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   BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73   

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https://dejure.org/1974,64
BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73 (https://dejure.org/1974,64)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1974 - V C 50.73 (https://dejure.org/1974,64)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1974 - V C 50.73 (https://dejure.org/1974,64)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines dinglich gesicherten Darlehens im Rahmen einer Härteregelung - Familienheim als Schonvermögen i.S.v. § 88 Abs. 2 Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Vermögenbegriff sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3, § 89

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 103
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.1965 - V C 101.64

    Pflicht zur fürsorgerechtlichen Ermessensbetätigung bei der Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73
    Auch das Schonvermögen dient vorwiegend diesem Zweck (BVerwGE 20, 308 [BVerwG 10.03.1965 - V C 101.64]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73
    Wie das Bundesverwaltungsgericht hierzu in BVerwGE 23, 149 (158) [BVerwG 26.01.1966 - BVerwG V C 88.64] angeführt hat, sollen die Vorschriften über das Schonvermögen gewährleisten, daß die Sozialhilfe nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vorhandenen Lebensgrundlagen führt.
  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67] mit dieser Frage auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 40.72

    Gewährung von Blindenhilfe im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes nach Erblindung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73
    Wie die Ursache der Not für die Sozialhilfegewährung im Grundsatz ohne Bedeutung ist, so spielt regelmäßig auch die Herkunft des Vermögens für eine Einsetzung und Verwertung keine entscheidende Rolle (Urteil vom 19. April 1972 - BVerwG V C 40.72 -) .
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Etwas anderes gilt im Übrigen nur, wenn im Bedarfszeitraum Sozialhilfe als Darlehen erbracht wird; dann muss die Gewährung der Sozialhilfe in Form eines Darlehens ein Ende finden, wenn die Belastungen den Verkehrswert des Vermögensgegenstandes erreichen (BVerwGE 47, 103, 113) .
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Dabei gilt im SGB II ein strengerer Maßstab als im Recht der Sozialhilfe, in dem die Leistungsbewilligung nicht vom Einsatz und der Verwertung des Vermögens abhängig gemacht werden darf, wenn dies für den Anspruchsteller oder seine Angehörigen "eine Härte bedeuten würde" (vgl § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung; vgl hierzu BVerwGE 47, 103, 110 sowie Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl, § 88 RdNr 68; ferner die frühere Rechtsprechung des BSG zu § 6 Abs. 3 Satz 1 Arbeitslosenhilfe-Verordnung 1974, BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 6 und 7; § 90 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ).

    Denn auch ein vor diesem Zeitpunkt erworbenes Vermögen ist grundsätzlich nicht davon freigestellt, dass es in Notzeiten zur Behebung der Notlage eingesetzt werden muss, sofern nicht die besonderen Vorschriften über das Schonvermögen, hier § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, durchgreifen (vgl BVerwGE 47, 103, 110).

    Überdies soll verhindert werden, dass es bei dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II, die jedenfalls zunächst lediglich eine vorübergehende Hilfe sein sollen, zu einem wirtschaftlichen "Ausverkauf" kommt, dadurch der Wille zur Selbsthilfe gelähmt wird und es zu einer nachhaltigen sozialen Herabstufung kommt (vgl BVerwGE 47, 103, 110 - zur Härtevorschrift des § 88 Abs. 3 BSHG).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Zwar spielt dabei die Herkunft des Vermögens regelmäßig keine entscheidende Rolle (BVerwGE 47, 103, 112; Brühl, aaO, § 90 RdNr 78; Sartorius in Rothkegel, Sozialhilferecht, 1. Aufl 2005, Teil III Kap 14 RdNr 69), dies gilt jedoch nicht ausnahmslos.
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