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   BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01   

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BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01 (https://dejure.org/2002,1777)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2002 - 5 C 59.01 (https://dejure.org/2002,1777)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 5 C 59.01 (https://dejure.org/2002,1777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BAföG § 5 Abs. 1 Satz 2
    Ausbildungsförderungsrecht, Wohnsitzbegriff im -; Wohnsitz, Begriff des - im Ausbildungsförderungsrecht; eheähnliche Partnerschaft, Aufrechterhaltung einer - als den Aufenthalt am Ausbildungsort förderungsrechtlich legitimie- render Aufenthaltszweck; Ausbildungsförderung ...

  • Wolters Kluwer

    Revision - Ausbildungsförderungsrecht - Wohnsitzbegriff - Eheähnliche Partnerschaft - Aufenthalt am Ausbildungsort - Förderungsrechtlich legitimierender Aufenthaltszweck - Ausbildung im Ausland - Inlandswohnsitz - Aufrechterhaltung einer eheähnlichen Partnerschaft

  • Judicialis

    BAföG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 5 Abs. 1 S. 2
    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsförderungsrecht, Wohnsitzbegriff im -; Wohnsitz, Begriff des - im Ausbildungsförderungsrecht; eheähnliche Partnerschaft, Aufrechterhaltung einer - als den Aufenthalt am Ausbildungsort förderungsrechtlich legitimierender ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 291
  • NJW 2003, 1066 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1379
  • FamRZ 2002, 1295
  • DVBl 2003, 150
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01
    In subjektiver Hinsicht ist der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse dort nicht nur vorübergehend, sondern dauernd beizubehalten (vgl. BVerwGE 28, 193 ; 71, 309 ).

    Der Begriff des "Dauernden" bedeutet - positiv - Aufenthalt auf lange Sicht und - negativ - Aufenthalt nicht bloß auf eine von vornherein begrenzte, wenn auch möglicherweise länger bemessene Zeitspanne (BVerwGE 28, 193 ).

    Nach herrschender Meinung begründet deshalb zwar ein junger Mensch am Ausbildungs- oder Universitätsort außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig keinen Wohnsitz i.S. des § 7 BGB, weil es in der Regel am Willen, sich ständig an diesem Ort niederzulassen, fehlen wird (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - unter Hinweis auf BVerwG, MDR 1959, 517 ; BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 ).

    Ausgeschlossen ist dies jedoch nicht, so dass der Ausbildungs- oder Universitätsort zum Ort des Wohnsitzes wird, wenn der junge Mensch sich dort unter weitgehender Lösung oder gar Abbruch der räumlichen und persönlichen Beziehungen zum bisherigen Ort des ständigen Aufenthalts auf Dauer niederlässt (BVerwGE 28, 193 ).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01
    In subjektiver Hinsicht ist der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse dort nicht nur vorübergehend, sondern dauernd beizubehalten (vgl. BVerwGE 28, 193 ; 71, 309 ).
  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01
    Nach herrschender Meinung begründet deshalb zwar ein junger Mensch am Ausbildungs- oder Universitätsort außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig keinen Wohnsitz i.S. des § 7 BGB, weil es in der Regel am Willen, sich ständig an diesem Ort niederzulassen, fehlen wird (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - unter Hinweis auf BVerwG, MDR 1959, 517 ; BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 ).
  • BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01
    Nach herrschender Meinung begründet deshalb zwar ein junger Mensch am Ausbildungs- oder Universitätsort außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig keinen Wohnsitz i.S. des § 7 BGB, weil es in der Regel am Willen, sich ständig an diesem Ort niederzulassen, fehlen wird (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - unter Hinweis auf BVerwG, MDR 1959, 517 ; BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 525/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30.05.2002 - 5 C 59/01 betreffend die Förderung eines Auslandsstudiums nach dem BAföG ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2013 - 4 LC 240/11

    Teilen des ständigen Wohnsitzes der sorgeberechtigten Eltern durch einen

    Diese Legaldefinition lehnt sich an den zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff der §§ 7 ff. BGB an (OVG Saarland, Beschl. v. 29.10.2012 - 3 A 238/12 - Rothe/Blanke, BAföG, Stand: März 2010, § 5 Rn. 6 und § 6 Rn. 6), der seinerseits an die ständige Niederlassung an einem Ort in dem Sinne, dass dort der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen begründet wird, anknüpft (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.2002 - 5 C 59/01 -, BVerwGE 116, 291).

    Denn der weitere Aufenthalt der Klägerin in Spanien hat sowohl objektiv, als auch nach dem Willen ihrer Mutter allein oder jedenfalls in erster Linie der Ausbildung der Klägerin gedient, was nach § 5 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG zu keiner Begründung eines ständigen Wohnsitzes am Aufenthaltsort führt, da ein Auszubildender sich nur dann nicht lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort i.S.d. § 5 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG aufhält, wenn der Aufenthalt dort nicht durch den Ausbildungszweck geprägt ist, sondern - in objektiven Indizien nachweisbar - ein anderer Aufenthaltszweck von vergleichbarem Gewicht hinzutritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.2002 - 5 C 59/01 -, BVerwGE 116, 291).

  • VG Aachen, 22.11.2005 - 5 K 4336/04

    Vorlage an den EuGH: Ist Einschränkung der Auslandsausbildungsförderung

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Mai 2002 - 5 C 59/01 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, 1379.
  • VG Aachen, 22.11.2005 - 5 K 395/05

    Vorlage an den EuGH: Ist Einschränkung der Auslandsausbildungsförderung

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Mai 2002 - 5 C 59/01 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, 1379.
  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 BV 10.781

    Ausbildungsförderung

    Dass sie ihren Wohnsitz in der Schweiz habe, sei durch die in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Aufenthaltsbewilligung vom 1. August 2009 nachgewiesen (vgl. BVerwGE 116, 291).
  • VG Augsburg, 23.02.2010 - Au 3 K 09.1515

    Auslandsstudium; ständiger Wohnsitz; besondere Umstände des Einzelfalls

    Die Aufrechterhaltung einer eheähnlichen Partnerschaft war ein derartiges Motiv (vgl. BVerwG vom 30.5.2002 BVerwGE 116, 291/295).
  • VG Aachen, 19.05.2011 - 5 K 1390/09

    Es besteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung im Ausland bei Wohnsitz des

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Mai 2002 - 5 C 59/01 -, BVerwGE 116, 291 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24. September 2001 - 7 S 2595/99 -, juris.
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