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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00   

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BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Verzugszinsen - Kostenverpflichtungserklärung - Zinsen

  • Judicialis

    SGB X § 61 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 61 Satz 2; BGB § 288 Abs. 2
    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden (Zinsen)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 139
  • NJW 2002, 1665 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 486
  • FamRZ 2002, 456 (Ls.)
  • DVBl 2002, 348
  • DÖV 2002, 340
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.

    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 71.81

    Anforderungen an den Anspruch auf Erstattungszinsen ab Empfang der

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 23.77

    Prozeßführung - Revisionsurteil - Berufungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5305/98

    Verzinsung von Erstattungsforderungen des Trägers der Sozialhilfe gegen den

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Zur Begründung des Zinsanspruches hat es unter Bezugnahme auf sein den übrigen Erstattungszeitraum betreffendes Urteil vom 19. Januar 1999 - 4 L 5305/98 - (FEVS 51, 175) im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84

    Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 70.83

    Verzugszinsen - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gegenseitigkeitsverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69

    Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht

  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verzugszinsen im öffentlichen Recht nur dann verlangt werden können, soweit es vertragliche Ansprüche betrifft; denn insoweit besteht kein entscheidender Unterschied zu bürgerlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. § 62 Satz 2 VwVfG, § 61 Satz 2 SGB X; BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2011 - 3 C 30.10 -, DVBl. 2011, 1224, und vom 20. September 2001 - 5 C 5.00 -, BVerwGE 115, 139, jeweils m. w. N.
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Für eine entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB gibt es bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als gesetzlichem Anspruch keine ausreichende Analogiebasis (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - BVerwGE 115, 139, 141 f.).
  • VG Düsseldorf, 29.01.2014 - 26 K 3079/13

    Rechtsweg; Feuerwehr; Beamte; Freizeitausgleich; Steuerabzug; Einkommenssteuer;

    BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 5 C 5/00 - BVerwGE 115, 139.

    Existiert schon dem Grunde nach im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher öffentlich-rechtlicher Geldforderungen regelmäßig kein Anspruch auf Verzugszinsen, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - NVwZ-RR 2012, 972 und vom 20. September 2001 a.a.O., sofern nicht - wie etwa in § 44 SGB I - eine gesonderte gesetzliche Regelung besteht, so gilt dies im Bereich der Beamtenbesoldung und -versorgung erst recht, weil dort der Ausschluss von Verzugszinsen gesetzlich angeordnet ist.

    Nach h.M. schließt § 3 Abs. 5 BBesG allerdings nicht die Geltendmachung eines konkreten (Verzugs-) Schadens wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) aus, BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 5 C 5/00 - BVerwGE 115, 139, m.w.N.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet; vielmehr können diese bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden (Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - BVerwGE 115, 139 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Für eine entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB gibt es bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als gesetzlichem Anspruch keine ausreichende Analogiebasis (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - BVerwGE 115, 139, 141 f.).
  • VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 18.1029

    Keine Benachteiligung im Sinne des AGG durch rechtswidrige Versetzung in den

    Ein Schadensersatzanspruch wegen Schuldnerverzugs scheitert zusätzlich daran, dass die Regelungen der §§ 286 ff. BGB über den Verzug im öffentlichen Recht - zumindest im Bereich gesetzlicher Ansprüche wie vorliegend - generell nicht entsprechend anwendbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 20.9.2001 - 5 C 5/00 - juris; U.v. 22.3.1990 - 2 C 33/87 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 3099/03

    Auslegung und rechtssystematische Betrachtung der in Art. 9 § 1 Abs. 1

    Existiert schon dem Grunde nach im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher öffentlich-rechtlicher Geldforderungen regelmäßig kein Anspruch auf Verzugszinsen, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 5 C 5.00 - DVBl. 2002, 348 f. m.w.N. (st. Rspr.), sofern nicht eine gesonderte gesetzliche Regelung besteht, so gilt dies im Bereich der Beamtenbesoldung erst recht, weil dort der Ausschluss von Verzugszinsen in § 3 Abs. 6 BBesG gesetzlich angeordnet ist.
  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 24/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Tod des Beamten - Vererbbarkeit des

    Ein entsprechender Verzinsungsanspruch kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn - bei gesetzlichen Leistungspflichten - ein solcher Anspruch ausdrücklich gesetzlich geregelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34/00 -, BVerwGE 114, 61 = juris, Rn. 10) oder wenn die zu verzinsende Geldleistungspflicht - bei vertraglichen Pflichten - eine Hauptleistungspflicht betrifft, die in einem Gegenseitigkeits- bzw. Austauschverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.2001 - 5 C 5/00 -, BVerwGE 115, 139 = juris, Rn. 9; Urt. v. 15.03.1989 - 7 C 42/87 -, BVerwGE 81, 312 = juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Da es keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts gibt, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet, solche bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen vielmehr nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 -, juris Rn. 7), käme eine analoge Anwendung des § 288 BGB ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn es sich bei der öffentlich-rechtlichen Forderung um eine Entgeltforderung handelte, d.h. um eine vertragliche Leistungspflicht, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 -, juris Rn. 14).
  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 172/02

    Anspruch auf Prozesszinsen; Rechtshängigkeit einer Geldschuld bei auf die

  • VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 17.465

    Ersatz eines Steuerprogressionsschadens durch Besoldungsnachzahlung nach

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DZ 12.558

    Kein Anspruch auf Verzugszinsen bei Nachzahlung von Dienstbezügen nach Aufhebung

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Prozesszinsen; Streitgegenstand; Verzugszinsen; Zinsen

  • VG Karlsruhe, 09.04.2003 - 10 K 87/01

    Der Kostenersatz nach § 24 Abs 1 S 2 BBodSchG setzt einen Verwaltungsakt voraus

  • VG Hamburg, 04.05.2020 - 3 K 1496/18

    Zur Rundfunkbeitragspflicht für eine vermietete Ferienwohnung und zur Verjährung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 1.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

  • VG Düsseldorf, 30.04.2004 - 13 K 5214/03

    Anspruch auf Erstattung der Kosten der stationären Krankenhausbehandlung eines

  • VG Saarlouis, 07.04.2009 - 5 K 726/08

    Einzelfragen der Vergütung eines Prüfingenieurs; Beiladung von Bauleiter und

  • LG Detmold, 07.04.2016 - 11 O 3/13

    Unterhaltungslast einer Brücke, Verjährung, Zins bei Kapitalisierung

  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 3 ZB 10.1354

    Erhöhte Zahlungen aufgrund Art. 9 § 1 BBVAnpG 99; Verzugszinsen; Prozesszinsen

  • VG Arnsberg, 15.03.2013 - 12 K 3412/11
  • VG Arnsberg, 15.03.2013 - 12 K 2106/12
  • VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649

    Rundfunk- und Fernsehrecht

  • VG Saarlouis, 13.06.2007 - 5 K 32/06

    Zum Anspruch eines Prüfingenieurs auf Zahlung der Prüfvergütung vom Bauherrn

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2002 - 11 LA 3190/01

    Leistungsklage; Prozesszinsen; Verzugszinsen

  • VG Braunschweig, 06.11.2003 - 3 A 387/02

    Interessen sozialhilferechtlicher Art; Kostenübernahme; Kostenübernahmeerklärung;

  • VG München, 18.01.2022 - M 5 K 20.163

    Besoldung, Verzugskostenpauschale, Anwendbarkeit im Beamtenverhältnis (verneint)

  • VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 73/01

    Heimunterbringungskosten; Interessen sozialhilferechtlicher Art;

  • VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1682
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   AG Aachen, 19.04.2000 - 5 C 5/00   

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AG Aachen, 19.04.2000 - 5 C 5/00 (https://dejure.org/2000,12699)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 23.01.2001 - 3 U 155/00

    Zur Frage des Verschuldens des bei unsichtigem Wetter fahrenden Schiffsführers

    3 U 155/00 BSch 5 C 5/00 BSch Rheinschiffahrtsgericht AG Duisburg-Ruhrort .

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Juli 2000 verkündete Urteil des Rheinschiffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort - 5 C 5/00 BSch - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

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   AG Duisburg-Ruhrort, 10.07.2000 - 5 C 5/00   

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