Weitere Entscheidung unten: AG Duisburg-Ruhrort, 21.01.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91   

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https://dejure.org/1994,1075
BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91 (https://dejure.org/1994,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 5 C 42.91 (https://dejure.org/1994,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 5 C 42.91 (https://dejure.org/1994,1075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1319 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1298
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05

    A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger

    Die Unterbringung in einer Familie als Vollzeitpflege ist aber nicht "Hilfe ... in der Einrichtung" im Sinne des Gesetzes; denn es fehlt an den nach der Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 42.91 - FEVS 45, 52 = DVBl 1994, 1298 = Info also 1994, 229 = ZfS 1994, 308) eine "Einrichtung" kennzeichnenden Merkmalen eines in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefassten Bestandes an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - L 9 SO 478/17
    Im Zusammenhang mit der Legaldefinition des § 13 Abs. 2 SGB XII erfordere nach der Rechtsprechung des BSG und BVerwG eine "Einrichtung" einen in einer besonderen Organisationsform zusammengefassten Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten sei und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung diene (Hinweis auf BSG, Urteile v. 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R Rn. 14 und v. 13.02.2014- B 8 SO 11/12 R Rn. 19; BVerwG, Urteile v. 24.02.1994-5 C 42/91, 5 C 13/91 und 5 C 17/91).

    "Eine Einrichtung gemäß § 13 Abs. 2 SGB XII ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist (BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 - FEVS 45, 52 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 13/91 - FEVS 45, 183 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 17/91 - ZfSH/SGB 1995, 535 ff; BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2, RdNr 13; BSG SozR 4-3500 § 98 Nr. 3) und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dient (vgl § 13 Abs. 2 SGB XII; näher dazu BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 RdNr 15) .

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Unterkunft der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet ist, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen ist (BVerwG Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 - FEVS 45, 52 ff) .

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Dies ergebe sich aus der Inhaltsbestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Einrichtung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.2.1994 - BVerwG 5 C 42.91 -, DVBl. 1994, 1298).
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Rechtsprechung
   AG Duisburg-Ruhrort, 21.01.1993 - 5 C 42/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,27834
AG Duisburg-Ruhrort, 21.01.1993 - 5 C 42/91 (https://dejure.org/1993,27834)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 21.01.1993 - 5 C 42/91 (https://dejure.org/1993,27834)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 5 C 42/91 (https://dejure.org/1993,27834)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 27.04.1993 - 3 U 54/92
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Januar 1993 verkündete Urteil des Rheinschiffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort - 5 C 42/91 BSch - wird zurückgewiesen.

    Durch Urteil vom 21. Januar 1992 - 5 C 42/91 BSch - hat das Rheinschiffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

  • SG Augsburg, 08.03.2006 - S 1 AS 72/06

    Definition der stationären Einrichtung bei Beantragung von Leistungen zur

    Am 24.02.1994 hatte der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in mehreren Entscheidungen zu § 100 Abs. 1 BSHG (Az.: 5 C 13/91; 5 C 17/91; 5 C 42/91) entschieden, dass der Begriff der stationären Einrichtung auch im Rahmen einer "mobilen Betreuung" bei dezentraler Unterkunft, bei Unterkunft in Familien erfüllt sei.
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