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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2006 - 5 C 7.05   

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https://dejure.org/2006,4724
BVerwG, 26.10.2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,4724)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,4724)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,4724)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII (1996) § 86 Abs. 7, §§ 89c, 89d, 89f
    Asylsuchende, Zuständigkeit bei Leistungen an -; Kostenerstattungspflicht des vom Bundesverwaltungsamt hierzu bestimmten überörtlichen Trägers der Jugendhilfe; Zuständigkeit, örtliche, für Leistungen an Asylsuchende; Zuständigkeitswechsel, fortdauernde ...

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers für Jugendhilfeleistungen an minderjährige Asylsuchende; Kostenerstattungspflicht des vom Bundesverwaltungsamt als Erstattungsverpflichteten bestimmten überörtlichen Trägers der Jugendhilfe; Ablehnung der Übernahme durch den ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB VIII 89 d Abs. 1; SGB VIII § 89 d Abs. 2; SGB VIII 89 h; SGB VIII 86 Abs. 7; SGB 86 c
    D (A), Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Jugendhilfeträger, Kostenerstattung, Erstattungsanspruch, Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber

  • Judicialis

    SGB VIII (1996) § 86 Abs. 7; ; SGB VIII (1996) § 89c; ; SGB VIII (1996) § 89d; ; SGB VIII (1996) § 89f; ; AsylVfG § 50 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylsuchende, Zuständigkeit bei Leistungen an -; Kostenerstattungspflicht des vom Bundesverwaltungsamt hierzu bestimmten überörtlichen Trägers der Jugendhilfe; örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Asylsuchende; Zuweisung von Ausländern nach § 50 Abs. 4 AsylVfG und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 199
  • FamRZ 2007, 465 (Ls.)
  • DVBl 2007, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

    Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 5 C 7.05
    Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 51.01 - (BVerwGE 117, 179 ff.) der Auffassung ist, mit der auf inhaltlichen Gründen beruhenden Ablehnung der Weitergewährung der Jugendhilfeleistung durch die Beigeladene sei auch die fortgesetzte Leistungspflicht des Klägers in Wegfall geraten, verkennt er, dass die Verneinung der Leistungspflicht - abgesehen davon, dass sie, anders als in dem der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde liegenden Fall, nicht in Form eines Ablehnungsbescheides gegenüber dem Leistungsempfänger ausgesprochen worden ist - nach der ausdrücklichen Klarstellung in dem genannten Urteil mit "Konsequenzen für das materielle Recht, nach dem das Leistungsbegehren zu beurteilen ist", verbunden sein kann, "sofern sie nicht tragend damit begründet ist, der neue Träger fühle sich für die Leistung nicht zuständig" (a.a.O. S. 184), wie dies vorliegend der Fall ist.
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Im Zusammenhang mit Erstattungsansprüchen von Sozialleistungsträgern untereinander ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben der in der Rechtsprechung des Senats anerkannte kostenerstattungsrechtliche Interessenwahrungsgrundsatz (vgl. Urteile vom 8. Juli 2004 a.a.O. S. 4, vom 29. Juni 2006 a.a.O. Rn. 16 und vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 5 C 7.05 - Buchholz 436.511 § 89d KJHG/SGB VIII Nr. 3 Rn. 22).

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht.

  • VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 7061/12

    Interessenwahrungsgrundsatz; Jugendhilfe; Kostenerstattung; Nachrang;

    Im Zusammenhang mit Erstattungsansprüchen von Sozialleistungsträgern untereinander ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben der in der Rechtsprechung des Senats anerkannte kostenerstattungsrechtliche Interessenwahrungsgrundsatz (vgl. Urteile vom 8. Juli 2004 a.a.O. S. 4, vom 29. Juni 2006 a.a.O. Rn. 16 und vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 5 C 7.05 - Buchholz 436.511 § 89d KJHG/SGB VIII Nr. 3 Rn. 22).

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18

    Kostenerstattung der jugendhilferechtlichen Krankenversorgung eines unbegleitet

    Dieser verpflichtet den erstattungsberechtigten Hilfeträger dazu, bei der Leistungsgewährung die rechtlich gebotene Sorgfalt anwenden, zu deren Einhaltung er in eigenen Angelegenheiten gehalten ist, und darauf hinzuwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, juris, Rn. 22; und vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 - juris, Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 4 LB 90/07

    Gewährung von Jugendhilfe durchÜbernahme der Kosten der Unterbringung eines

    Dass die örtliche Zuständigkeit für die Gewährung der Jugendhilfe am 28. Februar 1999 auf den Beklagten übergegangen ist und die Klägerin seit diesem Zeitpunkt nur noch gemäß § 86 c Satz 1 SGB VIII tätig gewesen ist, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2006 - 5 C 7.05 -, NVwZ-RR 2007 S. 199).

    Der Grundsatz der Interessenwahrung besagt lediglich, dass ein Hilfe gewährender Leistungsträger grundsätzlich alles tun muss, um den erstattungsfähigen Aufwand gering zu halten (BVerwG, Urt. v. 26.10.2006, a.a.O.; Wiesner, SGB VIII, Kommentar, 3. Aufl., § 89 f. Rn. 7).

  • VG Mainz, 22.02.2018 - 1 K 862/17

    Jugendhilfe; Erstattung von im Rahmen der Jugendhilfe für einen unbegleiteten

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 -, BeckRS 2013, 55000, Rn. 19; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, NVwZ-RR 2007, 199, Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 -, BeckRS 2013, 55000, Rn. 19).
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 849/17

    Jugendhilfe; Erstattungsstreitigkeit; Kosten einer aktiven Rückführung eines

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, NVwZ-RR 2007, 199, Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht.
  • VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 1376/17

    Jugendhilferechtlicher Erstattungsstreit; Anfechtungsklage gegen rein formellen

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, NVwZ-RR 2007, 199, Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht (BVerwG, a.a.O., Rn. 19).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2006 - 5 C 7.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20547
BVerwG, 04.07.2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,20547)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,20547)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,20547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Asylsuchende, Zuständigkeit bei Leistungen an -; Kostenerstattungspflicht des vom Bundesverwaltungsamt hierzu bestimmten überörtlichen Trägers der Jugendhilfe; Zuständigkeit, örtliche, für Leistungen an Asylsuchende; Zuständigkeitswechsel, fortdauernde ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs des Asylsuchenden; Zuständigkeitswechsel eines Trägers von Jugendhilfe

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.2005 - 5 C 7.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33223
BVerwG, 23.02.2005 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2005,33223)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2005,33223)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2005,33223)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG - 5 C 7.05   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,2182
BVerwG - 5 C 7.05 (https://dejure.org/9999,2182)
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