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   BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02, 5 PKH 9.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1527
BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02, 5 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,1527)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 5 C 50.02, 5 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,1527)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 5 C 50.02, 5 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,1527)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier: "Kollegialgerichts-Richtlinie"); Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse für - (hier: "Kollegialgerichts-Richtlinie"); "Kollegialgerichts-Richtlinie", kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
    "Kollegialgerichts-Richtlinie"); "Kollegialgerichts-Richtlinie"); "Kollegialgerichts-Richtlinie", kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:; Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse für - ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Prüfung des Rechtsweges bei Entscheidung des Gerichts über ein Rechtsmittel gegen Entscheidung in der Hauptsache; Zulässigkeit einer Klage eines Inhabers eines Lebensmittelgeschäftes auf Einbeziehung in ein auf Chipkarten basierendes ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier: "Kollegialgerichts-Richtlinie"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    VwGO: Feststellungsinteresse - Kein Feststellungsinteresse bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit: "Kollegialgerichts-Richtlinie"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 104
  • DÖV 2004, 628
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90

    Amtshaftungsanspruch - Versagung einer Spielhallenerlaubnis - Enteignungsgleicher

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02
    Hiermit kann ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse aber nicht begründet werden, wenn die beabsichtigte Schadensersatzklage offensichtlich aussichtslos ist (siehe z.B. BVerwG, Urteile vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - und vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 C 42.90 - ; stRspr).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 122/02

    Steinschlag durch Rasenmäher - Gemeinde muß zahlen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (siehe z.B. Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - m.w.N.) als insbesondere auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - ) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden treffe, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (siehe z.B. Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - m.w.N.) als insbesondere auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - ) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden treffe, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").
  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 29.90
    Auszug aus BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02
    Daran scheitert die schuldausschließende Wirkung der erstinstanzlichen Kollegialentscheidung indessen nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - ; auch in jenem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht dieses Urteil aber - wie im vorliegenden Fall - aufgehoben und den Beklagten zur Neubescheidung des Klägers verpflichtet).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 34/01

    Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber nicht

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02
    Dabei ist nicht der von der Beklagten unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2000 - KZR 34/01 - (NJW 2003, 504) erneut aufgeworfenen Frage nachzugehen, ob für die vorliegende Streitigkeit überhaupt der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (§ 40 Abs. 1 VwGO); denn nach § 17 a Abs. 5 GVG prüft das Gericht, das über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung in der Hauptsache entscheidet, nicht, ob der beschrittene Rechtsweg zulässig ist.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02
    Hiermit kann ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse aber nicht begründet werden, wenn die beabsichtigte Schadensersatzklage offensichtlich aussichtslos ist (siehe z.B. BVerwG, Urteile vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - und vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 C 42.90 - ; stRspr).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113) als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - NVwZ-RR 2003, 166) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").

    Dass es sich hier um ein erstinstanzliches Gericht handelt und dessen Entscheidung im Berufungsverfahren keinen Bestand hatte, ist für die schuldausschließende Wirkung der Kollegialentscheidung unerheblich (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

    Bezogen auf Amtshaftungsklagen ist das etwa dann der Fall, wenn - wie hier - ein Kollegialgericht das Verhalten eines Beamten als rechtmäßig gewertet hat und diesem gegenüber deshalb nicht der Vorwurf erhoben werden kann, er habe offensichtlich fehlsam gehandelt und damit schuldhaft eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270 und Urteil vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - NVwZ 2004, 104).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Daraus folgt, dass das Vertreten einer solchen Ansicht keinen Schuldvorwurf begründen kann (zur Verschuldensverneinung im Amtshaftungsrecht nach Rechtmäßigkeitsbeurteilung durch ein Kollegialgericht s zB BSGE 34, 248, 251 f; BSGE 79, 33, 34 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 2 S 15; ebenso zB Clemens in Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1: Krankenversicherungsrecht, 1994, § 36 RdNr 52; vgl ferner BVerwG NVwZ 2004, 104, 105; BVerwG, Beschluss vom 11.9.2008 - 2 B 69/07 - Juris RdNr 20) .
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