa 1557/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbots

    Dies ist Schutzzweck der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und kommt im Wortlaut des § 3 Abs. 1 MuSchG zum Ausdruck, wenn dort als tatbestandliche Voraussetzung eines individuellen Beschäftigungsverbots verlangt wird, dass nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist (BVerwG 5. Senat, Urteil vom 27.05.1993, 5 C 42/89, EzA § 4 MuSchG Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 15.07.1998 - 12 Sa 700/98

    Arbeitnehmer-Status einer stellvertretenden Geschäftsführerin? -Geltung des

    § 9 (Abs. 1 S.1) MuSchG setzt ebenfalls ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts voraus (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.05.1993, NJW 1994, 401, Buchner/Becker, Mutterschutzgesetz, 6. Aufl., § 1 Rz. 84 ff., Gröninger/Thomas, Mutterschutzgesetz, 24. Erg., § 1 Rz. 24 Meisel/Sowka, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, 4. Aufl., § 1 MuSchG Rz. 20).
  • OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20

    Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage

    [Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris] Abgesehen davon, dass ein Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter nach § 4 Abs. 5 MuSchG a.F. (nunmehr: § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 1 MuSchG) bereits unmittelbar kraft Gesetzes eintrat und der streitbefangenen Verfügung damit nur feststellende Wirkung zukam, [Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris] ist zu sehen, dass das Beschäftigungsverbot zeitlich begrenzt war.
  • VG Berlin, 05.09.2002 - 14 A 66.02

    Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1998 - 1 Sa 402/97

    Vorlage zur Vorabentscheidung am Europäischen Gerichtshof; Nichteinstellung einer

  • SG Frankfurt/Main, 15.09.2023 - S 34 KR 28/21

    Sozialrecht

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