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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77   

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BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77 (https://dejure.org/1978,286)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1978 - 5 C 49.77 (https://dejure.org/1978,286)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - 5 C 49.77 (https://dejure.org/1978,286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare Ausbildungsstätte - Schulwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG § 12 Abs. 2 S. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 198
  • FamRZ 1979, 540
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 39/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe -

    Insoweit sind in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als Differenzierungskriterien angesehen worden: Unterschiedliche Aufnahmebedingungen und Prüfungsvoraussetzungen oder organisatorische Gestaltungen (BVerwG Urteil vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354, 357) , unterschiedliche weltanschauliche oder konfessionelle Prägungen (BVerwG Urteil vom 14.12.1978 - V C 49.77 - BVerwGE 57, 198, 200; VG Würzburg Urteil vom 22.10.2015 - W 3 K 14.385 - juris RdNr 17; s auch Pesch in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl 2014, § 2 RdNr 62) oder mit einem nicht unerheblichen Anteil über den üblichen Fächerkanon hinausgehende sprach- oder berufsspezifische Unterrichtsangebote, die der Schule insgesamt ihre Prägung geben (Bayerischer VGH Beschluss vom 18.5.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris RdNr 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 12 S 2630/15

    Ausbildungsförderung für den Besuch des 10. Schuljahres eines auswärtigen

    Der Begriff der Zumutbarkeit knüpft an objektive Gegebenheiten, an die Art der Ausbildungsstätte, an (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris; BVerwG, Urteile vom 15.12.1988 - 5 C 9.85 - BVerwGE 81, 81, und vom 14.12.1978 - V C 49.77 - BVerwGE 57, 198).

    Hierbei kann von Bedeutung sein, dass die besuchte Ausbildungsstätte eine konfessionelle oder weltanschauliche Prägung besitzt und der Auszubildende seine Ausbildung hieran orientiert (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.1988 - a.a.O. -, und vom 14.12.1978 - a.a.O - ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.1990 - 7 S 2242/89 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris; so auch Textziffer 2.1a. 8 der für das Gericht unverbindlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG - BAföGVwV 1991 vom 15.10.1991 - GMBl. S. 770 -, zuletzt geändert durch die BAföGÄndVwV 2013 vom 13.11.2013 - GMBl. Nr. 55/56, S. 1094).

    Insbesondere bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der Frage, ob das von der Klägerin besuchte Gymnasium einerseits und die in Betracht kommenden staatlichen Gymnasien andererseits miteinander unvereinbare Bildungsziele weltanschaulicher oder konfessioneller Prägung verfolgen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.12.1978 - a.a.O. -) bzw. ob die Angebote religiöser Prägung überhaupt unmittelbar mit der Ausbildung verbunden sind oder nur neben der Ausbildung angeboten werden (vgl. dazu VG München, Urteil vom 08.11.2012 - M 15 K 12.920 - juris).

    Eine wesentliche Beeinträchtigung der Ausbildung kann nur dann angenommen werden, wenn durch den Wechsel der Ausbildungsstätte das Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet erscheint (BVerwG, Urteil vom 14.12.1978 - a.a.O. - Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage, 2016, § 2 Rn. 61).

    Das Maß der zumutbaren Beeinträchtigung wäre vorliegend nicht überschritten, da die Klägerin bei einem Schulwechsel zu Beginn des 10. Schuljahres noch die letzten drei Schuljahre in dem von der Wohnung des Vaters aus erreichbaren Gymnasium hätte absolvieren können (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 14.12.1978 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 12 S 1098/17

    Ausbildungsförderung für Besuch des 11. Schuljahres; zumutbare Ausbildungsstätte

    Der Begriff der Zumutbarkeit knüpft an objektive Gegebenheiten, an die Art der Ausbildungsstätte, an (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris; BVerwG, Urteile vom 15.12.1988 - 5 C 9.85 - BVerwGE 81, 81, und vom 14.12.1978 - V C 49.77 - BVerwGE 57, 198).

    Hierbei kann von Bedeutung sein, dass die besuchte Ausbildungsstätte eine konfessionelle oder weltanschauliche Prägung besitzt und der Auszubildende seine Ausbildung hieran orientiert (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.1988 - 5 C 9.85 - BVerwGE 81, 81, und vom 14.12.1978 - V C 49.77 - BVerwGE 57, 198; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.1990 - 7 S 2242/89 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris).

    Eine wesentliche Beeinträchtigung der Ausbildung kann nur dann angenommen werden, wenn durch den Wechsel der Ausbildungsstätte das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet erscheint (vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 14.12.1978 - V C 49.77 - juris Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2012 - 12 A 1088/11 - juris Rn. 8; Senatsurteil vom 04.04.2017 - 12 S 2630/15 - juris Rn. 37; Pesch in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage, § 2 Rn. 61).

    Dass nach den Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Auszubildenden beim Besuch eines Gymnasiums zwei Jahre vor Abschluss des Ausbildungsabschnitts ein Wechsel der Ausbildungsstätte wegen der damit verbundenen wesentlichen Beeinträchtigung der Ausbildung nicht mehr zugemutet wird (vgl. Tz 2.1a.15 BAföGVwV), kann als Niederschlag allgemeiner Erfahrung gelten, macht die Regelung praktikabel und dient der Wahrung des Gleichheitssatzes (BVerwG, Urteil vom 14.12.1978 - V C 49.77 - juris Rn. 22; Senatsurteil vom 04.04.2017 - 12 S 2630/15 - juris Rn. 37).

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   BVerwG, 03.05.1979 - 5 C 49.77   

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BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1979 - 5 C 49.77 (https://dejure.org/1979,11344)
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