Rechtsprechung
AG Ansbach, 19.10.2016 - 5 C 721/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- rewis.io
Verkehrsunfall, Schadensersatz, Unfall, Berufung, Haftung, Frist, Anspruch, Zahlung, Kinder, Zeitpunkt, Kostenentscheidung, Auflage, Beweisaufnahme, Aufwendungen, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- ra.de
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Nach unverschuldetem Verkehrsunfall hat Geschädigter Anspruch auf Ersatz von Kindersitzen ohne Abzug Neu für Alt (AG Ansbach Urteil vom 19.10.2016 - 5 C 721/16 -).
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Bei Ersatz durch Unfall beschädigter Kindersitze kein Ausgleich Neu für Alt
Wird zitiert von ... (2)
- AG Meppen, 17.06.2020 - 3 C 372/20 Der Kläger muss das Risiko einer nicht erkennbaren Vorschädigung Seite 2/3 eines gebrauchten Kindersitzes vor diesem Hintergrund nicht hinnehmen und darf daher auf Kosten des Schädigers einen neuwertigen Kindersitz anschaffen, ohne sich insoweit einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen zu müssen (LG Stuttgart, Beschl. v. 14.3.2018 - 5 S 6/18; AG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 -5 C 721/16).) Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 100 Abs. 4, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
- AG Norderstedt, 20.10.2020 - 47 C 28/17 Insoweit schließt sich das erkennende Gericht den folgenden Ausführungen des AG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 -5 C 721/16 - an:.