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   BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17   

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BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17 (https://dejure.org/2018,30415)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2018 - 5 C 7.17 (https://dejure.org/2018,30415)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2018 - 5 C 7.17 (https://dejure.org/2018,30415)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB IX § ... 228 Abs. 1, § 229 Abs. 1 Satz 1, § 230 Abs. 1 Nr. 1 bis 7; SGB IX a.F. § 145 Abs. 1, § 147 Abs. 1 Nr. 7; PBefG § 8 Abs. 1; RegG § 2 Satz 1; UnBefG 1965 § 1 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Alltagsverkehr; Beförderung; Beförderung schwerbehinderter Menschen; Fähre; Fährstrecke; Fährverbindung; Fährverkehr; Gelegenheitsverkehr; Merkzeichen; Mobilität; Mobilitätsbereich; Nachbarschaftsbereich; Nachteilsausgleich; Nahverkehr; Nahverkehrsdefinition; Orts- und ...

  • IWW

    SGB IX § ... 228 Abs. 1, § 229 Abs. 1 Satz 1, § 230 Abs. 1 Nr. 1 bis 7; SGB IX a.F. § 145 Abs. 1, § 147 Abs. 1 Nr. 7; PBefG § 8 Abs. 1; RegG § 2 Satz 1; UnBefG 1965 § 1 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    SGB IX; PBefG; RegG; UnBefG 1965; VwGO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf unentgeltliche Beförderung mit einen mehr als einmal am Tag durchgeführten Fährverkehr; Qualifizierung eines öffentlichen Personenverkehrs mit Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr als Nahverkehr im Sinne von ...

  • doev.de PDF

    Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr

  • rewis.io

    Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alltagsverkehr; Beförderung; Beförderung schwerbehinderter Menschen; Fähre; Fährverbindung; Fährstrecke; Fährverkehr; Gelegenheitsverkehr; Merkzeichen; Mobilität; Mobilitätsbereich; Nachbarschaftsbereich; Nahverkehr; Nahverkehrsdefinition; Ortsbereich; Orts- und ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf unentgeltliche Beförderung mit einen mehr als einmal am Tag durchgeführten Fährverkehr; Qualifizierung eines öffentlichen Personenverkehrs mit Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr als Nahverkehr im Sinne von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrgastbeförderung: Kostenloser Personennahverkehr für Schwerbehinderte

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrgastbeförderung: Kostenloser Personennahverkehr für Schwerbehinderte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fährverkehr zwischen Emden und Borkum - und die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beförderung von Schwerbehinderten: Zweistündige Fährfahrt ist öffentlicher Nahverkehr

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Fährverkehr für Schwerbehinderte

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Beförderung eines Schwerbehinderten - Fähre inbegriffen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fähre Emden-Borkum ist Nahverkehr und für Gehbehinderte kostenlos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 163, 232
  • NVwZ-RR 2019, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Zwar bezwecken die Bestimmungen über die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, schwerbehinderten Menschen auch deshalb einen gewissen Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Orientierungs- und Bewegungsfähigkeit und dadurch bedingter Mehrkosten zu gewähren, weil die begünstigten Personen die allgemeinen öffentlichen Nahverkehrsmittel oftmals auch auf solchen Strecken benutzen müssen, die ein Nichtbehinderter üblicherweise zu Fuß zurücklegt oder zurücklegen kann (vgl. BT-Drs. 8/2453 S. 11 zum UnBefG 1979; BVerwG, Urteil vom 27. November 1981 - 7 C 71.79 - Buchholz 442.010 UnBefG Nr. 16; BSG, Urteile vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 Rn. 40 und vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - SGb 2016, 653 Rn. 17 ff.).

    Die sachlich-räumliche Reichweite des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung beschränkt sich nicht nur auf den Ausgleich von Mobilitätsdefiziten im Nahbereich der Wohnung des Berechtigten, sondern erfasst innerhalb der definierten Bereiche des Nahverkehrs etwa auch Freizeitwege jeglicher Art. Mit den erweiterten Nahverkehrsdefinitionen will der Gesetzgeber daher nicht nur die Nachteile in Bezug auf die Grundbedürfnisse des behinderten Menschen im Vergleich zu Nichtbehinderten kompensieren, sondern die "nahezu unbegrenzten Möglichkeiten", über die ein Nichtbehinderter im Mobilitätsbereich verfügt, behinderten Menschen zumindest ansatzweise mittels Erleichterungen finanzieller Art zukommen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 Rn. 40; Masuch, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 228 Rn. 1, Stand August 2017).

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Ziel der Vergünstigung ist es, allgemein die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am öffentlichen Personenverkehr durch erleichterten Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu fördern, da Mobilität als Grundbedürfnis der modernen Gesellschaft anerkannt wird (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R - Behindertenrecht 2013, 122 ).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Dies gilt auch für die Entscheidung über Feststellungsbegehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 ).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Denn das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, im gleichen Umfang zu beachten, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt anstelle des Revisionsgerichts zu entscheiden hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 und vom 23. Januar 2018 - 5 C 9.16 - NVwZ-RR 2018, 621 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Denn das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, im gleichen Umfang zu beachten, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt anstelle des Revisionsgerichts zu entscheiden hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 und vom 23. Januar 2018 - 5 C 9.16 - NVwZ-RR 2018, 621 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79

    Zum Anspruch eines Fährbetriebes auf Erstattung der Fahrgeldausfälle für

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Zwar bezwecken die Bestimmungen über die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, schwerbehinderten Menschen auch deshalb einen gewissen Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Orientierungs- und Bewegungsfähigkeit und dadurch bedingter Mehrkosten zu gewähren, weil die begünstigten Personen die allgemeinen öffentlichen Nahverkehrsmittel oftmals auch auf solchen Strecken benutzen müssen, die ein Nichtbehinderter üblicherweise zu Fuß zurücklegt oder zurücklegen kann (vgl. BT-Drs. 8/2453 S. 11 zum UnBefG 1979; BVerwG, Urteil vom 27. November 1981 - 7 C 71.79 - Buchholz 442.010 UnBefG Nr. 16; BSG, Urteile vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 Rn. 40 und vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - SGb 2016, 653 Rn. 17 ff.).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Zwar bezwecken die Bestimmungen über die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, schwerbehinderten Menschen auch deshalb einen gewissen Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Orientierungs- und Bewegungsfähigkeit und dadurch bedingter Mehrkosten zu gewähren, weil die begünstigten Personen die allgemeinen öffentlichen Nahverkehrsmittel oftmals auch auf solchen Strecken benutzen müssen, die ein Nichtbehinderter üblicherweise zu Fuß zurücklegt oder zurücklegen kann (vgl. BT-Drs. 8/2453 S. 11 zum UnBefG 1979; BVerwG, Urteil vom 27. November 1981 - 7 C 71.79 - Buchholz 442.010 UnBefG Nr. 16; BSG, Urteile vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 Rn. 40 und vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - SGb 2016, 653 Rn. 17 ff.).
  • Drs-Bund, 26.06.1964 - BT-Drs IV/2433
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Damit sollen der Gelegenheits- und Ausflugsverkehr auf Schiffen von der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr ausgenommen werden (vgl. BT-Drs. 4/2433 S. 5 f. zu § 1 UnBefG 1965; Masuch, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 230 Rn. 19, Stand August 2017).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 5 C 9.16

    Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
    Denn das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, im gleichen Umfang zu beachten, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt anstelle des Revisionsgerichts zu entscheiden hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 und vom 23. Januar 2018 - 5 C 9.16 - NVwZ-RR 2018, 621 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.2022 - 5 P 1.22

    Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den

    Es hat, da dieser Antrag gegenwarts- und zukunftsgerichtet ist, für die materiell-rechtliche Prüfung zu Recht auf das aktuelle Recht abgestellt (BVerwG, Beschluss vom 11. März 2014 - 6 PB 42.13 - juris Rn. 9; vgl. ferner Urteil vom 27. September 2018 - 5 C 7.17 - BVerwGE 163, 232 Rn. 8).
  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug

    Auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Nichtzulassungs- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahrens in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Rechtsbeschwerde entschiede (vgl. zum Revisionsverfahren BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 5 C 7.17 - BVerwGE 163, 232 Rn. 8 und vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 - BVerwGE 164, 74 Rn. 11, jeweils m.w.N.; vgl. zum Rechtsbeschwerdeverfahren: Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, 1. Aufl. 2017, § 93 ArbGG Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2021 - 5 P 1.20

    Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Übertragung

    Auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Rechtsbeschwerdeverfahrens in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Rechtsbeschwerdeentscheidung entschiede (vgl. zum Revisionsverfahren BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 5 C 7.17 - BVerwGE 163, 232 Rn. 8 und vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 - BVerwGE 164, 74 Rn. 11, jeweils m.w.N.; vgl. zum Rechtsbeschwerdeverfahren: Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, 1. Aufl. 2017, § 93 ArbGG Rn. 21 m.w.N.).
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