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   BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79   

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BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79 (https://dejure.org/1981,1467)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1981 - 5 C 61.79 (https://dejure.org/1981,1467)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 5 C 61.79 (https://dejure.org/1981,1467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderungsanspruch - Antragstellung - Anrechenbares Einkommen - Vertrauensschutz - Bereicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 538
  • DÖV 1982, 779
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 5 C 63.78

    Berechnungszeitraum für das Einkommen des Ehegatten bei Freibetragsminderung -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79
    Dabei ist, wie der Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 60, 290 (292 [BVerwG 17.07.1980 - 5 C 63/78]/293) für die hier anzuwendende Fassung der entsprechenden Vorschriften entschieden hat, der Einkommensbegriff des § 21 BAföG maßgebend.
  • BVerwG, 30.10.1975 - V C 15.74

    Abendgymnasium - Ausbildungsförderung - Berufstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79
    Dies hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 49, 279) daraus gefolgert, daß die Klägerin in der hier fraglichen Zeit gehalten war, neben dem Besuch des Abendgymnasiums berufstätig zu sein.
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79
    Auch das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 58, 132 [134]).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    § 20 Abs. 1 BAföG stellte demnach auch insoweit eine eigene und abgeschlossene Regelung dar, die bestimmte, unter welchen Voraussetzungen im Recht der Ausbildungsförderung ein rechtswidriger Bewilligungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben werden durfte und die Verpflichtung entstand, erhaltene Förderungsleistungen zurückzuzahlen (vgl. BVerwG, insbesondere Urteile vom 24. September 1981 und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - FamRZ 1982, 538/539>).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

    Erweist sich bei der Auflösung des Vorbehalts, daß auf der Grundlage der durch den Steuerbescheid ausgewiesenen Einkommensverhältnisse der Eltern die Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung an keinem Tage des Kalendermonats vorgelegen haben, für den sie gezahlt worden ist, so ist insoweit der Bewilligungsbescheid aufzuheben und der Förderungsbetrag zu erstatten, als Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG); Vertrauensschutz zugunsten des Auszubildenden sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BVerwGE 78, 101 sowie Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 38.86 - FamRZ 1989, 1363 f.>).
  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 38.86

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Aufhebung -

    Die Bestimmung der Nummer 3 des § 20 BAföG stellt insgesamt eine für die Ausbildungsförderung geltende Sonderregelung zur Rückforderung von zu Unrecht gewährten Leistungen dar, die das Vertrauen des Auszubildenden auf die Beibehaltung einer rechtswidrigen Förderung nicht schützt und Grundsätze aus dem Bereicherungsrecht unberücksichtigt läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - ).
  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2635

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Rückforderung; Einkommen im Bewilligungszeitraum;

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass § 16 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG a.F.), hier in der Fassung des Gesetzes vom 23. April 1996 (BGBl I S. 623), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970), ebenso wie § 20 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), eine gegenüber den §§ 45, 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) vorrangige und abschließende Sonderregelung darstellt (vgl. Trebes/Reifers, AFBG, Stand: Mai 2008, § 16 Anm. 1; vgl. auch zum jetzigen § 20 BAföG: BVerwG jeweils vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227 und FamRZ 1982, 1045).

    Subjektive Elemente spielen - entgegen der Auffassung des Klägers - für das Entstehen des Rückforderungsanspruchs weder auf Seiten des Auszubildenden noch auf Seiten der Behörde eine Rolle (vgl. zum jetzigen § 20 BAföG: BVerwG vom 22.10.1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Zulässigkeit der Rückabwicklung des

    Diesen materiellrechtlichen Abhängigkeiten zwischen Aufhebung und Erstattung entsprechend dürfen Erstattungsbescheide dahin gehend ausgelegt werden, daß sie konkludent auch die Aufhebung des früheren Bewilligungsbescheides enthalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - [Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 14 S. 12] und vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - [BVerwGE 67, 305/307 f.]; BSG, Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 26/78 - [BSGE 48, 120/122] und vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 90/81 - [NVwZ 1984, 62]).
  • VG Minden, 06.05.2020 - 6 K 2731/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 61.79 -, juris Rn. 11; s. a. Rauschenberg, in: Rothe/Blanke (Hg.), BAföG Losebl.-Kommentar, Stand: August 2017, § 20 Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 61.79 -, juris Rn. 11 a. E.

  • VGH Bayern, 23.02.2010 - 12 ZB 09.3172

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Einkommen im Bewilligungszeitraum

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG jeweils vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227 und FamRZ 1982, 1045).

    Subjektive Elemente spielen - entgegen der Auffassung des Klägers - für das Entstehen des Rückforderungsanspruchs weder auf Seiten des Auszubildenden noch auf Seiten der Behörde eine Rolle (vgl. BVerwG vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227).

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden

    § 20 Abs. 1 BAföG stellte demnach auch insoweit eine eigene und abgeschlossene Regelung dar, die bestimmte, unter welchen Voraussetzungen im Recht der Ausbildungsförderung ein rechtswidriger Bewilligungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben werden durfte und die Verpflichtung entstand, erhaltene Förderungsleistungen zurückzuzahlen (vgl. BVerwG, insbesondere Urteile vom 24. September 1981 und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - FamRZ 1982, 538/539>).
  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 12 ZB 12.1083

    Ausbildungsförderungsrecht; Vorbehalt der Rückforderung; Sonderregelung;

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG jeweils vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227 und FamRZ 1982, 1045) und auch des Senats (vgl. BayVGH vom 23.2.201 Az. 12 ZB 09.3172).

    Subjektive Elemente spielen - entgegen der Auffassung der Klägerin - für das Entstehen des Rückforderungsanspruchs weder auf Seiten des Auszubildenden noch auf Seiten der Behörde eine Rolle (vgl. BVerwG vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227).

  • OVG Saarland, 11.05.1988 - 1 R 416/85

    Rückforderung von gewährten BAföG-Zahlungen; Vorrang der BAföG-Regelungen bei

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  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 12 S 1871/14

    Einkommensermittlung bei Ausbildungsförderung; fehlerhafte Berechnung des Behörde

  • BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erstattungspflicht

  • BVerwG, 16.02.2021 - 5 B 5.21

    Nichtzulassung der Revision wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen

  • OVG Sachsen, 12.11.2020 - 3 A 1020/19

    Ausbildungsförderung; Rückerstattung; Vertrauensschutz; Waisengeld; Aufhebung

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 19.86

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von

  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 12 ZB 13.780

    Rückforderung von BAföG-Leistungen wegen im Bewilligungszeitraum erzielten

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 20.84

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von

  • BVerwG, 17.02.1986 - 3 B 99.85
  • VG Gelsenkirchen, 18.06.2021 - 15 K 5628/18

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen; Ausbildungsvergütung;

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 43.84

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 6 N 63.12

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Vertrauensschutz; Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 20.86
  • VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635

    Rückforderung einer BAföG-Leistung

  • VG Stuttgart, 13.12.2010 - 11 K 1902/10

    Rückforderung von Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 30.04.1982 - 5 B 60.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterhaltsbeihilfen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1999 - 16 A 893/98

    Rückzahlungspflicht der Ausbildungsförderung bei Bezug von Leistungen ohne

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1979 - 5 C 61.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,6206
BVerwG, 22.11.1979 - 5 C 61.79 (https://dejure.org/1979,6206)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1979 - 5 C 61.79 (https://dejure.org/1979,6206)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1979 - 5 C 61.79 (https://dejure.org/1979,6206)
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