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   BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 57.82   

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BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 57.82 (https://dejure.org/1985,5112)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1985 - 5 C 57.82 (https://dejure.org/1985,5112)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 5 C 57.82 (https://dejure.org/1985,5112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Vornahme eines Fachrichtungswechsels - Rüge mangelnder Sachaufklärung sowie unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 57.82
    Das hätte das Berufungsgericht nur dann annehmen und auf die Erhebung des angebotenen Beweises verzichten können, wenn dieser Sachverhalt aufgrund einer eindeutigen und nahezu absoluten Gewißheit festgestanden hätte (Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 57.82
    Auf die Erhebung eines angebotenen Zeugenbeweises über ein als rechtserheblich anerkanntes Vorbringen kann nur dann verzichtet werden, wenn das benannte Beweismittel aus besonderen Gründen nicht erfolgreich sein kann, d.h. wenn es untauglich ist (BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 57.82
    Vorbringen der Parteien mußte solange berücksichtigt werden (BVerwGE 58, 146 für den vergleichbaren Fall eines Urteils, das ohne mündliche Verhandlung ergeht).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gericht selbst seiner Entscheidung entäußert, müssen Äußerungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176, zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EnltG; Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 - BVerwGE 58, 146 [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 47/78] m. weiteren Nachw.).

    Äußerungen der Beteiligten müssen aber bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Gericht sich selbst seiner Entscheidung entäußert, zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176, zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG; Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 - BVerwGE 58, 146 [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 47/78] m. weiteren Nachw.).

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Dies wäre eine unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses gewesen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 9 B 397.95 - InfAuslR 1996, 28; Beschluß vom 8. April 1994 - BVerwG 9 B 71.94 - EzAR 610 Nr. 32; Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 4 B 106.91 - NVwZ 1992, 479; Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229; Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176; Urteil vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 151).
  • BVerwG, 22.03.2017 - 9 B 50.16

    Rechtliches Gehör im vereinfachten Berufungsverfahren; Antrag auf

    Diesen Schriftsatz hätte das Gericht im Übrigen unabhängig von der Frage der Verlängerung der Stellungnahmefrist deswegen berücksichtigen müssen, weil er am 15. Juni 2016 und damit einen Tag vor der dokumentierten Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle bei Gericht eingegangen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1985 - 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176 S. 38 und vom 14. April 1989 - 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds -

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Weise, die keiner erneuten Bekräftigung bedarf, wiederholt bestätigt, daß bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gericht selbst seiner Entscheidung entäußert, Stellungnahmen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden müssen (Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 - BVerwGE 58, 146; Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176 und Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - DVBl. 1989, 874).
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