Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.06.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1176
BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88 (https://dejure.org/1992,1176)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1992 - 5 C 66.88 (https://dejure.org/1992,1176)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 5 C 66.88 (https://dejure.org/1992,1176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides - Zuständigkeit des Amtes für Ausbildungsförderung - Aufhebbarkeit von Bescheiden des Förderungsamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 25
  • NVwZ 1993, 481
  • FamRZ 1992, 1235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Nach § 53 Satz 2 BAföG richten sich die sich aus Bescheidsänderungen nach § 53 Satz 1 BAföG ergebenden Erstattungen nach § 50 SGB X. Dasselbe gilt für Bescheidsaufhebungen nach § 20 Abs. 1 BAföG in Verbindung mit § 48 SGB X. Die Pflicht zur Erstattung folgt nach § 50 Abs. 1 SGB X zwingend aus der Aufhebung des Bewilligungsbescheides als rechtfertigendem Leistungsgrund (vgl. BVerwGE 78, 101 (114) [BVerwG 17.09.1987 - 5 C 26/84]).

    In jedem Fall war der Beklagte gehalten, die Bewilligungsbescheide vom 27. Mai und 28. September 1983 vom Beginn des auf den Eintritt der Änderung folgenden Monats an, d. h. mit Wirkung vom 1. Juli 1983 (vgl. einerseits § 53 Satz 1 Nr. 2 BAföG, andererseits § 20 Abs. 1 BAföG, der auch für die Aufhebung von Förderungsbescheiden nach § 48 SGB X gilt - vgl. BVerwGE 78, 101 (106 f.) [BVerwG 17.09.1987 - 5 C 26/84]), aufzuheben.

    Eine Ermessensentscheidung über die Aufhebung scheidet auch bei § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X aus, da sie nur beim Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung möglich und notwendig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 78, 101 (105) [BVerwG 17.09.1987 - 5 C 26/84]).

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Entscheidungen, die sich in der Sache als richtig erweisen, sollen nicht allein wegen eines - unwesentlichen - Verfahrensfehlers aufgehoben werden, wenn und weil sie sogleich nach materiellem Recht wieder erlassen werden müßten (vgl. BVerwGE 61, 45 (49 f.) [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 65, 287 (290) [BVerwG 29.04.1982 - 5 C 89/80]; BFHE 142, 544 (547)).

    Hieraus folgt wegen der insoweit übereinstimmenden Tatbestandsmerkmale des § 42 Satz 1 SGB X, daß auch der Aufhebungsanspruch des Auszubildenden ausgeschlossen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, die Entscheidung des Förderungsamtes also als gebundener Verwaltungsakt zu ergehen hat (vgl. zum letzten BVerwGE 61, 45 (49 f.) [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 108 (116) [BVerwG 26.03.1981 - 3 C 134/79]; 71, 63 (65) [BVerwG 07.02.1985 - 3 C 9/84]).

  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Sie besteht nur auf der Seite des Erstattungsbescheides; nur er setzt die Wirksamkeit des Aufhebungsbescheides voraus, während der Aufhebungsbescheid auch ohne die Wirksamkeit eines gleichzeitig ergehenden Erstattungsbescheides rechtlich sinnvoll und existenzfähig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - BVerwG 3 C 58.89 - (NJW 1992, 328/329)).

    Sinn des § 50 Abs. 3 Satz 2 SGB X kann es deshalb allenfalls sein, die Existenz des Erstattungsbescheides an das rechtliche Schicksal des Aufhebungsbescheides zu binden, nicht aber umgekehrt die Vernichtung des Aufhebungsbescheides zu erzwingen, wenn der Erstattungsbescheid wegen eigenständiger Rechtsfehler aufgehoben werden muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 (a.a.O.), für den inhaltsgleichen § 48 Abs. 2 Satz 8 VwVfG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1986 - 16 A 2792/84
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Einschränkungen der vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit Tz. 45 a.1.8 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1986 (GMBl. S. 397) - BAföGVwV 1986 - behaupteten Art haben im Wortlaut des § 45 Abs. 3 BAföG keinen Niederschlag gefunden (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 4. Februar 1986 - 16 A 2792/84 - (FamRZ 1986, 935 f.)).

    Vielmehr ist der angefochtene Bescheid auch aus materiellrechtlichen Gründen rechtswidrig, weil dem Beklagten die Sachbefugnis (Aktivlegitimation) für den Erstattungsanspruch fehlt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1979, vom 13. November 1980 und vom 26. Juli 1984 (a.a.O.) sowie OVG Münster, Urteil vom 4. Februar 1986 (a.a.O. S. 936)).

  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81

    Nachträgliche Anrechnung von Einkommen und die damit verbundene Rückforderung von

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Daß dabei eine zeitliche Einschränkung zu gelten habe, läßt sich aus der gesetzlichen Regelung nicht entnehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 64.77 -, vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - und vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 24.81 - (Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nrn. 11 und 13 sowie § 45 BAföG Nr. 2 = FamRZ 1985, 215 f.)).

    Vielmehr ist der angefochtene Bescheid auch aus materiellrechtlichen Gründen rechtswidrig, weil dem Beklagten die Sachbefugnis (Aktivlegitimation) für den Erstattungsanspruch fehlt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1979, vom 13. November 1980 und vom 26. Juli 1984 (a.a.O.) sowie OVG Münster, Urteil vom 4. Februar 1986 (a.a.O. S. 936)).

  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 9.84

    Lebensmittel - Hackfleischverordnung - Hauptberuflichkeit - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Hieraus folgt wegen der insoweit übereinstimmenden Tatbestandsmerkmale des § 42 Satz 1 SGB X, daß auch der Aufhebungsanspruch des Auszubildenden ausgeschlossen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, die Entscheidung des Förderungsamtes also als gebundener Verwaltungsakt zu ergehen hat (vgl. zum letzten BVerwGE 61, 45 (49 f.) [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 108 (116) [BVerwG 26.03.1981 - 3 C 134/79]; 71, 63 (65) [BVerwG 07.02.1985 - 3 C 9/84]).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Denn die den Anfechtungsrechtsbehelfen anhaftende aufschiebende Wirkung verhindert nicht den Eintritt der Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts oder das Inkrafttreten der durch ihn getroffenen Regelung, sondern nur dessen Vollziehbarkeit (vgl. BVerwGE 66, 218 (222) [BVerwG 27.10.1982 - 3 C 6/82] sowie Beschluß vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82 S. 34)).
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Denn die den Anfechtungsrechtsbehelfen anhaftende aufschiebende Wirkung verhindert nicht den Eintritt der Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts oder das Inkrafttreten der durch ihn getroffenen Regelung, sondern nur dessen Vollziehbarkeit (vgl. BVerwGE 66, 218 (222) [BVerwG 27.10.1982 - 3 C 6/82] sowie Beschluß vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82 S. 34)).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus voraus, daß der Auszubildende innerhalb der Zeit, die nach § 15 Abs. 3 BAföG als angemessene Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu bestimmen ist, seine Ausbildung berufsqualifizierend abschließen kann (vgl. BVerwGE 80, 290 (292 ff. [BVerwG 13.10.1988 - 5 C 35/85] m. w. N.)).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 5 C 18.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung - Ansspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
    Das hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 5 C 18.80 - (Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 7 S. 7) mit der Begründung entschieden, es handle sich bei § 45 Abs. 3 und § 45 a Abs. 1 BAföG um Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit, deren Verletzung allein die Nichtigkeit eines Förderungsbescheides nicht begründen könne (§ 40 Abs. 3 Nr. 1 SGB X).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche

  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.82

    Ausbildungsförderung - Zuständigkeit - Wechsel - Aufgaben - Umfang

  • BFH, 14.11.1984 - I R 151/80

    Von örtlich zuständigem Finanzamt erlassener Gewerbesteuermeßbescheid ist bei

  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als

  • BSG, 22.04.1987 - 10 RKg 16/85

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung - Rückwirkende Aufhebung der

  • Drs-Bund, 23.10.1974 - BT-Drs 7/2697
  • BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 64.77

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Änderung der Zuständigkeit eines Amtes für

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 33.79
  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 89.80

    Ausbildungsförderung für Ausländer - Aufenthaltsdauer der Eltern -

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Vielmehr verbleibt bei einem Zuständigkeitswechsel der bislang verantwortliche Regionalträger für die während seiner örtlichen Zuständigkeit zugunsten der GRV entstandenen Beitragsforderungen in der Gläubigerposition, da für den Bereich der Rentenversicherung abweichende Regelungen nicht existieren (vgl aber zB § 45a Abs. 3 BAFöG bei länderübergreifender Änderung der örtlichen Zuständigkeit aufgrund eines Hochschulwechsels, s hierzu BVerwGE 90, 25, 31 f - Juris RdNr 20; zum Sonderfall eines gesetzlich angeordneten Forderungsübergangs im Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit vgl BSG SozR 3-8260 § 8 Nr. 1) .
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 31/16 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Da eine Vorgreiflichkeit des Verfahrens gegen die Aufhebung besteht, liegt der Sinn in § 50 Abs. 3 Satz 2 SGB X darin, die Rechtsfragen der Rückabwicklung des Sozialleistungsverhältnisses möglichst schnell und einheitlich zu klären ( vgl bereits BVerwGE 90, 25, 34) .
  • VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 25/18

    Rechtmäßige Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des

    Dies gilt auch dann, wenn statt der handelnden Behörde (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt -, Rheinland-Pfalz), die Behörde eines anderen Bundeslandes (Landesamt für Soziales - Integrationsamt -, Saarland) zuständig gewesen wäre; jedenfalls sofern es sich - wie hier - um den Vollzug von Bundesrecht (SGB IX) durch die Länder handelt (vgl. zu einem Zuständigkeitswechsel im Recht der Ausbildungsförderung: BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - 5 C 66/88 -, juris, Rn. 26).

    Dass hier als Folge der - hypothetischen - Zuordnung des Klägers zu der Betriebsstätte der Beigeladenen in P. (Saarland) das Integrationsamt eines anderen Bundeslandes zuständig wäre (sog. Verbandskompetenz), hindert nicht die Anwendung des § 42 SGB X (vgl. zu § 46 HbgVwVfG: HambOVG, Urteil vom 16. Februar 1999 - Bf VI 2/97 -, NVwZ-RR 1999, 633 [634]; siehe auch Meermagen, in: PdK Bund, Stand: April 2014, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 46, Ziff. 3; im Ergebnis wohl auch BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - 5 C 66/88 -, juris, Rn. 22 ff.; a. A. VGH BW, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 6 S 2112/13 -, NVwZ-RR 2014, Rn. 55 m.w.N.).

    In dieser Hinsicht handelt es sich um einen unwesentlichen Verfahrensfehler, der die Anwendung von § 42 SGB X rechtfertigt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - 5 C 66/88 -, juris, Rn. 23).

    Eine Einschränkung dürfte sich allenfalls dann ergeben, soweit gleichzeitig die Sachbefugnis der handelnden Behörde fehlt, einen begehrten Verwaltungsakt (vgl. zu einer isolierten Anfechtungsklage gegen die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 1 C 19/94 -, juris, Rn. 16) oder einen Rückforderungsbescheid (vgl. zu § 45 Abs. 3 BAföG: BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - 5 C 66/88 -, juris, Rn. 20) nach einem länderübergreifenden Zuständigkeitswechsel noch zu erlassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Denn schon mit der Einschreibung an der Universität wechselt die Zuständigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1992 - 5 C 66.88 -, juris Rn. 15), und zwar bezüglich "sämtlicher Verwaltungshandlungen", unabhängig davon, ob die noch ausstehenden Verwaltungsentscheidungen sich auf laufende oder in der Vergangenheit liegende Bewilligungszeiträume beziehen und von Amts wegen oder auf Antrag zu treffen sind.
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Das gilt bei einem Hochschulwechsel des Auszubildenden sogar dann, wenn der Auszubildende bei dem dadurch zuständig gewordenen Amt am neuen Hochschulort gar keinen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt hat und es etwa nur um die Aufhebung von Bewilligungsbescheiden des früher zuständigen Amtes und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Ausbildungsförderung geht (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 66.88 - ).
  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage;

    Wird eine Aufenthaltsgenehmigung durch eine Behörde versagt, deren Träger den geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 6 Abs. 1 AuslG) oder dahin gehende Ermessensbetätigung (vgl. z.B. § 7 Abs. 1 AuslG) nicht erfüllen kann, leidet der Versagungsbescheid nicht nur an einem Zuständigkeitsmangel, sondern verstößt auch gegen materielles Recht, das bei einem Anspruch den richtigen Anspruchsgegner einbezieht (vgl. auch BVerwGE 90, 25 [BVerwG 20.02.1992 - 5 C 66/88]).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92

    BAföG - Geltendmachung von Ersatzansprüchen - Ausbildungsförderung -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 66.88 - (BVerwGE 90, 25 ) klargestellt hat, hat sich das Bundesausbildungsförderungsgesetz mit dieser Regelung bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Ämter für Ausbildungsförderung, soweit es den Hochschulbereich betrifft, grundsätzlich für das Ausbildungsortprinzip entschieden: Örtlich zuständig ist das Amt, das bei der Hochschule, an der der Auszubildende immatrikuliert ist, errichtet ist.
  • VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen verschwiegenen Vermögens - Wechsel

    Der Zuständigkeitswechsel hängt nicht davon ab, ob der Auszubildende beim Förderungsamt am neuen Hochschulort einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1992 - 5 C 66/88 -, BVerwGE 90, 25).

    Vielmehr sind sie auch aus materiellrechtlichen Gründen rechtswidrig, weil dem Beklagten die Sachbefugnis (Aktivlegitimation) für den Erstattungsanspruch fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1992 - 5 C 66/88 -, BVerwGE 90, 25, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Wird eine Aufenthaltsgenehmigung durch eine Behörde versagt, deren Träger den geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht erfüllen kann, leidet der Bescheid nicht nur an einem Zuständigkeitsmangel, sondern verstößt auch gegen materielles Recht, das bei einem Anspruch den richtigen Anspruchsgegner einbezieht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.2.1992 - 5 C 66.68 -, BVerwGE 90, 25 [32]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AS 2141/17

    Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Grundsicherung

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, die Rechtsfragen der Rückabwicklung des Leistungsverhältnisses möglichst schnell und einheitlich zu klären; außerdem wird hiermit die Existenz des Erstattungsbescheides an das rechtliche Schicksal des Aufhebungsbescheides gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - 5 C 66/88 - juris Rn. 24f.).
  • VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

  • VG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 K 2321/10

    Aufnahme von Kunstwerken Oskar Schlemmers in das Verzeichnis national wertvollen

  • OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97

    Rückerstattung von Pflegesatzzahlungen; Berechnung des Pflegesatzes nach der

  • VG Köln, 03.12.2003 - 21 K 7252/02

    Zustimmung des Integrationsamte zur Änderungskündigung eines schwerbehinderten

  • LSG Hessen, 19.09.1997 - L 10 Ar 844/94

    Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Jahresfrist

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2022 - 14 LB 84/22
  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 176/06

    Ausbildungsförderung; Kontoinhaberschaft bestimmt sich nach Bankvertrag;

  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 1606/06

    Rücknahme BAföG-Gewährung; Ermessensfehler; Pkw

  • VG Oldenburg, 17.03.2004 - 7 A 3005/03

    Apotheker; Approbation; Ersterteilung; Wiedererteilung; Zuständigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1992 - 5 C 66.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,16568
BVerwG, 11.06.1992 - 5 C 66.88 (https://dejure.org/1992,16568)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 5 C 66.88 (https://dejure.org/1992,16568)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 5 C 66.88 (https://dejure.org/1992,16568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,16568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht