Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.07.2004

Rechtsprechung
   AG Gera, 06.11.2003 - 5 C 65/03   

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AG Gera, 06.11.2003 - 5 C 65/03 (https://dejure.org/2003,32657)
AG Gera, Entscheidung vom 06.11.2003 - 5 C 65/03 (https://dejure.org/2003,32657)
AG Gera, Entscheidung vom 06. November 2003 - 5 C 65/03 (https://dejure.org/2003,32657)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03   

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BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03 (https://dejure.org/2004,1569)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 (https://dejure.org/2004,1569)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 (https://dejure.org/2004,1569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 6, 124a Abs. 1
    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter; Einzelrichter, Bindung an die Zulassung der Berufung durch den -; Zulassung der Berufung, Bindung an die - durch den Einzelrichter.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 6, 124a Abs. 1
    Berufung; Berufung, Bindung an Zulassung der -; Berufungszulassung; Bindung; Bindung an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter; Einzelrichter; Einzelrichter, Bindung an die Zulassung der Berufung durch den -; Entscheidungsbefugnis; Kammer; Kammerprinzip; ...

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Oberverwaltungsgerichtes an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter - Änderung der Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 292
  • NJW 2005, 1065 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 98
  • VBlBW 2005, 60
  • DÖV 2005, 517
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2002 - VI ZB 27/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Gewährung von Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03
    Diese Bindung bezieht sich allerdings nur auf die Zulassung selbst, nicht dagegen auf andere Zulässigkeitsvoraussetzungen wie die Statthaftigkeit der Berufung nur gegen grundsätzlich berufungsfähige Entscheidungen im Sinne von § 124 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27.02 - MDR 2003, 41 = NJW 2003, 211).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 C 11.94

    Verwaltungsprozeßrecht - Bindungswirkung der Revisionszulassung, Irrevisibilität

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03
    Mit § 124a Abs. 1 Satz 2 VwGO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Zulassungsentscheidung nicht der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht unterliegt, sondern dieses bindet (zur Bindung der Revisionszulassung nach § 132 Abs. 3 VwGO vgl. BVerwGE 102, 95 unter Hinweis auf BTDrucks 11/7030 S. 33).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03
    Zum einen darf der Einzelrichter die Sache, wenn er ihre grundsätzliche Bedeutung bejaht, nur dann nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO auf die Kammer zurückübertragen, wenn sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist, also nicht schon dann, wenn er sie anders als die Kammer als grundsätzlich ansieht (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 - MDR 2004, 49 = NJW 2003, 2900 zu dem insoweit vergleichbaren § 526 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Daran ändert sich durch den Umstand, dass die Zulassung durch eine Einzelrichterin erfolgt ist, trotz der Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO über die Voraussetzungen der Übertragung der Rechtssache auf den Einzelrichter nichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.7.2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292, juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Die Sprungrevision kann wegen grundsätzlicher Bedeutung selbst durch den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 VwGO in der Weise wirksam zugelassen werden, dass sie - jedenfalls in aller Regel - Bindungswirkung gemäß § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO für das Revisionsgericht entfaltet (Urteil vom 28. September 2004 - BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 zur Bindung des Oberverwaltungsgerichts an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter).
  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Der Senat lässt offen, ob die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung der Sprungrevision ausnahmsweise entfallen oder die Zulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters ergangen ist (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 -).

    Die Zulassung der Berufung oder Sprungrevision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter beim Verwaltungsgericht verletzt namentlich nicht schon deshalb Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Einzelrichter einerseits nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur mit einer Rechtssache befasst werden darf, die keine grundsätzliche Bedeutung hat und nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO den Rechtsstreit auf die Kammer zurückübertragen kann, während andererseits die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und der Sprungrevision nach § 134 Abs. 2 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO voraussetzt, dass die Sache grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. im Einzelnen das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.; zur Unzulässigkeit von Vorlagen des Einzelrichters nach Art. 100 Abs. 1 GG vgl. aber BVerfG, Kammer-Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvL 23/97 - NJW 1999, 274).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO die Entscheidung des Einzelrichters in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung nicht stets ausgeschlossen und eine Rückübertragung auf die Kammer sogar nur zugelassen hat, wenn sich die grundsätzliche Bedeutung erst im Verlauf des Verfahrens aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt (Urteil vom 29. Juli 2004 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 -, MDR 2004, 49 = NJW 2003, 2900 zu dem mit § 6 Abs. 3 VwGO vergleichbaren § 526 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).

  • BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 11.18

    Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche

    Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 und vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ).

    Der Senat lässt offen, ob die nach § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO in aller Regel zwingende Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 134 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausnahmsweise entfallen oder eine Revisionszulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - d.h. in manipulativer oder objektiv willkürlicher Missachtung der einschlägigen Bestimmungen - ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) und ob eine erst nach der Übertragung erkannte, entstandene oder abweichend von der übertragenden Kammer gesehene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eine "wesentliche Änderung der Prozesslage" bewirkt (dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 ), welche die Rückübertragung auf die Kammer ermöglicht oder eine Reduktion des Rückübertragungsermessens bewirkt.

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

    Der Einzelrichter, dem der Rechtsstreit nach § 6 VwGO übertragen worden ist, entscheidet als "Verwaltungsgericht" im Sinne von § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 - NVwZ 2005, 98).

    Denn der Einzelrichter ist nicht an die Bewertung der Kammer im Rahmen des Übertragungsbeschlusses, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe, gebunden (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004, a.a.O.).

    Ebenso wenig ist er zur Rückübertragung des Rechtsstreits an die Kammer verpflichtet, wenn er entgegen der Bewertung durch die Kammer oder aufgrund einer wesentlichen Änderung der Prozesslage zu der Einschätzung gelangt, dass die Sache grundsätzliche Bedeutung aufweise; vielmehr darf er in solchen Fällen im Rahmen seines Ermessens nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO über den Rechtsstreit selbst entscheiden und zugleich die Berufung zulassen (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004, a.a.O., S. 98 f.).

  • BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18

    Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche

    Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 und vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ).

    Der Senat lässt offen, ob die nach § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO in aller Regel zwingende Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 134 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausnahmsweise entfallen oder eine Revisionszulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - d.h. in manipulativer oder objektiv willkürlicher Missachtung der einschlägigen Bestimmungen - ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) und ob eine erst nach der Übertragung erkannte, entstandene oder abweichend von der übertragenden Kammer gesehene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eine "wesentliche Änderung der Prozesslage" bewirkt (dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 ), welche die Rückübertragung auf die Kammer ermöglicht oder eine Reduktion des Rückübertragungsermessens bewirkt.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit

    Der vom 7. Senat des erkennenden Gerichtshofs vertretenen Auffassung, in einem solchen Fall der Befugnisüberschreitung sei der Einzelrichter nicht "Verwaltungsgericht" i.S.v. § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO und die von ihm zugelassene Berufung binde das Berufungsgericht nicht (Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, VBlBW 2004, 108 ff.), ist das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht gefolgt (Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821 ff.): Die Bindung an die Zulassung durch Einzelrichter als "Verwaltungsgericht" (vgl. dazu Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, VBlBW 2005, 60 f.) entfalle nicht deswegen, weil die Übertragung des Rechtsstreits auf ihn voraussetze, dass die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), die Berufungszulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hingegen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache erfordere.
  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

    Die Entscheidungsmacht als Einzelrichter gründet hier im Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung in der Sache anstelle der Kammer und (zusätzlich) ohne mündliche Verhandlung (§ 87 a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 VwGO; vgl. - weitergehend für den Regeleinzelrichter nach § 6 VwGO - Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 - NVwZ 2005, 98; Urteil vom 28. September 2004 - BVerwG 1 C 10.03 - Buchholz 402.240 § 35 AuslG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12

    Bestimmung des anrechnungsfreien Umfangs privatwirtschaftlicher Einkünfte aus

    Der Senat ist dabei gemäß § 124a Abs. 1 Satz 2 VwGO an die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts, auf den der Rechtsstreit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO übertragen worden war, gebunden (BVerwG, Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, BVerwGE 121, 292; Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 2 S 146/16

    Rundfunkbeitragspflicht des Wohnungsinhabers

    Dies hat zur Konsequenz, dass der Verwaltungsgerichtshof - trotz der Gegenläufigkeit der Beurteilung der "grundsätzlichen Bedeutung" in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO einerseits und § 124 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 124a Abs. 1 VwGO andererseits - an die von der Einzelrichterin wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Berufung gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, juris Rdnr. 8ff; Urteil vom 09.03.2005, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009, a.a.O., anders noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, VBlBW 2004, 108ff).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08

    Kalkulation von Feuerwehrgebühren: Vorhaltekosten nicht vollständig auf

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2582/08

    Zur Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen - keine

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 4 B 3.11

    Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Lebensgefahr; Angriff; SEK-Beamter;

  • VG Stuttgart, 12.04.2016 - 1 K 2297/15

    Umsatzsteuerbefreiung für gewerblicher Seminaranbieter; Anwaltsfortbildung;

  • VG Potsdam, 08.08.2016 - 8 K 1039/16

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung); Anspruch auf

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06

    Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des

  • BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 48.05

    Keine Zulassung zur Revision - Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den

  • VG Stuttgart, 21.03.2006 - 11 K 4971/04

    20-Kubikmetergrenze bei Abwassereinleitung einer Metzgerei; abwasserrechtliche

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05

    Ausschluss oder Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs zwischen

  • OLG Brandenburg, 10.07.2015 - 11 U 127/14

    Zivilprozessrecht: Folgen einer berechtigten Zeugnisverweigerung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2004 - 1 L 303/04

    Beitrag, Anlagenbegriff, öffentliche Einrichtung, Schmutzwasserbeseitigung,

  • VG Köln, 12.11.2014 - 4 K 6300/13

    Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung für Ehegatten und

  • VG Berlin, 20.07.2010 - 29 K 154.10

    Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu einem in Deutschland lebenden Vater

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11

    Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2004 - 2 A 915/03

    Anspruch eines Aussiedlers auf nachträgliche Einbeziehung als Härtefall ;

  • VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346

    Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet

  • VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2142/11

    Feststellung des Nichtbestehens der Rechte auf Einreise und Aufenthalt nach

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 362/05

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Definitionspflicht des Ortsgesetzgebers

  • VG Stuttgart, 20.06.2013 - 11 K 638/13

    Ausweisung und Befristung der Sperrwirkungen der Ausweisung einer der illegalen

  • VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04

    Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall eines nichtehelich geborenen,

  • VG Weimar, 22.03.2007 - 2 K 145/06

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht; Verfassungsmäßigkeit des ThürWaldGenG; Beirat;

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