Rechtsprechung
BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige Unterbringung - Begriff der elterlichen Wohnung vor dem Hintergrund der Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte - Wesensmäßiger Zusammenhang der auswärtigen Unterbringung des Auszubildenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 12 Abs. 2 S. 1, S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 74, 260
- NVwZ 1987, 596
- FamRZ 1986, 1157
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51
Angestelltenverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Der allgemeine Gleichheitssatz gibt der rechtsprechenden Gewalt nicht die Befugnis, ein Gesetz unter dem Gesichtspunkt "allgemeiner Gerechtigkeit" nachzuprüfen und damit ihre Auffassung von Gerechtigkeit derjenigen des Gesetzgebers zu substituieren (BVerfGE 3, 162 ; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 48.75
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der hier als Prüfungsmaßstab allein in Betracht kommt, läßt dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen (vgl. BVerfGE 29, 337 ; 55, 72 , jeweils mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ). - BVerwG, 23.11.1983 - 5 B 121.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Die vom Senat bisher offengelassene Frage, ob der erhöhte Bedarf nach dieser Vorschrift anerkannt werden kann, wenn zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern (dem überlebenden Elternteil) ein Eltern-Kind-Verhältnis nicht mehr besteht (s. dazu die Urteile vom 15. November 1979 und 5. Mai 1983 sowie Beschluß vom 23. November 1983 - BVerwG 5 B 121.82 -), ist deshalb zu verneinen.
- BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83
Beschädigten-Grundrente - Einkommen - Heimkehrerstiftung - Grundrentenbetrag - …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 ; 45, 376 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 -). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Härten und Ungerechtigkeiten für einzelne müssen deshalb grundsätzlich in Kauf genommen werden (s. etwa BVerfGE 17, 1 ; 63, 119 ; BVerwGE 55, 54 ). - BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 68.76
Studierender - Wohnung bei Elternteil - Auszubildender - Ausbildungsförderung - …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Härten und Ungerechtigkeiten für einzelne müssen deshalb grundsätzlich in Kauf genommen werden (s. etwa BVerfGE 17, 1 ; 63, 119 ; BVerwGE 55, 54 ). - BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 65.77
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Dabei ist, wie das Berufungsgericht ebenfalls nicht verkannt hat, mit "Eltern" auch ein Elternteil gemeint, wenn der andere Elternteil, wie im vorliegenden Fall der Vater der Klägerin, verstorben ist (BVerwG, Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 -). - BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64
Unterhalt II
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 ; 45, 376 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 -). - BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70
Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der hier als Prüfungsmaßstab allein in Betracht kommt, läßt dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen (vgl. BVerfGE 29, 337 ; 55, 72 , jeweils mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ). - BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 ; 45, 376 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 -). - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81
Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren …
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung
Er betrifft vielmehr persönliche und familiäre Gegebenheiten, die sich in ihren Auswirkungen auf das Ausbildungsverhältnis von den oben angeführten Beispielen nicht unterscheiden und daher bei der Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG ebenfalls außer Betracht bleiben müssen (vgl. BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84]).Sind schon bei der Entscheidung, ob der Auszubildende den erhöhten Bedarf für eine auswärtige Unterbringung beanspruchen kann, Härtefälle über die abschließende Regelung in § 12 Abs. 3 BAföG hinaus nicht berücksichtigungsfähig (vgl. BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84]), dann können Auszubildende, die sich auf solche Härtefälle berufen, bei der von denselben Anforderungen abhängigen Entscheidung über die Leistung von Ausbildungsförderung dem Grunde nach ebenfalls nicht privilegiert werden.
- BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern
Unter dem Begriff "Wohnung der Eltern" im Ausbildungsförderungsrecht sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, unabhängig davon, ob sie willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen, oder ob zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern noch ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (BVerwGE 74, 260 ff.; Urteil des Senats vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - ).Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich offengelassen, ob dieser Begriff auch darin zu bejahen wäre, wenn die Eltern aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit haben, über ihre Wohnverhältnisse frei zu bestimmen, wie beim Aufenthalt in einem Pflegeheim oder in einer vergleichbaren Lage (Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - ), und wenn das Wohnen des Auszubildenden bei seinen Eltern an solchen oder anderen rechtlichen Hindernissen, wie sie in Tz. 12.2.6 BAföGVwV seit ihrer Fassung vom 31. Juli 1980 (GMBl. S. 358) angeführt sind, scheitert (BVerwGE 74, 260 ).
- BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98
Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten
Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Gestaltungsfreiheit im Bereich der darreichenden (gewährenden) Verwaltung weitergeht als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. ua. BVerfG 26. April 1988 - 1 BvL 84/86 - BVerfGE 78, 104, 121; BSG 17. Dezember 1991 - 13 RJ 3/91 - BSGE 70, 62, 67; BVerwG 12. Juni 1986 - 5 C 48.84 - BVerwGE 74, 260, 264).
- BFH, 12.12.2002 - III R 33/01
Zeitliche Beschränkung in Investitionszulagengesetzen
Er darf seine Leistungen lediglich nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, also willkürlich verteilen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 12. Februar 1964 1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210, 216, m.w.N.;… Urteile des BFH vom 9. Mai 1996 III R 198/90, BFH/NV 1997, 148;… vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, 1512, m.w.N.;… Beschlüsse vom 16. Januar 1996 X B 138/95, BFH/NV 1996, 402; vom 29. März 2000 IX B 111/98, BFHE 191, 373, BStBl II 2000, 352, 353;… vom 27. März 2001 X B 142/00, BFH/NV 2001, 1240, 1241; ferner Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12. Juni 1986 5 C 48.84, BVerwGE 74, 260, 264, m.w.N.). - BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung
Es ist vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden, daß der Verordnungsgeber in der Heilhilfsberufeverordnung von der gerade für das Ausbildungsförderungsrecht anerkannten Befugnis des Normgebers zum Erlaß typisierender, generalisierender und pauschalierender Regelungen (vgl. BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84] mit weiteren Nachweisen) Gebrauch gemacht und die Krankenpflegeschulen wie die Schulen für Krankenpflegehilfe förderungsrechtlich insgesamt - unbeschadet der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses - den Schulen zugeordnet und den Berufsfachschulen gleichgestellt hat (…vgl. auch Ramsauer/Stallbaum, Bundesausbildungsförderungesetz, 2. Aufl. 1988, § 7 RdNr. 9;… Wilts in Rothe/Blanke, a.a.O., § 2 RdNr. 25 ). - BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht
Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität sind zwar grundsätzlich geeignet, typisierende, generalisierende und pauschalierende Regelungen zu rechtfertigen, die der Bewältigung von Massenverwaltungsvorgängen dienen sollen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. und 13. Februar 1986 - BVerwG 5 B 44.85 und 149.84 -sowie BVerwGE 74, 260 ). - OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08
Anspruch eines wegen unzumutbarer schwerwiegender sozialer Gründe nicht bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter dem Begriff "Wohnung der Eltern" grundsätzlich die Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, und zwar unabhängig davon, ob sie willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen, oder ob zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern noch ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (…BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 5 C 68.88 -, NVwZ 1992, 887; Urt. v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 -, BVerwGE 74, 260). - VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
Ausbildungsförderung für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen
Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Vater der Antragstellerin erneut geheiratet hätte, der neue Ehepartner die Aufnahme der Antragstellerin in die Wohnung berechtigt ablehnen würde und der Vater der Antragstellerin zum Zusammenleben mit seinem neuen Ehepartner verpflichtet wäre (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 - BVerwGE 76, 260, U.v. 27.2.1992 - 5 C 68.88 - NVwZ 1992, 887;… OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 25 f.).Soweit der Bevollmächtigte der Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abstellt, übersieht er, dass dieser Grundsatz das Verwaltungshandeln im Bereich der Eingriffsverwaltung leitet, dem Gesetzgeber hingegen bei der Ausgestaltung der Leistungsverwaltung regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt, den in erster Linie der Gleichheitssatz verfassungsrechtlich determiniert (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 - BVerwGE 76, 260).
- VGH Bayern, 26.01.2011 - 12 B 10.2406
Ausbildungsförderung für Besuch der 11. Klasse - elterliche Wohnung
Andere, zum Beispiel soziale Gründe wie die Erwerbstätigkeit der Eltern oder des alleinstehenden Elternteils oder beengte Wohnverhältnisse, die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirken, sind daher förderungsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig (vgl. BVerwG vom 12.6.1986 BVerwGE 74, 260/262 zu der vergleichbaren Regelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG vom 9.4.1976 - BGBl I S. 989; Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: März 2010, RdNr. 16.1.2 zu § 2;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, RdNr. 54 zu § 2).Das allgemeine Gebot der Gleichbehandlung lässt dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit im Grundsatz eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, der nur durch das Willkürgebot Grenzen gezogen sind (vgl. BVerfG vom 18.7.2005 NVwZ 2006, 559/564; BVerwG vom 12.6.1986 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02
Schüler-BAföG - auswärtige Unterbringung aus sozialen Gründen
b) Nach der Rechtsprechung des BVerwG sind unter dem Begriff "Wohnung der Eltern" im Ausbildungsförderungsrecht grundsätzlich die Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, unabhängig davon, ob sie Willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen, oder ob zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern noch ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (BVerwGE 74, 260;… Urt. v. 27.2.1992, NVwZ 1992, 887). - OVG Niedersachsen, 15.12.1992 - 10 L 5242/91
Mutter; Vater; Auszubildender; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Wohnung der …
- BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern
- VG Minden, 29.11.2001 - 9 K 946/01
Anspruch auf Anerkennung des erhöhten Bedarfs für nicht bei ihren Eltern wohnende …
- BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf …
- BVerwG, 05.01.1993 - 11 B 51.92
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
- BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 11.86
Ausbildungsförderung: Ausschließliches ausbildungsbedingtes Wohnen nicht bei den …
- BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 105.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Anrechnung von Einkommen - Ehegatteneinkommen
- BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 494/98
Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 491/98
Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2003 - 7 S 1652/02
Wohnung der Eltern - Wohnung des Lebenspartners der Mutter des Auszubildenden
- BVerwG, 17.03.2017 - 5 B 78.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 6 B 2.08
Keine erweiternde Auslegungsmöglichkeit von BAföG § 2 Abs. 1 a S. 1 Nr. 1; …
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
Insolvenzschutz - Zeitwertfaktor - Dynamisierungspflicht
- BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarf für den Lebensunterhalt - auswärtige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 12 A 2601/11
Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für den Besuch der 12. Klasse …
- BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anrechnung von …
- BVerwG, 19.08.1993 - 3 C 17.91
Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge nach der …
- BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 31.86
- BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 44.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte - …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 86.85
Bafög - Ausbildungsförderung - Schüler - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 77.85
Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 73.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 80.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 72.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 29.11.2000 - 3 B 116.00
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob der Ankauf eines Gebäudes gleichbedeutend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 79.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 75.85
Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 83.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 85.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 78.85
Frage, ob der Besuch einer Fachschulklasse nach dem …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 81.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 82.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 69.89
Bestimmung der Höhe einer im Rahmen der Milchkontingentierung zu bescheinigenden …
- BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 5.86
Bedarfssatz für auswärtig wohnende Schüler - Begriff des …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 76.84
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungesetz (BAföG) für Schüler …
- BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
Streit über eine Zielmengenberechnung - Vornahme einer Baumaßnahme zur Erhöhung …
- BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 31.87
Höhe der Schülerförderung bei wiederholter Antragsstellung nach Inkraftreten des …
- BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 19.87
Anwendbarkeit des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf einen Schüler - …
- BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 4.86
Ausbildungsförderung - Übergangsregelung - Bedarfssatz von Schülern
- BVerwG, 18.06.1987 - 5 B 71.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 45.86
Bedarfssatz auswärtig wohnender Schüler nach dem …
- BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 16.87
Anwendbarkeit eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf einen Schüler …
- VG Stuttgart, 14.02.2008 - 11 K 347/07
Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe unter Einschluss eines erhöhten Bedarfs …
- BVerwG, 22.06.1987 - 5 B 17.87
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 18.06.1987 - 5 B 138.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erreichbarkeit einer …
- VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
Ausbildungsförderung für Besuch des Gymnasiums
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - 5 L 50/93
Wohnung der Eltern; Ausbildungsförderung
- VG München, 19.12.2005 - M 3 E L 05.20578
- VG Sigmaringen, 26.01.2011 - 1 K 16/11
Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten in Baden-Württemberg als …
- VG Göttingen, 11.11.2008 - 2 A 62/07
Ausbildungsförderung; Ausbildungsstätte, zumutbare; Wohnung der Eltern
- OVG Niedersachsen, 17.01.1991 - 14 A 294/88
Gewährung von Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Rechtsprechung
BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 48.84 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
BAföG § 7 Abs. 2 S. 2
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausnahmevorschrift - Auffangtatbestand - Ergänzung - Billigkeit
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 57
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76
Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen - …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 48.84
"... Die Vorschrift [des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG in der Fassung des 7. BAföG -Änderungsgesetzes vom 13.7.81, BGBl. I S. 625] begründet einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern.: Schon unter der Geltung dieser Vorschrift in ihrer vor der Änderung durch das 7. BAföG -Änderungsgesetz geltenden Fassung, nach der eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit schon dann eröffnet war, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies rechtfertigten, war nach der ständ. Rechtspr. des BVerwG § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG als Ausnahmebestimmung vor allem den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, eine berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder in denen der Auszubildende, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [336]..).
Rechtsprechung
BVerwG, 06.10.1986 - 5 C 48.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BVerwG, 13.02.1986 - 5 C 48.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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