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   BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 66.79   

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https://dejure.org/1980,2459
BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 66.79 (https://dejure.org/1980,2459)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1980 - 5 C 66.79 (https://dejure.org/1980,2459)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 5 C 66.79 (https://dejure.org/1980,2459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe an Österreicher - Hilfsbedürftigkeit - Aufenthaltnahme im Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 29.71

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Rückzahlung einer überzahlten

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 66.79
    Das Abkommen ist daher revisibles Bundesrecht (vgl. BVerwGE 44, 156 [160]).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 31.78

    Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Hilfe in

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 66.79
    Entgegen der vom Beklagten zu Beginn des Verfahrens vertretenen und erst im Revisionsrechtszug erneut, wenn auch mehr "hilfsweise" vorgetragenen Ansicht läßt sich der Ausschluß der Klägerin von den Vergünstigungen nicht auf den soeben erwähnten Abschnitt A Nr. 1 des Schlußprotokolls stützen, auch nicht bei Heranziehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1979 (BVerwG 5 C 31.78); denn mit; Rücksicht auf die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, an die das Bundesverwaltungsgericht gebunden ist, weil der Beklagte in bezug auf sie zulässige und begründete Revisionsgründe nicht vorgebracht hat (§ 137 Abs. 2 VwGO), kommt es für die Beurteilung nicht darauf an, ob für die Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes Absicht, direkter Vorsatz oder bedingter Vorsatz erforderlich ist.
  • SG Düsseldorf, 13.03.2017 - S 43 AS 3864/14

    SGB II, Österreich, österreichische Staatsangehörige, Fürsorgeabkommen,

    Die Ausschlussklausel soll ausdrücklich nur die Fälle erfassen, bei denen die Hilfesuchenden gerade mit dem Zweck der Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen einreisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1980 - 5 C 66/79; Juris, Rdnr. 11).

    Die Ausschlussklausel soll ausdrücklich nur die Fälle erfassen, bei denen die Hilfesuchenden gerade mit dem Zweck der Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen einreisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1980 - 5 C 66/79; Juris, Rdnr. 11).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 8 B 489/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Die Ausschlussklausel soll ausdrücklich nur die Fälle erfassen, bei denen die Hilfesuchenden gerade mit dem Zweck der Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen einreisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1980 - 5 C 66/79; Juris, Rdnr. 11).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 1.84

    Sozialhilfe für Ausländer - Anerkennung als Asylberechtigte - Kürzung einer Hilfe

    Wie auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege vom 17. Januar 1966 (BGBl. II 1969, S. 2) - siehe dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 66.79 - FEVS 28, 441; ZfS 1980, 332; ZfSH 1980, 344 - treffen diese Voraussetzungen auch auf das Europäische Fürsorgeabkommen deshalb zu, weil es ein Vertrag ist, dessen Zweck darin liegt, auf den Gebieten der sozialen und der Gesundheitsfürsorge den Angehörigen der Vertragsstaaten Gleichbehandlung mit den Inländern einzuräumen.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 146.83

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Wie auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege vom 17. Januar 1966 (BGBl. II 1969, S. 2) - siehe dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 66.79 - FEVS 28, 441; ZfS 1980, 332; ZfSH 1980, 344 - treffen diese Voraussetzungen auch auf das Europäische Fürsorgeabkommen deshalb zu, weil es ein Vertrag ist, dessen Zweck darin liegt, auf den Gebieten der sozialen und der Gesundheitsfürsorge den Angehörigen der Vertragsstaaten Gleichbehandlung mit den Inländern einzuräumen.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 6.84

    Sozialhilfe für Ausländer - Anerkennung als Asylberechtigter - Anerkennung einer

    Wie auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege vom 17. Januar 1966 (BGBl. II 1969, S. 2) - siehe dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 66.79 - FEVS 28, 441; ZfS 1980, 332; ZfSH 1980, 344 - treffen diese Voraussetzungen auch auf das Europäische Fürsorgeabkommen deshalb zu, weil es ein Vertrag ist, dessen Zweck darin liegt, auf den Gebieten der sozialen und der Gesundheitsfürsorge den Angehörigen der Vertragsstaaten Gleichbehandlung mit den Inländern einzuräumen.
  • OVG Berlin, 05.03.1984 - 6 S 37.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt für EU-Ausländerin mit befristeter

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  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1979 - VI 4362/78

    Sozialhilfe für in Deutschland wohnende Österreicher

    Rechtszug: vorgehend VG Karlsruhe 1978-11-06 II 228/78 nachgehend BVerwG 1980-06-19 5 C 66/79.
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