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   AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11   

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https://dejure.org/2012,23929
AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11 (https://dejure.org/2012,23929)
AG Bünde, Entscheidung vom 01.03.2012 - 5 C 679/11 (https://dejure.org/2012,23929)
AG Bünde, Entscheidung vom 01. März 2012 - 5 C 679/11 (https://dejure.org/2012,23929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung bei Entstehung eines Anspruchs gegen den Dritten zum Teil vor Vertragsbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 S. 1; VVG § 125
    Deckungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung bei Entstehung eines Anspruchs gegen den Dritten zum Teil vor Vertragsbeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Stuttgart, 20.02.2001 - 16 C 8638/00
    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Das AG Stuttgart bejahte in seinem Urteil vom 20.02.2001 - 16 C 8638/00 - einen einheitlichen Rechtspflichtverstoß, weil der Mieter während der Wartezeit des Rechtsschutzversicherungsvertrags zwei Monatsmieten verspätet und in den beiden nachfolgenden Monaten - nach Ablauf der Wartezeit - überhaupt keine Miete zahlte.
  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Vielmehr ist bei versicherten und nicht versicherten Interessen die Quote bezogen auf die tatsächlichen Kosten maßgeblich, und zwar nach dem Verhältnis des durch die Versicherung gedeckten Teils des Streitgegenstands zum Gesamtstreitwert (BGH, Urteil vom 04.05.2005 - IV ZR 135/04, VersR 2005, 936; hierzu Wendt, r+s 2008, 221, 232).
  • OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 12 U 41/00

    Umfang des Rechtsschutzversicherungsvertrages bei Hinzutreten weiterer

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Bei Miteigentum des Versicherungsnehmers an dem versicherten Objekt ist von einer Eigen- und Fremdversicherung auszugehen, wenn das versicherte Objekt - wie vorliegend - als Ganzes in dem Vertrag genannt ist und dieser keinen Hinweis oder Zusatz auf das Bestehen von Miteigentum und den Willen des Versicherungsnehmers enthält, Versicherungsschutz nur für seinen Miteigentumsanteil zu erhalten (hierzu etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2000 - 12 U 41/00).
  • AG Coburg, 27.07.2006 - 15 C 471/06

    Erneute Kündigung wegen Mietrückständen bildet mit einer durch eine Nach-zahlung

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Dem Urteil des AG Coburg vom 27.07.2006 - 15 C 471/06 - lag der Fall zugrunde, dass ebenfalls eine ausgesprochene fristlose Kündigung nach Ausgleich des Mietrückstandes ihre Wirksamkeit verlor, sodann sechs Monate später der Mieter erneut mit zwei Monatsmieten in Verzug geriet und die Kündigung ausgesprochen wurde.
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 186/83

    Behaupten eines Pflichtverstoßes in nicht versicherter Zeit in der

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Vielmehr ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass es sich bei den Ausführungen hierzu um bloßes "Kolorit" handelte (hierzu BGH, Urteil vom 20.03.1985 - IVa ZR 186/83; BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07), also um Vorwürfe, die zwar erhoben wurden, jedoch nur als Beiwerk dienten.
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Dabei genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Verstoß jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim des Rechtsstreits in sich trägt (BGH, NJW-RR 2007, 749, 750; BGH, NJW-RR 2006, 37, 38; auch KG Berlin, VersR 2010, 1445, 1445; OLG München, Urteil vom 23.10.2009 - 25 U 2800/09; Wendt, r+s 2008, 221, 222).
  • BGH, 17.01.2007 - IV ZR 124/06

    Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers gegen notarielle

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Dabei genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Verstoß jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim des Rechtsstreits in sich trägt (BGH, NJW-RR 2007, 749, 750; BGH, NJW-RR 2006, 37, 38; auch KG Berlin, VersR 2010, 1445, 1445; OLG München, Urteil vom 23.10.2009 - 25 U 2800/09; Wendt, r+s 2008, 221, 222).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Vielmehr ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass es sich bei den Ausführungen hierzu um bloßes "Kolorit" handelte (hierzu BGH, Urteil vom 20.03.1985 - IVa ZR 186/83; BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07), also um Vorwürfe, die zwar erhoben wurden, jedoch nur als Beiwerk dienten.
  • KG, 20.04.2010 - 6 U 195/09

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Rechtsschutzfalles bei Weiterverfolgung

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Dabei genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Verstoß jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim des Rechtsstreits in sich trägt (BGH, NJW-RR 2007, 749, 750; BGH, NJW-RR 2006, 37, 38; auch KG Berlin, VersR 2010, 1445, 1445; OLG München, Urteil vom 23.10.2009 - 25 U 2800/09; Wendt, r+s 2008, 221, 222).
  • OLG Hamm, 06.09.1991 - 20 U 123/91

    Unerkannte Unwirksamkeit einer Staffelmietzinsvereinbarung

    Auszug aus AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11
    Dass die neben den zwei Monatsmieten offenen Beträge aus 2010 (Miete für Mai 2010 in Höhe von 85 EUR sowie Nebenkostennachzahlung für 2009) bereits den Keim des dann im Jahre 2011 geführten Räumungsrechtsstreits in sich trugen, also adäquat kausal (hierzu OLG Hamm, NJW-RR 1992, 354, 355) für die spätere Kündigung waren, ist vor diesem Hintergrund fernliegend.
  • OLG München, 23.10.2009 - 25 U 2800/09

    Rechtsschutzversicherung: Vorliegen eines Versicherungsfalls; Pflicht des

  • LG Köln, 18.04.2019 - 24 O 244/18

    Gewährung von Deckungsschutz durch einen Rechtsschutzversicherer nach Eintritt

    Die Bezugnahme der Klägerin auf das von ihr (unvollständig) vorgelegte Urteil des Amtsgerichts Bünde vom 01.03.2012 (Az. 5 C 679/11, Bl. 98 ff. GA) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15

    Leistungspflichten aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag i.R.e.

    Die allgemeine, in der Nichtbezahlung einer einzelnen Position liegende abstrakte Gefahr eines späteren Räumungsrechtsstreits genügt für den zu fordernden inneren Zusammenhang zwischen Verstoß und späterem Rechtsschutzfall nicht (vgl. hierzu etwa AG Mönchengladbach, Urteil vom 24.3. 1988 - 2 a C 14/88, r + s 1988, 300, beck-online; AG Bünde, Urteil vom 01. März 2012 - 5 C 679/11 -, juris m.w.N.).
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