Rechtsprechung
BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewöhnlicher Aufenthalt - Gesetzliche Definition - Tatsächlicher Aufenthaltsort - Minderjähriger - Personensorgeberechtigter - Heimunterbringung - Dauer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JWG § 11 S. 1, §§ 30, 40, 42, 47
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.02.1984 - 9 K 4061/83
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1984 - 6 S 1085/84
- BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84
- BVerwG, 15.08.1986 - 5 C 68.84
Papierfundstellen
- BVerwGE 74, 206
- NJW 1987, 1780 (Ls.)
- NJW-RR 1987, 581
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80
Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84
Da gemäß Art. 11 § 1 Nr. 16 SGB I das Gesetz für Jugendwohlfahrt derzeit als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs gilt, findet die Definition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I auch im Geltungsbereich des Jugendwohlfahrtsgesetzes Anwendung (so schon das Urteil des Senats vom 26. November 1981 <BVerwGE 64, 224, 230 f.> [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 56/80]).Ein Minderjähriger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Regel an dem Ort, an dem er seine Erziehung erhält (BVerwGE 64, 224 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 56/80]).
Weder aus allgemeinen Prinzipien des Jugendhilferechts noch aus den Rechtsgedanken des § 97 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesatzes - BSHG - in der durch das Änderungsgesetz vom 25. März 1974 (BGBl. I S. 777) eingeführten Fassung oder des § 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches/Verwaltungsverfahren vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1469, ber. S. 2218) - SGB X - ergibt sich eine allgemeine Zuständigkeit des Jugendamtes zur Gewährung von Hilfe zur Erziehung kraft einer "fortgesetzten Zuständigkeit" (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 26. November 1981 <BVerwGE 64, 224, 232> [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 56/80]).
- BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79
Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84
Das gleiche ergibt sich aus der Regelung zum Recht der Jugendhilfe in § 27 SGB I (ebenso für den Bereich des Kindergeldrechts BSG, Urteil vom 31. Januar 1980 <BSGE 49, 254, 255>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1971 - VIII A 71/69
Auszug aus BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 25. Februar 1971 - VIII A 71/69 -), die im Schrifttum auf Zustimmung gestoßen ist (vgl. Jans/Happe, Jugendwohlfahrtsgesetz, Stand Juli 1985, Erl. 2 B b zu § 11) und nach den Angaben des Oberbundesanwalts in der Praxis der Jugendhilfe Anerkennung gefunden hat, soll der hierin zum Ausdruck kommende Grundsatz der fortgesetzten Hilfe auch im Jugendhilferecht zur Anwendung kommen.
- BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R
Erstattung von Kosten der Sozialhilfe
Ein minderjähriges Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt grundsätzlich bei dem Elternteil, der das Personensorgerecht ausübt und bei dem es sich tatsächlich aufhält, dh an dem Ort, an dem es seine Erziehung erhält (BVerwGE 74, 206 zum gewöhnlichen Aufenthalt bei nicht nur vorübergehender Heimunterbringung; BVerwG vom 26.9.2002 - 5 C 46/01 und 5 B 37/01) . - OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 A 10671/12
Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen
Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Jugendhilferecht (vgl. BVerwGE 74, 206 = NJW-RR 1987, 581) als auch zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 35, 287; 70, 121; BVerwG, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 3 und BVerwG, NVwZ 1987, 412 = Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5) stets zugrunde gelegt, dass der Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfemaßnahmen verpflichtet sein kann. - BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01
Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt, …
Der von ihm aufgestellte Grundsatz, dass ein minderjähriges Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt grundsätzlich bei dem Elternteil hat, der das Personensorgerecht ausübt und bei dem es sich tatsächlich aufhält, ist eine Regel für die nach § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I erforderliche eigenständige Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Minderjähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Regel an dem Ort hat, an dem er seine Erziehung erhält, wobei es bei einer Unterbringung außerhalb der Familie darauf ankommt, ob sie nur vorübergehend oder auf Dauer erfolgen soll (BVerwGE 64, 224 ; 74, 206 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1998 - 16 A 3477/97
Verwaltungsrechtsweg; Kostenerstattung; Leistungsklage; Statthaftigkeit; …
vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1986 - 5 C 86.84 -, BVerwGE 74, 206 (208) für das Jugendhilferecht vor Inkrafttreten des SGB VIII; OVG NW, Urteil vom 16. Februar 1994 - 16 A 3286/93 -, NWVBl. 1994, 338 (340).vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1981 - 5 C 56.80 -, BVerwGE 64, 224 (231); Urteil vom 15. Mai 1986 - 5 C 68.64 -, BVerwGE 74, 206 (208).
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfeträgern …
Zwar kommt bei Minderjährigen dem grundsätzlich bei ihren Eltern liegenden Aufenthaltsbestimmungsrecht insofern Bedeutung zu, als die das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübenden Personen in der Regel nicht nur die rechtliche, sondern auch die tatsächliche Möglichkeit haben, ihre diesbezüglichen Entscheidungen durchzusetzen, so dass grundsätzlich auch der Wille dieser Personen, nicht aber der des Minderjährigen ausschlaggebend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1986 - 5 C 68/84 -, BVerwGE 74, 206-217, Rdnr. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 576/07
Wirkung einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung und der Feststellung einer …
BVerwG, Urteil vom 26.9.2002 - 5 C 46.01, 5 B 37.01 -, a.a.O., mit Hinweis auf Urteile vom 26.11.1981 - 5 C 56.80 -, BVerwGE 64, 224 (231) und vom 15.5.1986 - 5 C 68.84 -, BVerwGE 74, 206 (211). - BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89
Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber
für Jugendwohlfahrt (JWG) (BVerwGE 74, 206 [BVerwG 15.05.1986 - 5 C 68/84]) verdeutlichen anschaulich das Erfordernis der sog Einfärbung (Rauscher NJW 1983, 2474 [BGH 02.12.1982 - 1 StR 476/82]) des § 30 Abs. 3 SGB I. Im Sachzusammenhang mit der hier anzuwendenden Kollisionsnorm des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG, die dessen Erziehungsortprinzip einschränkt, erlangt § 30 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB I nachfolgende, von der im Einzelfall wirklich gegebenen Auslandsberührung abhängige Bedeutung:. - BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90
Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers
Der Senat ist deshalb davon ausgegangen, daß § 43 SGB I bei (örtlichen) Zuständigkeitskonflikten zwischen Jugendämtern grundsätzlich zur Anwendung kommen kann (vgl. BVerwGE 74, 206 (216) [BVerwG 15.05.1986 - 5 C 68/84]).Denn § 105 SGB X gewährt dem Jugendhilfeberechtigten keinen Anspruch auf (Vor-)Leistung durch den unzuständigen Leistungsträger, und § 11 Satz 2 JWG beschränkt die Zuständigkeit des Jugendamtes auf vorläufige Maßnahmen, gilt also nicht für Hilfeleistungen, die - wie die Heimunterbringung des Michael S. - von Anfang an auf Dauer angelegt sind (vgl. BVerwGE 74, 206 (216) [BVerwG 15.05.1986 - 5 C 68/84]).
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.1990 - 6 S 2769/89
Gewöhnlicher Aufenthaltsort eines in einem Heim untergebrachten Minderjährigen, …
Dazu hat das BVerwG in seinem Urteil vom 15.05.1986 (BVerwGE 74, 206 = Buchholz 436.51 § 11 JWG Nr. 2) entschieden, daß der Begriff "gewöhnlicher Aufenthaltsort" im Sinne von § 11 JWG der in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I enthaltenen Definition entspricht.Denn § 97 Abs. 2 BSHG, aus dem der Fortbestand einer Zuständigkeit der Beklagten hergeleitet werden könnte, gilt für das Jugendhilferecht ebensowenig wie § 2 Abs. 3 SGB X, welcher die vorübergehende Weiterleistung der Hilfe durch den früher zuständig gewesenen Hilfeträger vorschreibt (BVerwG, Urt. v. 15.05.1986, a.a.O.).
Diesen Grundsatz hat die Zentrale Spruchstelle im Hinblick auf das Urteil des BVerwG vom 15.05.1986 (a.a.O.) inzwischen aber selbst modifiziert.
- BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 23.89
Jugendhilfe - Jugendamt - Verwaltungskosten
Nach der letztgenannten Vorschrift ist - abweichend von der Grundregel des § 11 Satz 1 JWG (Zuständigkeit des Jugendamts für alle Minderjährigen, die in seinem Bezirk ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben [vgl. hierzu BVerwGE 74, 206 ff.]) - für Minderjährige ohne gewöhnlichen Aufenthaltsort und für vorläufige Maßnahmen das Jugendamt zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis der öffentlichen Jugendhilfe hervortritt.Der Versuch des Minderjährigen, durch Entweichen aus einer Pflegefamilie oder einem Heim sich der Bestimmung seines Aufenthalts durch den hierzu Berechtigten zu entziehen, führt daher jedenfalls solange nicht zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts des Minderjährigen an seinem tatsächlichen Aufenthaltsort, als der Berechtigte bemüht ist, seine Aufenthaltsbestimmung durchzusetzen, und es dem Minderjährigen nicht gelingt, für einen erheblichen Zeitraum unterzutauchen und damit den eigenen Willen zu verwirklichen (vgl. BVerwGE 74, 206 [208 f.]).
- BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 31.90
Sozialhilferecht - Erwerbstätigkeit - Zuständigkeitskoflikte zwischen …
- BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11107/04
Kostenerstattungspflicht zwischen Trägern der Jugendhilfeleistung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 3177/00
Für die Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblicher Zeitpunkt "vor Beginn …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Streit über gewöhnlichen …
- VG Köln, 18.11.2020 - 26 K 15473/17
- BVerwG, 20.05.2014 - 5 C 33.13
Kriegsopferfürsorge; Träger der Kriegsopferfürsorge; örtlicher Träger; örtliche …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - L 19 AS 1806/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01
Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - 12 A 3303/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2001 - 12 A 4215/00
Anspruch auf Kostenerstattung wegen einer gewährten Hilfe zur Erziehung eines …
- BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 32.90
Kostenerstattungsanspruch des Jugendamtes gegen den überörtlichen Träger der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 12 B 392/11
Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie als stationäre Hilfe gem. § 33 SGB …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2008 - 12 A 1277/08
Streit über die Kostenübernahme für die Inobhutnahme eines Kindes; Bestimmung des …
- BSG, 20.12.1990 - 4 REg 7/89
Versagung von Erziehungsgeld während der Dauer des Asylverfahrens
- BVerwG, 28.01.1988 - 5 ER 202.88
Rechtsmittel
- VG Sigmaringen, 06.03.2007 - 4 K 266/06
Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für …
- VG Arnsberg, 07.06.2011 - 11 K 319/10
Erstattungsanspruch von Jugendhilfekosten bei Inobhutnahme der Kinder durch das …
- BVerwG, 13.02.2001 - 5 B 63.00
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen …
- OVG Sachsen, 23.11.2004 - 4 B 200/03
Übernahme der durch eigenes Einkommen nicht gedeckten Kosten zur …
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 6 S 2367/93
Sozialhilfe: zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes
- BVerwG, 05.03.1993 - 11 B 17.93
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2019 - L 4 KR 69/19
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde - …
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.2008 - 9 S 2278/07
Kostenerstattungsrecht: Gewöhnlicher Aufenthalt eines minderjährigen Kindes bei …
- VG Göttingen, 24.03.2004 - 2 A 2282/02
Aufenthalt; Aufenthaltsort; Begründung; Berufsausbildung; Berufsvorbereitung; …
- BSG, 28.11.1990 - 4 REg 17/89
- BSG, 28.11.1990 - 4 REg 9/90
- VG Münster, 13.08.2003 - 9 K 2474/00
Voraussetzungen des Anspruchs eines Jugendhilfeträgers auf Erstattung erbrachter …
- OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 2607/98
Übernahme der Kosten einer Legastenietherapie; Geeignetheit (Therapeut); …
- SG Lüneburg, 15.06.2011 - S 32 SO 234/08
- VG Lüneburg, 12.02.2004 - 6 A 38/02
Aufenthalt in JVA; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kostenerstattung …
Rechtsprechung
BVerwG, 15.08.1986 - 5 C 68.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.02.1984 - 9 K 4061/83
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1984 - 6 S 1085/84
- BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84
- BVerwG, 15.08.1986 - 5 C 68.84