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   BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80   

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BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80 (https://dejure.org/1982,1374)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1982 - 5 C 49.80 (https://dejure.org/1982,1374)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - 5 C 49.80 (https://dejure.org/1982,1374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Förderungsart - Fachrichtungswechsel - Zivildienst - Zurückstellung - Dauer - Förderung des Aufbaustudienganges Wirtschaftspädagogik nach berufsqualifizierendem Abschluss des Fachhochschulstudienganges Betriebswirtschaft ausschließlich in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 613
  • FamRZ 1982, 739
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 63.76

    Abschluss der vorangegangenen Ausbildung als Voraussetzung der Förderung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80
    Ist die bisherige Ausbildung abgeschlossen, ist ein Fachrichtungswechsel nicht mehr möglich (vgl. BVerwGE 54, 191 [193]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80
    Nach dieser Neufassung der Vorschrift ist ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nicht nur für eine - die Erstausbildung im engeren Sinne -, sondern darüber hinaus auch für eine insoweit nicht anders behandelte zusätzliche Ausbildung dann gegeben, wenn durch die erste Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht ausgeschöpft war (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 57.79 - FamRZ 1981, 1011).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80
    Allerdings sind bei der vorliegenden Verpflichtungsklage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts materielle Rechtsänderungen nach der Behördenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 29, 304 [305]; 41, 227 [230] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80
    Nur eine evidente Unsachlichkeit führt zu einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 18, 121 [124 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80
    Allerdings sind bei der vorliegenden Verpflichtungsklage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts materielle Rechtsänderungen nach der Behördenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 29, 304 [305]; 41, 227 [230] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 64.76

    Ausbildungsförderung - Auszubildende - Hochschulzugangsberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80
    Daß die hier maßgebende Regelung der Voraussetzungen für die jeweils anzuwendende Förderungsart verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 64.76 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 8) entschieden und ausgeführt: Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht verletzt.
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06

    Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

    Ein solcher kann allenfalls dann nach § 7 Abs. 1 BAföG förderungsfähig sein, wenn zwei Ausbildungsteile trotz des mit der Beendigung des ersten Teils der Ausbildung verbundenen Erwerbs einer Berufsqualifikation zu einem Studiengang gehören und eine einheitliche Prüfungsordnung aufweisen (BVerwG, Urt. v. 14.1.1982, FamRZ 1982, 739; vgl. auch Tz. 7.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 7 BAföG).

    Diese Voraussetzung liegt hier jedoch ebenfalls vor, obwohl es sich um einen konsekutiven Studiengang handelte, bei dem - um nach § 7 Abs. 1 BAföG förderungsfähig zu sein - beide Abschnitte zu e i n e m Studiengang gehören müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.1.1982, FamRZ 1982, 739).

  • VG Köln, 23.06.2005 - 26 K 7064/04
    vgl. ebenso Blanke, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Januar 2005, § 7 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; einen solchen Fall in Betracht ziehend auch: BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49/80 -, FamRZ 1982, 739 ff. und OVG NRW, Beschluss vom 24. November 1994 - 16 A 2319/94.

    Ihm liegt insbesondere mit der zitierten Prüfungsordnung eine einheitliche Prüfungsordnung zugrunde, die für alle inhaltlich und zeitlich abgestuften Teile der Ausbildung gilt, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49/80 -, a.a.O., das dies als wesentliches Merkmal der zu einem Studiengang integrierten Ausbildungsgänge bezeichnet.

    vgl. so BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49/80 -, a.a.O. und Blanke, in: Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen.

  • VG Köln, 04.10.2005 - 25 K 10127/03

    Voraussetzung für die Gewährung eines Teilerlasses i.R. der Rückzahlung eines

    vgl. ebenso Blanke, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Januar 2005, § 7 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; einen solchen Fall in Betracht ziehend auch: BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49.80 -, FamRZ 1982, 739 ff. und OVG NRW, Beschluss vom 24. November 1994 - 16 A 2319/94 -.

    Ihm liegt insbesondere mit der zitierten Prüfungsordnung eine einheitliche Prüfungsordnung zugrunde, die für alle inhaltlich und zeitlich abgestuften Teile der Ausbildung gilt, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49.80 -, a.a.O., das dies als wesentliches Merkmal der zu einem Studiengang integrierten Ausbildungsgänge bezeichnet.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49.80 -, a.a.O., und Blanke, in: Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen.

  • VG Köln, 24.09.2004 - 25 K 1885/02

    Voraussetzungen für den Anspruch auf einen leistungsabhängigen Teilerlass gemäß §

    (Stand: September 2001), § 7 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; einen solchen Fall in Betracht ziehend auch: BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49.80 -, FamRZ 1982, 739 ff. und OVG NRW, Beschluss vom 24. November 1994 - 16 A 2319/94 -.

    Ihm liegt insbesondere mit der zitierten Prüfungsordnung eine einheitliche Prüfungsordnung zugrunde, die für alle inhaltlich und zeitlich abgestuften Teile der Ausbildung gilt, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49.80 -, a.a.O., das dies als wesentliches Merkmal der zu einem Studiengang integrierten Ausbildungsgänge bezeichnet.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 C 49.80 -, a.a.O., und Blanke, in: Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen.

  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Das ist stets dann der Fall, wenn durch eine Abschlußprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufes erfüllt oder beim Fehlen solcher Rechtsvorschriften die hierfür tatsächlich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt worden sind (Urteile vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - und vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - ).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88

    BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte

    Ob unter derartigen Voraussetzungen mehrere (Ausbildungs-)Teile trotz des mit der Beendigung des ersten Teils der Ausbildung verbundenen Erwerbs einer Berufsqualifikation eine einheitliche Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bilden (vgl. auch Tz. 7.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföGVwV - in ihrer insoweit seit dem 31. Juli 1980 (GMBl. S. 358) unveränderten Fassung), hat das Bundesverwaltungsgericht bisher ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 25)).
  • VG Köln, 12.07.2002 - 18 K 2877/00
    (Stand: September 2001), § 7 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 24.11.1994 - 16 A 2319/94 - offenlassend BVerwG, Urteil vom 14.01.1982 - 5 C 49/80 -, FamRZ 1982, 739 ff.

    vgl. wiederum Blanke, in: Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 14.01.1982 - 5 C 49/80 -, FamRZ 1982, 739 ff.

  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85

    Ausbildungsförderung - Abschluß - Berufsqualifizierung

    Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - ).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
    Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraus setzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - ).
  • OVG Bremen, 14.12.1982 - 2 BA 170/82

    Anspruch auf Förderung der Ausbildung an einer Fachschule für den kirchlichen

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 12 A 1051/13

    Voraussetzungen für einen leistungsabhängigen Teilerlass gemäß § 18b Abs. 2 S. 2

  • BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 85.88

    Grundanspruch auf Ausbildungsförderung - Erschöpfung des Anspruchs durch eine

  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 13.85
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 14.85
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 12 A 1159/13

    Prüfung des Ablaufs der Förderungshöchstdauer eines zuerst mit Darlehen

  • VG Köln, 15.08.2011 - 25 K 7344/09

    Voraussetzungen für den Anspruch auf einen leistungsabhängigen Teilerlass gemäß §

  • VG Arnsberg, 18.11.2009 - 10 K 2846/08

    Analoge Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1a BAföG bei Ablösung der alten Studiengänge

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