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   BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81   

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BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81 (https://dejure.org/1982,925)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1982 - 5 C 46.81 (https://dejure.org/1982,925)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 5 C 46.81 (https://dejure.org/1982,925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Begrenzung des Verfahrensgebietes; Bekanntgabe; Flurbereinigungsbeschluss; Gebietskarte

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses - Fehlende Bekanntmachung eines entscheidenden Teiles des Flurbereinigungsbeschlusses - Mangelnde Feststellung des Flurbereinigungsgebietes - Kenntnisnahme der Betroffenen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 605
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.04.1978 - 5 B 65.76

    Öffentliche Bekanntmachung eines Flurbereinigungsbeschlusses - Auslage des

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
    Diese Art der Benachrichtigung der Beteiligten im Flurbereinigungsverfahren ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar (Beschluß vom 12. April 1978 - BVerwG 5 B 65.76 - [Buchholz 424.01 § 6 FlurbG Nr. 1] und die dort angeführte Rechtspr.).

    Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus, daß wegen der nicht ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung eines wesentlichen Bestandteils des entscheidenden Teils des angegriffenen Anordnungsbeschlusses dieser den Klägern gegenüber nicht wirksam bekanntgegeben ist (Beschlüsse vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - [RdL 1960, 166] und 12. April 1978 - BVerwG 5 B 65.76 -).

  • BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59

    Voraussetzungen für die Flurbereinigung - Anforderungen an die Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
    Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus, daß wegen der nicht ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung eines wesentlichen Bestandteils des entscheidenden Teils des angegriffenen Anordnungsbeschlusses dieser den Klägern gegenüber nicht wirksam bekanntgegeben ist (Beschlüsse vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - [RdL 1960, 166] und 12. April 1978 - BVerwG 5 B 65.76 -).

    In den überwiegenden Fällen dürfte sich ein derartiger Ausspruch ohnehin erübrigen, weil dann, wenn Bekanntmachungsmängel erkennbar werden, die öffentliche Bekanntmachung jederzeit nachgeholt werden kann, mit der Folge, daß die insoweit Betroffenen die nachgeholte Bekanntmachung gegen sich gelten lassen müssen (vgl. den angeführten Beschluß vom 28. Dezember 1959 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
    Darüber hinaus ist durch § 134 Abs. 2 FlurbG dafür Sorge getragen, daß betroffene Teilnehmer, die erst nachträglich auf andere Weise von der Verfahrensanordnung Kenntnis nehmen, keine Rechtsbeeinträchtigungen erleiden (vgl. BVerwGE 21, 91 und den vorangeführten Beschluß vom 12. April 1978).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
    Dabei ist - sofern die Kläger, ungeachtet des Ergebnisses der Revision der übrigen Teilnehmer, die gegen die streitbefangene Verfahrensanordnung Anfechtungsklage erhoben haben (Az.: BVerwG 5 C 9.82), ihr Begehren weiterverfolgen - zunächst festzustellen, ob und wann sie Kenntnis von der Gebietsbegrenzung und damit ihres Betroffenseines von der angegriffenen Anordnung erhalten haben.
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
    Während die Verlautbarung von Rechtsnormen eine den Betroffenen zugängliche und erkennbare Verkündung erfordert, die dem Bürger gestattet, sich Kenntnis vom Inhalt des Gesetzes zu verschaffen (BVerfGE 16, 6 [17], BVerwGE 17, 192 [193], Urteile vom 11. Februar 1972 - BVerwG 7 C 37.69 - [VerwRspr. 24, 209], und 18. April 1975 - BVerwG 7 C 41.73 - [Buchholz 401.84 BenGeb Nr. 25]), hat die unvollständige oder nicht ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses in einer Flurbereinigungsgemeinde nur zur Folge, daß der Flurbereinigungsbeschluß den (potentiellen) Teilnehmern dieser Gemeinde, in denen beteiligte Grundstücke liegen, nicht wirksam bekannt gegeben ist.
  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
    Während die Verlautbarung von Rechtsnormen eine den Betroffenen zugängliche und erkennbare Verkündung erfordert, die dem Bürger gestattet, sich Kenntnis vom Inhalt des Gesetzes zu verschaffen (BVerfGE 16, 6 [17], BVerwGE 17, 192 [193], Urteile vom 11. Februar 1972 - BVerwG 7 C 37.69 - [VerwRspr. 24, 209], und 18. April 1975 - BVerwG 7 C 41.73 - [Buchholz 401.84 BenGeb Nr. 25]), hat die unvollständige oder nicht ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses in einer Flurbereinigungsgemeinde nur zur Folge, daß der Flurbereinigungsbeschluß den (potentiellen) Teilnehmern dieser Gemeinde, in denen beteiligte Grundstücke liegen, nicht wirksam bekannt gegeben ist.
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
    Während die Verlautbarung von Rechtsnormen eine den Betroffenen zugängliche und erkennbare Verkündung erfordert, die dem Bürger gestattet, sich Kenntnis vom Inhalt des Gesetzes zu verschaffen (BVerfGE 16, 6 [17], BVerwGE 17, 192 [193], Urteile vom 11. Februar 1972 - BVerwG 7 C 37.69 - [VerwRspr. 24, 209], und 18. April 1975 - BVerwG 7 C 41.73 - [Buchholz 401.84 BenGeb Nr. 25]), hat die unvollständige oder nicht ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses in einer Flurbereinigungsgemeinde nur zur Folge, daß der Flurbereinigungsbeschluß den (potentiellen) Teilnehmern dieser Gemeinde, in denen beteiligte Grundstücke liegen, nicht wirksam bekannt gegeben ist.
  • BVerwG, 11.02.1972 - VII C 37.69

    Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Aushangs von Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
    Während die Verlautbarung von Rechtsnormen eine den Betroffenen zugängliche und erkennbare Verkündung erfordert, die dem Bürger gestattet, sich Kenntnis vom Inhalt des Gesetzes zu verschaffen (BVerfGE 16, 6 [17], BVerwGE 17, 192 [193], Urteile vom 11. Februar 1972 - BVerwG 7 C 37.69 - [VerwRspr. 24, 209], und 18. April 1975 - BVerwG 7 C 41.73 - [Buchholz 401.84 BenGeb Nr. 25]), hat die unvollständige oder nicht ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses in einer Flurbereinigungsgemeinde nur zur Folge, daß der Flurbereinigungsbeschluß den (potentiellen) Teilnehmern dieser Gemeinde, in denen beteiligte Grundstücke liegen, nicht wirksam bekannt gegeben ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Dem entspricht, dass die öffentliche Bekanntgabe nur die konkret-individuelle Bekanntgabe an jeden Einzelnen ersetzen und keine weitergehenden Wirkungen als diese haben soll (BVerwG, Urt. v. 28.10.1982 - 5 C 46/81 - juris Rn. 23) und eine solche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 1 LVwVfG die Möglichkeit, die Übereinstimmung von Ausfertigung und Original des Verwaltungsakts zu überprüfen, nicht eröffnet.
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 9/17

    Abschlag; Aufwuchs; Ausschlussgrund; Befangenheit; besonders anerkannter

    Denn wer trotz fehlerhafter öffentlicher Bekanntmachung des entscheidenden Teils eines Einleitungsbeschlusses auf andere Weise sichere Kenntnis vom Ergehen des Beschlusses und seines Betroffenseins hiervon erlangt, muss sich so behandeln lassen, als sei der Beschluss wirksam öffentlich bekannt gemacht worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1982 - 5 C 46.81 - RdL 1982, 69 = juris Rn. 25).

    Wird der Verwaltungsakt einem (potenziell) davon Betroffenen nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben, so wird er nur diesem gegenüber nicht wirksam (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 23; vom 15.12.1983 - 5 C 26.83 - BVerwGE 68, 290 = juris Rn. 35).

    In einem solchen Fall ist eine Klage des betreffenden Teilnehmers auf Feststellung, dass er selbst von dem angeordneten Verfahren nicht betroffen ist, statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 18).

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Das Flurbereinigungsgericht hat auch nicht verkannt, daß trotz einheitlicher Durchführung verschiedener Verfahrensarten die Anordnungsvoraussetzungen für jedes der beteiligten Verfahren gesondert vorliegen müssen, weil davon nicht nur die Begrenzung des Verfahrensgebietes und der Kreis der Betroffenen, sondern auch das Verfahrensziel, der Grad der Betroffenheit der Beteiligten, das Ausmaß des Landverlustes und die Entschädigungsart abhängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 46.81 - <RdL 1983, 69> sowie die vorbezeichneten Entscheidungen).
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