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   BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85   

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BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85 (https://dejure.org/1986,695)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1986 - 5 C 74.85 (https://dejure.org/1986,695)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1986 - 5 C 74.85 (https://dejure.org/1986,695)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 173
  • NJW 1988, 2688 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 733
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85
    Im Urteil vom 20. Januar 1977 (BVerwGE 52, 16 [BVerwG 20.01.1977 - V C 18/76] = FEVS 25, 177 = NDV 1978, 190 = ZfS 1977, 289 = ZfSH 1977, 305) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, für die Annahme, daß der Aufwendungsersatzanspruch nach § 29 Satz 2 BSHG, dem bei erweiterter Hilfe zum Lebensunterhalt der Anspruch nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BSHG entspricht, in 30 Jahren verjähre, sprächen gewichtige Gründe.
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 39.78

    Unterbringung eines psychisch Kranken in einem Landeskrankenhaus auf Grund von

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85
    Im anhängigen Rechtsstreit ist nicht (mehr) darüber zu befinden, ob die Beklagte die erweiterte Hilfe zu Recht gewährt hatte (vgl. dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - ).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Führt das zu Schäden, liegt eine wesentliche Beeinträchtigung vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW 1988, 2688).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Sind freilich speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig, so hat das Bundesverwaltungsgericht in der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. den Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens gesehen (Urteile vom 15. Mai 1984 a.a.O. S. 233 bzw. S. 7, vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 74.85 - BVerwGE 75, 173 = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 11 S. 6 f. und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389 = Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 10 S. 16; vgl. auch F. Kirchhof in: Fs. Selmer, 2004, 725 ).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92

    BAföG - Geltendmachung von Ersatzansprüchen - Ausbildungsförderung -

    Auch ist im Sozialleistungsrecht bisher - anders als im Zivilrecht mit § 195 BGB - keine Verjährungsfrist eingeführt worden, die allgemein für den Regelfall gilt, also stets, wenn keine Ausnahmen bestimmt sind (so bereits BVerwGE 75, 173 ).

    Daß die Verjährungsvorschriften des Sozialrechts (vgl. z.B. § 45 SGB I ; § 50 Abs. 4 Satz 1 SGB X ; §§ 52 Abs. 2 SGB X, 218 Abs. 1 Satz 1 BGB ; § 113 SGB X ; §§ 92 a Abs. 3 Satz 1, 92 c Abs. 4 Satz 1 BSHG ) einzelfallbezogen und nicht verallgemeinerungsfähig sind, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwGE 75, 173 ).

    Während nämlich § 197 BGB (vierjährige Verjährungsfrist bei Ansprüchen auf Rückstände von Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegehalten, Unterhaltsbeiträgen und allen anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen) nicht in Betracht zu ziehen ist, weil Ausbildungsförderung nicht wie eine Rente dauernd zu leisten ist und folglich auch der Gegenanspruch auf Ersatz zu Unrecht gezahlter Förderung kein Anspruch auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung darstellt (vgl. BVerwGE 75, 173 ), steht der Ersatzanspruch nach § 47 a BAföG der deliktischen Haftung nach §§ 823 ff. BGB nahe.

  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07

    Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben;

    Das Rechtsinstitut der Verjährung findet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung (Urteile vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 74.85 - BVerwGE 75, 173 = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 11 und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251 = Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 3).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 6.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Sind freilich speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig, so hat das Bundesverwaltungsgericht in der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. den Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens gesehen (Urteile vom 15. Mai 1984 a.a.O. S. 233 bzw. S. 7, vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 74.85 - BVerwGE 75, 173 = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 11 S. 6 f. und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389 = Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 10 S. 16; vgl. auch F. Kirchhof in: Fs. Selmer, 2004, 725 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08

    Kostenerstattungsanspruch nach § 23 Abs. 5 StrG ST; Verjährung

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 27.11.1986 - 5 C 74/85 - BVerwGE 75, 173, 179 und Urt. v. 31.01.2002 - 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389, 392) hatte angenommen, dass die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. eine zutreffende Konkretisierung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in Abwägung gegen den Grundsatz der gesetzmäßigen Verwaltung darstellt, der einer Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche widerstreitet.
  • VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 6 K 1113/05

    Verjährung eines straßenrechtlichen Erwerbsanspruchs

    Bei der entsprechenden Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften sind die Besonderheiten des öffentlichen Rechts zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, BVerwGE 66, 251 und Urt. v. 27.11.1986, BVerwGE 75, 173; Dörr, Die Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 1984, 12; Geis, Die Schuldrechtsreform und das Verwaltungsrecht, NVwZ 2002, 389).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99

    Sozialhilferecht: Verjährung von Erstattungsansprüchen einer Sozialhilfe

    Diese Auffassung hat es im Urteil vom 27. November 1986 (BVerwGE 75, 173 (177)) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Gesetzgebung bekräftigt und dargelegt, insbesondere die Vorschriften der §§ 50 Abs. 4 Satz 1, 113 SGB X seien Belege dafür, dass die Verjährung im Sozialleistungsrecht nach wie vor einzelfallbezogen normiert, die Einführung einer allgemeingültigen Verjährungsfrist aber unterblieben sei.

    Sie bestimmt sich vielmehr durch eine entsprechende Anwendung der §§ 194 ff. BGB (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. November 1986, BVerwGE 75, 173 (179)).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 20.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Sind freilich speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig, so hat das Bundesverwaltungsgericht in der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. den Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens gesehen (Urteile vom 15. Mai 1984 a.a.O. S. 233 bzw. S. 7 , vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 74.85 - BVerwGE 75, 173 = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 11 S. 6 f. und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389 = Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 10 S. 16; vgl. auch F. Kirchhof in: Fs. Selmer, 2004, 725 ).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 527/02

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe; Einrede der Verjährung; Entscheidung des

    Es kann deshalb dahinstehen, ob es ein allgemeines Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährung im Sozialrecht gibt (bejahend: BSG, Urt. v. 17.6.1999 - B 3 KR 6/99 R -, FEVS 51, 259, 262; ablehnend dagegen: BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 74.85 -, BVerwGE 75, 173, 177; Urt. v. 20.1.1977 - BVerwG 5 C 18.76 -, BVerwGE 52, 16, 24).
  • LSG Hessen, 19.08.2011 - L 7 SO 233/10

    Durchführung eines Vorverfahrens als Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungs-

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 263/05

    Erstattungen von Aufwendungen nach dem Ausführungsgesetz zum BSHG

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11823/03

    Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeträger; Kosten;

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04

    Anspruchsentstehung, Gesetzesänderung, Kindergartenrecht, Kostenausgleich,

  • OVG Berlin, 25.11.2004 - 6 B 9.02

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die stationäre Behandlung einer

  • VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06

    Kindergarten; Förderungsanspruch gegenüber Jugendhilfeträger; Verjährungseinrede

  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2006 - 3 E 591/04

    Heimpflegesatz; Verwaltungskostenanteil; Kostenbeitrag; Verjährung

  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2005 - 3 E 2596/03

    Rückforderung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten Darlehens nach längerem

  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02

    ANERKENNTNIS; Abschlag; EINREDE; KOSTENERSTATTUNG; Sozialhilfe; Teilleistung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.1992 - 3 L 366/91

    Erstattungsanspruch; Heimträger; Gastschulbeitrag

  • VG Düsseldorf, 08.07.1999 - 21 K 7358/95

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Rückzahlung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1987 - 5 C 74.85, 5 B 76.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,13098
BVerwG, 10.03.1987 - 5 C 74.85, 5 B 76.85 (https://dejure.org/1987,13098)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 5 C 74.85, 5 B 76.85 (https://dejure.org/1987,13098)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 5 C 74.85, 5 B 76.85 (https://dejure.org/1987,13098)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Wertes des Gegenstands anwaltlicher Tätigkeit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.1986 - 5 C 74.85   

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https://dejure.org/1986,12386
BVerwG, 26.02.1986 - 5 C 74.85 (https://dejure.org/1986,12386)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1986 - 5 C 74.85 (https://dejure.org/1986,12386)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 5 C 74.85 (https://dejure.org/1986,12386)
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