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   BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 47.02   

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BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 47.02 (https://dejure.org/2004,2990)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 5 C 47.02 (https://dejure.org/2004,2990)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 5 C 47.02 (https://dejure.org/2004,2990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BSHG § 111 Abs. 2 a. F.
    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe, Umfang der -; erstattungsrechtliches Rechtsverhältnis, keine Auswirkung einer Rechtsänderung auf ein bereits abgeschlossenes -.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG (F. 1993, 1996) § 111 Abs. 2
    "Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe, Umfang der -; erstattungsrechtliches Rechtsverhältnis, keine Auswirkung einer Rechtsänderung auf ein bereits abgeschlossenes -

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Bagatellgrenze für die Kostenerstattung bei Sozialhilfeleistungen an Mitglieder eines Haushalts; Folgen einer Gesetzesänderung auf erstattungsrechtliche Rechtsverhältnisse; Bestimmung des Abschlusses von erstattungsrechtlichen Rechtsverhältnissen; ...

  • Judicialis

    BSHG § 111 Abs. 2 (F. 1993, 1996)

  • bund.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG (F. 1993, 1996) § 111 Abs. 2
    "Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; Umfang der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; keine Auswirkung einer Rechtsänderung auf ein bereits abgeschlossenes erstattungsrechtliches Rechtsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 858
  • DVBl 2005, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 10/17 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    In den dort aufgeführten Fällen sollen mithin Erstattungsansprüche nicht in Betracht kommen; ob es sich bei der sog Bagatellgrenze um einen Ausschlusstatbestand, der den Erstattungsanspruch erst gar nicht zum Entstehen bringt (BVerwG vom 13.5.2004 - 5 C 47/02 - RdNr 17; Schiefer in Oestreicher/Decker, SGB II/SGB XII, Stand 1/05, § 110 SGB XII RdNr 7, 17; Böttiger in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 110 RdNr 28) oder - wofür wohl weniger spricht - um eine bloße Einrede des Erstattungspflichtigen handelt, die einem Erstattungsbegehren entgegengehalten werden kann (Leistungsverweigerungsrecht, so Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl 2018, § 110 RdNr 15) , kann hier dahinstehen.
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 51.02

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe;

    In seinem Urteil vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 5 C 47.02 hat der Senat entschieden, dass der mit Wirkung zum 1. August 1996 eingefügte § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG keine Anwendung findet auf Erstattungsverhältnisse, die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits abgeschlossen waren.

    Dazu hat der Senat in seinem heute ergangenen Urteil im Verfahren BVerwG 5 C 47.02 ausgeführt (S. 5 f. des Urteils): .

    Hierzu hat der Senat in seinem heutigen Urteil im Verfahren BVerwG 5 C 47.02 festgestellt: .

  • LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16

    Die Bagatellklausel des § 110 Abs. 2 Satz 1 SGB XII steht auch einem

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Regelung dazu führt, dass ein Erstattungsanspruch materiell-rechtlich erst gar nicht entsteht (so Böttiger in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 110 Rn. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 47/02, NVwZ 2004, 858 f.), oder ob sie dem erstattungspflichtigen Träger lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht zugesteht (so Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 110 Rn. 11).
  • VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 1 K 19.221

    Heilung eines rechtswidrigen Gebührenbescheides

    Es entspreche ständiger Rechtsprechung in allen Gerichtsbarkeiten, dass bei Abwesenheit einer ausdrücklichen Übergangsregelung ein Rechtsverhältnis allein dem Recht unterstehe, dass zum Zeitpunkt seiner Entstehung gegolten habe (BVerwG, U.v. 13.5.2004 - 5 C 47/02 - juris Rn. 11; BFH, U.v. 8.11.2006 - X R 45/02 - juris Rn. 22; BSG, U.v. 24.3.2009 - B 8 SO 34/07 R - juris Rn.9; BGH, U.v. 18.10.1965 - II ZR 36/64 - juris Rn. 8; BAG, U.v. 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 - juris Rn. 16; VG Würzburg, U.v. 14.5.2019 - W 1 K 19.455 - juris Rn. 29 f.; VG Augsburg, U.v. 12.4.2018 - Au 2 K 17.1265 - juris Rn. 52 f.; BT-Drs.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 7/10

    Sozialhilfe

    Auch die Verwaltungsgerichte hätten die Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts entsprechend interpretiert (BVerwG, Urteile vom 13.05.2004 - 5 C 51/02 und 5 C 47/02).
  • SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder

    Ganz in Übereinstimmung damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht die weitere Anwendung alten Rechts auf "abgeschlossene Erstattungsvorgänge" befürwortet, jedenfalls soweit es sich um materiell-rechtliche Regelungen handelt (vgl. BVerwG, Urtl. v. 13.05.2004, Az.: 5 C 47/02, dort ging es um die Einführung der Bagatellgrenze in § 111 Abs. 2 BSHG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Insbesondere lassen die von der Vorinstanz herangezogenen allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Rechts (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.05.1988 - X R 63/82 - BVerwG, Urt. v. 13.05.2004 - BVerwG 5 C 47.02 - OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 12 A 2233/06 - ausführlich NdsOVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 - alle zit. nach JURIS) eine (fortwirkende) eine Anwendung des § 151 Abs. 3 WG LSA a. F. mit der Folge, dass trotz Entstehens der sachlichen Beitragspflicht am 4. September 2009 auf die unter der Geltung des WG LSA a. F. begründete "wasserrechtliche Pflichtenstellung" der Gemeinde abzustellen ist, nicht zu, weil dieses Rechtsverhältnis nach Auffassung des Senats mit Blick auf sich verändernde wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen jederzeit einer gesetzlichen Neuregelung zugänglich ist und damit als nicht unverrückbar feststehende Pflichtenlage einer Anpassung unterliegen kann.
  • VG Augsburg, 09.12.2014 - Au 3 K 14.1269

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; anwendbare Rechtslage; Rechtmäßigkeit der

    Grund hierfür ist, dass den Änderungen der Rechtslage zum Dezember 2013 keine (echte) Rückwirkung auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits abgeschlossene Sachverhalte - wie hier die Kostenbeitragspflicht der Klägerin von April bis August 2013 - zukommen kann; eine solche war ausweislich des Wortlauts der Inkrafttretensregelungen seitens des Normgebers auch nicht intendiert (vgl. VG Minden, U.v. 13.12.2013 - 6 K 522/11 - juris Rn. 28; vgl. allg. BVerwG, U.v. 13.5.2004 - 5 C 47/02 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 12.04.2018 - Au 2 K 17.1265

    Zeitlicher Anwendungsbereich der Doppelanrechnung von Zeiten einer besonderen

    Von einer derart weitreichenden Folge ist jedoch ohne ausdrückliche Anordnung des Gesetzgebers bzw. einer entsprechenden Erläuterung in der amtlichen Begründung nicht auszugehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 13.5.2004 - 5 C 47.02 - juris Rn. 18; a.A. VGH BW, B.v. 14.2.2017 - 4 S 2079/16 - juris Rn. 12-14).
  • VG Augsburg, 09.12.2014 - Au 3 K 14.1268

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; anwendbare Rechtslage; Rechtmäßigkeit der

    Grund hierfür ist, dass den Änderungen der Rechtslage zum Dezember 2013 keine (echte) Rückwirkung auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits abgeschlossene Sachverhalte - wie hier die Kostenbeitragspflicht des Klägers von April bis August 2013 - zukommen kann; eine solche war ausweislich des Wortlauts der Inkrafttretensregelungen seitens des Normgebers auch nicht intendiert (vgl. VG Minden, U.v. 13.12.2013 - 6 K 522/11 - juris Rn. 28; vgl. allg. BVerwG, U.v. 13.5.2004 - 5 C 47/02 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 17.1202

    Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Anrechnung von Einsatzzeiten bei besonderen

  • VG Halle, 30.04.2012 - 3 A 865/10

    Anschlusszwang an die Niederschlagswasserentsorgung; Zulässigkeit einer Zisterne

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - 12 A 1534/09

    Anwendung des § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der hierauf beruhenden

  • SG Frankfurt/Main, 19.03.2009 - S 30 SO 13/06

    Sozialhilfe - Kostenerstattung durch überörtlichen Sozialhilfeträger nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 16 A 1618/06

    Vereinbarkeit der Änderung einer sozialhilferechtlichen Regelung zur örtlichen

  • VG Saarlouis, 08.05.2006 - 3 K 178/05

    Kostenerstattung nach § 107 BSHG; Einrede der Verjährung hinsichtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 A 5085/04
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