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   AG Saarbrücken, 21.06.2007 - 5 C 435/07   

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AG Saarbrücken, 21.06.2007 - 5 C 435/07 (https://dejure.org/2007,112087)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.06.2007 - 5 C 435/07 (https://dejure.org/2007,112087)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 5 C 435/07 (https://dejure.org/2007,112087)
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Wird zitiert von ... (4)

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Zugang Einwurfeinschreiben

    Soweit dies in der Rechtsprechung zum Teil anders gesehen wird (vgl. BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15, Rn. 31; OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz, 31.01.2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt, 20.06.2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn, 27.07.2000 - 51 C 76/00), kann dies die Kammer nicht überzeugen.
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16

    Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers

    Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20. März 2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz 31. Januar 2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt 20. Juni 2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn 27. Juli 2000 - 51 C 76/00), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2013 - 5 Sa 18/13 - Rn. 49; LAG Hamm 5. August 2009 - 3 Sa 1677/08; LG Potsdam 27. Juli 2000 - 11 S 233/99; ArbG Ulm 7. Oktober 2014 - 5 Ca 129/14; AG Kempten 22. August 2006 - 11 C 432/05; AG Köln 16. Juli 2008 - 435/07).
  • AG Saarbrücken, 02.04.2008 - 4 C 586/07
    Das erkennende Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des Landgerichtes Saarbrücken (Urteil vom 21.02.2008 -11 S 130/07-) und des Amtsgericht Saarbrücken (5 C 435/07), wonach es für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten einzig und allein maßgeblich ist, ob das berechnete Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand i. S. d. § 249 Abs. 2 BGB angesehen werden kann.
  • AG Saarlouis, 13.07.2007 - 26 C 893/07

    Sachverständigenkosten - Schadensgutachten und Forderungsabtretung

    Die Auffassung des Amtsgerichts Saarbrücken in dem Urteil vom 21.6.2007, AZ: 5 C 435/07, teilt das erkennende Gericht nicht, da es weder ersichtlich ist oder gar gesetzlich geregelt wäre, wie sich das Verhältnis von Grundkosten und Nebenkosten darzustellen hat, noch dieses Urteil dem regionalen Sachverständigenhonorarmarkt die in schadensrechtlicher Hinsicht gebotene Aufmerksamkeit widmet, noch die kalkulatorischen Ansätze zu den Nebenkosten in diesem Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken auch nur ansatzweise erkennen lassen, dass alle in einem freiberuflichen Bereich aus Gründen der Kostendeckung und Gewinnerzielung anzusetzenden Berechnungsfaktoren, wie z.B. Sozialabgaben, Mietkosten, Altersvorsorge, Lohnkosten, Versicherungen, Darlehenskosten etc. etc., auch nur ansatzweise mitbedacht wurden und letztlich auch die Argumentation dieses Urteils auf Seite 5, 4. Absatz, der Entscheidungsgründe zur Üblichkeit/Unüblichkeit des Verhältnisses von Grundkosten zu Nebenkosten auf eine "Vielzahl gleichgelagerter Rechtsstreite" gestützt wird, mithin in sich widersprüchlich argumentiert wird, wenn in diesem Urteil die vorgenommene Abrechnungsweise trotz der Vielzahl gleichgelagerter Abrechnungsweisen als unüblich eingeschätzt wird.
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