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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03   

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https://dejure.org/2004,1417
BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03 (https://dejure.org/2004,1417)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 (https://dejure.org/2004,1417)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 (https://dejure.org/2004,1417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 74
    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe; Ortsnähe als Kriterium für die Förderung von Kindergärten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 74
    Abwägung; Antrag; Betriebskosten; Betriebskostenzuschuss; Ermessen; Freier Träger; Frist; Förderantrag; Förderung; Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Haushaltsplan; Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Kindergarten; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Förderung eines grenzüberschreitenden Kindergartens; Beachtung der Nähe des Kindergartens zum Wohnort des Kindes bei der Entscheidung über Fördermittel; Überwiegende Bedeutung des Kriteriums der Ortsnähe bei der Entscheidung über die Förderung eines ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 74
    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Ortsnähe als Kriterium für die Förderung von Kindergärten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.11.2004)

    Wahlrecht für Kindergarten // Kein indirekter Zwang in ortsnächste Einrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2411 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 825
  • DVBl 2005, 772
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03
    In der Rechtsprechung des Senats (s. BVerwGE 116, 226) sind maßgebliche Ermessensgesichtspunkte für die institutionelle Förderung nach § 74 SGB VIII angeführt, z.B. die Ortsnähe des Kindergartens, aber auch die günstige Verkehrsanbindung des Kindergartens zu Arbeitsstätten der Eltern sowie die pädagogische Ausrichtung eines Kindergartens, ohne diesen Kriterien aber ein bestimmtes Abwägungsgewicht zuzusprechen.

    Es bedürfte besonderer Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden (BVerwGE 116, 226 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Dies folgt ohne weiteres aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang des § 74 SGB VIII, der erkennbar von einem Zahlungsanspruch des freien Trägers der Jugendhilfe ausgeht (in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    Von daher können weder der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe noch kreisangehörige Gemeinden bestehende Strukturen einfach fortschreiben und alternative Anbieter auf den bereits "gedeckten" Bedarf verweisen; kommunale und kirchliche Kindergärten dürfen nicht als "closed shop" verstanden werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Zum anderen ist es gerade Ausdruck der Gesamtverantwortung (§ 79 Abs. 1 und 2 SGB VIII) des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, dass er den Bedarf, der durch die Gemeinden nicht gedeckt wird, in eigener Verantwortung sichert (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Hierbei kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) dahin stehen, ob diese Zuständigkeitsbestimmung durch Bundesrecht (im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.1967 - BVerfGE 22, 180) verfassungsrechlichen Bedenken begegnet, weil auch § 1 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der für den umstrittenen Bewilligungszeitraum maßgeblichen Fassung vom 19.04.1996 (GBl. S. 457), geändert durch Art. 6 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 16.12.1996 (GBl. S. 776) und Art. 6 der 5. AnpassungsVO vom 17.06.1997 (GBl. S. 278) die Land- und Stadtkreise - vorbehaltlich einer Aufgabenübertragung nach § 5 LKJHG - als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.

    Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für diesen Aufgabenbereich ergibt sich im Übrigen schon aus § 27 Abs. 2 SGB I. Von der sachlichen Zuständigkeit der örtlichen Träger für die Förderung von Kindergärten freier Träger nach § 74 SGB VIII geht auch das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus (so im Ergebnis wohl auch schon BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Bereits in dieser Entscheidung hat das BVerwG zum Ausdruck gebracht, dass es besonderer Begründung bedürfte, wenn angebotene Kindergartenplätze einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage nicht gefördert würden (a.a.O., S. 233; ebenso: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    aa) In verfahrensrechtlicher Hinsicht kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus § 74 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nicht gefolgert werden, dass Förderungsanträge innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen sind.

    bb) Der Beklagte kann sich auch nicht erfolgreich auf das Fehlen von Haushaltsmitteln berufen, selbst wenn er wegen der landesrechtlichen Förderpflicht der Gemeinden auf eine entsprechende Kreisumlage verzichten würde (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ) hat klar zum Ausdruck gebracht, dass es hinsichtlich der Förderung von kommunalen und kirchlichen Kindergärten keinen "closed shop" geben dürfe, sondern dass andere Anbieter grundsätzlich zum Zuge kommen und gleich behandelt werden müssen.

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Die tatsächliche Nachfrage nach einem Kindergartenplatz mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung begründet deswegen keinen subjektiv-öffentlichrechtlichen Anspruch auf dessen Bereitstellung oder Förderung in bestimmter Höhe, weil bei der institutionellen Förderung von Kindergärten alle maßgeblichen Kriterien (z.B. die Ortsnähe, die Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung und die Betreuungsorganisation) einzustellen und abzuwägen sind (Urteile vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 5 = FEVS 56, 294).

    Denn jede Kindergartenförderung hat ausreichend sicherzustellen, dass auch Kindergartenplätze institutionell förderungsfähig sind, die Gemeindegrenzen übergreifend angeboten werden (Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18

    Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur

    Siehe BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, juris, Rn. 17, vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 -, juris, Rn. 12 ff. sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 16 ff.; im Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 -, juris, Rn. 37 findet sich lediglich der Hinweis darauf, dass (in einem Bundesland) die Kindertagesbetreuung als Pflegesatzfinanzierung nach § 77 SGB VIII ausgestaltet sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten

    An den Antrag des freien Trägers auf Förderung nach § 74 SGB VIII sind keine strengen Anforderungen zu stellen (wie BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772).

    aa) Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) ausdrücklich entschieden, dass der Antrag auf Förderung nach § 74 SGB VIII nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder vor Aufstellung des Haushaltsplans des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden muss.

    Hierbei kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) dahinstehen, ob diese Zuständigkeitsbestimmung durch Bundesrecht (im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.1967 - BVerfGE 22, 180) verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil auch § 1 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der für den umstrittenen Bewilligungszeitraum maßgeblichen Fassung vom 19.04.1996 (GBl. S. 457), geändert durch Art. 6 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 16.12.1996 (GBl. S. 776) und Art. 6 der 5. AnpassungsVO vom 17.06.1997 (GBl. S. 278) die Land- und Stadtkreise - vorbehaltlich einer Aufgabenübertragung nach § 5 LKJHG - als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15

    Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung

    Auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - und des VGH Baden-Württemberg vom 18.12.2006 - 12 S 2476/06 - werde hingewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung

    Weder der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe noch kreisangehörige Gemeinden dürfen deshalb in der konkreten Förderpraxis bestehende Strukturen einfach fortschreiben und alternative Anbieter auf den bereits "gedeckten" Bedarf verweisen; kommunale und kirchliche Kindergärten dürfen nicht als "closed shop" verstanden werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl. 2005, 772, 773).
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung;

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einer weiteren Entscheidung vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - ausdrücklich klargestellt, dass ein Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen des § 74 SGB VIII nicht allein auf eine Förderung durch Städte und Gemeinden verweisen könne.

    Dies entspricht offensichtlich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66/03 -, DVBl. 2005, 772 = FEVS 56, 294) darauf hingewiesen hat, im dort entschiedenen Fall sei es nicht gerechtfertigt, auf das Fehlen finanzieller Mittel zu verweisen, denn auf den Mangel von Haushaltsmitteln könne sich der Träger öffentlicher Jugendhilfe nicht berufen, wenn er für seine Aufgabe, Kindergärten zu fördern, generell auf eine entsprechende Kreisumlage verzichte.

    Dabei kann für den einen Kindergarten dessen günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern sprechen, für den anderen dessen Ortsnähe (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 233), wobei allerdings dem Kriterium der Ortsnähe kein gegenüber anderen Abwägungskriterien grundsätzlich überwiegendes und diese zurückdrängendes Gewicht zukommt (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66/03 -, FEVS 56, 294 = DVBl. 2005, 772).

  • VG Stuttgart, 14.10.2008 - 5 K 4299/07

    Kostenausgleich für Betrieb einer Kindertageseinrichtung; Ermesssensentscheidung;

    In der Rechtsprechung ist mittlerweile jedenfalls im unmittelbaren Anwendungsbereich des SGB VIII gesichert, dass die Bedarfsplanung über die Ermittlung eines rein quantitativen Bedarfs hinaus auch qualitativen Kriterien Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 = NVwZ 2002, 1382 u. 25.11.2004 - 5 C 66/03 -, NVwZ 2005, 825; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - VBlBW 2007, 294; jeweils zu Waldorfkindergärten; VG Stuttgart, Urt. v. 18.04.2008 - 9 K 3804/07 -, Juris, zu einem Waldkindergarten).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) ausgeführt, dass das soziale Umfeld (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) auch eines Kindergartenkindes nicht auf Kontakte im Bereich der Wohnsitzgemeinde beschränkt sei.

    Wenn aber angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden, bedarf es einer besonderen Erklärung (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) herausgestellt hat, bedürfte es gerade einer besonderen Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden.

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

    Aus einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66.03 -), mit dem das vom Beklagten und vom Verwaltungsgericht maßgeblich herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. August 2002 aufgehoben worden sei, sei zu entnehmen, dass dem Aspekt der Ortsnähe kein gegenüber anderen Kriterien grundsätzlich überwiegendes Gewicht zukomme.

    Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66/03 -, DVBl. 2005, 772 = FEVS 56, 294) darauf hingewiesen hat, im dort entschiedenen Fall sei es nicht gerechtfertigt, auf das Fehlen finanzieller Mittel zu verweisen, denn auf den Mangel von Haushaltsmitteln könne sich der Träger öffentlicher Jugendhilfe nicht berufen, wenn er für seine Aufgabe, Kindergärten zu fördern, generell auf eine entsprechende Kreisumlage verzichte.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 12 S 2472/06

    Klagbarer Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung nach § 74

  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

  • VG Stuttgart, 20.04.2005 - 16 K 3626/04

    Förderung eines Waldorfkindergartens.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 12 S 1774/10

    Förderung von Kleinkindertagesstätten

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297

    Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit von Plätzen in Kindertageseinrichtungen

  • BVerwG, 26.11.2003 - 5 B 270.02

    Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • VG Stuttgart, 18.04.2008 - 9 K 3804/07

    Förderung eines Waldkindergartens

  • VG Düsseldorf, 09.03.2006 - 24 K 5271/04

    Rechtmäßigkeit einer mit einem Überhang an Kindergartenplätzen begründeten

  • VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06

    Kindergarten; Förderungsanspruch gegenüber Jugendhilfeträger; Verjährungseinrede

  • VG Braunschweig, 15.04.2010 - 3 A 122/09

    Defizitausgleich; Elterninitiative; freier Jugendhilfeträger; Förderung;

  • VG Ansbach, 15.02.2007 - AN 16 K 06.02134
  • VGH Hessen, 09.11.2009 - 10 B 1653/09
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2003 - 5 B 270.02, 5 C 66.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,35677
BVerwG, 26.11.2003 - 5 B 270.02, 5 C 66.03 (https://dejure.org/2003,35677)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 5 B 270.02, 5 C 66.03 (https://dejure.org/2003,35677)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 5 B 270.02, 5 C 66.03 (https://dejure.org/2003,35677)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 5 B 270.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 66.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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